- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion
- Medienmitteilungen
- Einführung der neuen Stundentafel Sekundarschule auf Schuljahr 2018/19
Einführung der neuen Stundentafel Sekundarschule auf Schuljahr 2018/19
Der Bildungsrat hält an der Einführung der „HarmoS-Stundentafel“ für die Sekundarschule auf Schuljahr 2018/19 fest und gibt den Entwurf einer Änderung in die Anhörung. Mit dieser Änderung erfüllt der Bildungsrat die neue gesetzliche Vorgabe für Einzelfächer sowie die Vorgaben des Regierungsrates zur Ressourcensteuerung. Ferner hat sich der Bildungsrat mit dem Lehrplan für die Sekundarschule und seiner Einführung befasst.Am 5. Juni 2016 hiess der Baselbieter Souverän die Änderung des Bildungsgesetzes vom 24. September 2015 betreffend „Verzicht auf kostentreibende Sammelfächer" gut. Stundentafel und Lehrplan müssen mit Bezug auf diese neue Vorgabe für die Sekundarschulen angepasst werden. Geschichte, Geografie, Physik, Biologie, Chemie und Hauswirtschaft müssen als Einzelfächer unterrichtet und benotet werden.
Ferner hat der Bildungsrat den Auftrag des Regierungsrates vom 22. November 2016 umgesetzt, die Stundentafel der Sekundarschule auf der Grundlage eines Ressourcenbedarfs von maximal 42 Lehrpersonenlektionen pro Klasse anzupassen. Die vom Bildungsrat am 13. Juni 2012 auf Schuljahr 2018/19 in Kraft gesetzte Stundentafel Sekundarschule benötigt dagegen 43 Lehrpersonenlektionen pro Klasse. Dieser Bedarf an Lehrpersonenlektionen wird als „Lektionendeputat" bezeichnet. Mit diesem Lektionendeputat erhalten Schülerinnen und Schüler 33 bis 34 Lektionen Pflicht- und Wahlpflichtunterricht. Zusätzlich können sie bis zu 2 Lektionen Freifächer besuchen. Darüber hinaus ermöglichen die zusätzlichen Lektionen des Deputates Abteilungs- und Praktikumsunterricht sowie eine Entlastungslektion für die Spezialfunktion als Klassenlehrerin oder Klassenlehrer. Der Bildungsrat hielt am Beschluss zur Einführung der neuen Stundentafel für die Sekundarschule auf Schuljahr 2018/19 fest bzw. sprach sich gegen eine Verlängerung der geltenden Übergangsstundentafel für zwei weitere Jahre aus, da diese mit 40 statt 42 Lektionen einen nicht unerheblichen Verlust an Unterrichtslektionen aufweist.
Der Bildungsrat hat an seiner Sitzung vom 18. Januar 2017 den Entwurf der Änderung der Stundentafel Sekundarschule für eine Anhörung beschlossen. Zusätzlich zu den üblichen Adressaten werden auch die Parteien angehört. Nach Abschluss der Anhörung wird der Bildungsrat den definitiven Beschluss zur Stundentafel fassen und weiter über die ergänzenden Arbeiten zur Einführung des Lehrplans Volksschule Basel-Landschaft an der Sekundarschule beraten und beschliessen.
Der Bildungsrat hat die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion bereits beauftragt, für die Baselbieter Version des Lehrplans 21 der Sekundarschule eine Ergänzung zur Niveaudifferenzierung nach Jahresstufen zu erarbeiten. Mit der Erstellung von Stoffverteilungsplänen wird zusätzlich dem Anliegen der Stärkung der Inhaltlichkeit Rechnung getragen. Die Grundlagen für Stoffverteilungspläne und Umsetzungshilfen werden unter Federführung des Amtes für Volkschulen zusammen mit Lehrerinnen und Lehrern bzw. Fachschaften der Sekundarschulen erarbeitet.
Für die definitive Beschlussfassung, Einführung und Umsetzung des Lehrplans Volksschule an den Sekundarschulen auf der Grundlage des Lehrplans 21 stehen im Bildungsrat zwei Varianten zur Diskussion:
Variante 1 „Erprobung Lehrplan Volksschule Basel-Landschaft" auf der Grundlage des Lehrplans 21 ab Schuljahr 2018/19: Der Lehrplan Volksschule Basel-Landschaft wird den Sekundarschulen mit einem ergänzenden Entwurf von Themen und Inhalten zur Erprobung zur Verfügung gestellt und zusammen mit der neuen Stundentafel auf Schuljahr 2018/19 eingeführt. Die aufgrund der Erfahrungen in der praktischen Erprobung an den Sekundarschulen überarbeitete Fassung des Lehrplans Volksschule wird auf Schuljahr 2021/22 in Kraft gesetzt.
Variante 2 „Verlängerung Übergangslehrplan um zwei Jahre": Der geltende Übergangslehrplan Sekundarschule wird für die Eintrittsjahrgänge 2018/19 und 2019/20 um 2 Jahre verlängert und an die neue ab 2018/19 geltende Stundentafel angepasst. Die Inhalte für den neuen Lehrplan werden parallel dazu vom Amt für Volksschulen mit Lehrpersonen vollständig erarbeitet und als Entwurf in die Anhörung gegeben. Der Lehrplan Volksschule Basel-Landschaft auf der Grundlage des Lehrplans 21 mit den ergänzenden Inhalten wird auf Schuljahr 2020/21 in Kraft gesetzt und eingeführt.
Der Bildungsrat hat sich diese beiden Varianten bewusst offen gehalten. Nach Abschluss der Anhörung wird er die bereits erteilten Aufträge vom 26. November 2014 für die Baselbieter Version des Lehrplans 21 auf eine der beiden Varianten neu ausrichten.
Regierungsrätin Monica Gschwind, Vorsteherin der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion und Präsidentin des Bildungsrates, bedauert den Entscheid des Bildungsrats, an der Einführung der neuen Stundentafel für die Sekundarschule bereits auf Schuljahr 2018/19 festzuhalten. Diese frühe Einführung erschwert nach ihrer Meinung eine koordinierte Einführung von Stundentafel und Lehrplan, da diese nicht optimal aufeinander abgestimmt werden können. Sie hatte ein Vorgehen bevorzugt, das eine gute Synchronisation der anstehenden Lehrplanarbeiten mit den politischen Vorstössen zum Lehrplan einschliesslich der Initiativen zum Fremdsprachenunterricht ermöglicht hätte. Die beiden Varianten sind ihrer Ansicht nach jedoch ein gangbarer Weg. Es gilt nun, die Ergebnisse der Anhörung abzuwarten. Diese werden im Bildungsrat sorgfältig beurteilt, damit Entscheide zum Wohle der Schulen getroffen werden, die auch auf möglichst hohe Akzeptanz von Politik und Öffentlichkeit stossen.
Übergeordnetes Ziel des Bildungsrates ist, dass der Lehrplan Volksschule Basel-Landschaft einen Beitrag zu optimalen Lern- und Arbeitsbedingungen an den Sekundarschulen leistet, einen stufenübergreifend stimmigen Aufbau der Lernziele in der Laufbahn Bildung und der beruflichen Orientierung gewährleistet sowie als öffentlicher Bildungsauftrag breit akzeptiert wird.
Anhörungsunterlagen
Aktuelle Vernehmlassungen
Für Rückfragen:
Regierungsrätin Monica Gschwind, Vorsteherin BKSD und Präsidentin des Bildungsrates, Tel. 061 552 50 60