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12.03.2015
Fahrten von mobilitäts-eingeschränkten Personen
Vereinbarung über die Beitragsleistung an Fahrten von mobilitäts-eingeschränkten Personen wird erneuert
Gestützt auf die Neuverhandlung von Staatsverträgen zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt wurde die Vereinbarung über die Beitragsleistung an Fahrten von Behinderten und mobilitätseingeschränkten Betagten den zukünftigen Erfordernissen angepasst. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft schickt die neue Vereinbarung in die Vernehmlassung. Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hat den Willen zur Erneuerung der Vereinbarung mit einer Budgeterhöhung bereits bekundet.
Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft bieten mobilitätseingeschränkten Personen, die die öffentlichen Verkehrsmittel nicht selbstständig nutzen können, subventionierte Fahrten an. Vergünstigt werden Fahrten, die von anderen Kostenträgern wie zum Beispiel der Invalidenversicherung oder den Ergänzungsleistungen nicht unterstützt werden und die die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Zuständig für die Organisation und Durchführung der Fahrten ist die Koordinationsstelle Fahrten für Behinderte beider Basel (KBB). Die Nachfrage nach subventionierten Fahrten ist sehr hoch, weshalb pro Person und Jahr aus finanziellen Gründen nur eine begrenzte Zahl an vergünstigten Fahrten zur Verfügung steht.
Mit der neuen Vereinbarung, die am 1. Januar 2016 in Kraft treten und die Vereinbarung vom 13. Oktober 1998 ersetzen wird, soll die bewährte Zusammenarbeit der Kantone fortgeführt werden, die sich auch in einer gemeinsamen Geschäftsstelle zeigt. Um künftig jedoch auf den kantonsspezifischen Bedarf und die kantonalen Rahmenbedingungen besser Rücksicht nehmen zu können, sollen die Kantone mit der neuen Vereinbarung unabhängig voneinander ihren jährlichen Beitrag an ihre subventionsberechtigten Kantonseinwohnerinnen und -einwohner festlegen können. Neben der Festlegung der Höhe des maximalen Subventionsbeitrags pro Jahr soll es auch in der Zuständigkeit jedes Kantons liegen, die Kriterien für die Verteilung der Subventionen auf die Einwohnerinnen und Einwohner zu regeln, wie beispielsweise die Anzahl subventionierter Fahrten pro Jahr.
Im Kanton Basel-Stadt hat der Grosse Rat einer Erhöhung des Beitrags an die KBB bereits zugestimmt.
Im Kanton Basel-Landschaft wird dem Landrat für die Subventionierung von Fahrten von mobilitätseingeschränkten Personen ein Verpflichtungskredit beantragt. Um die bisherige Anzahl subventionierter Fahrten pro Person und Jahr trotz der steigenden Nachfrage aufgrund demografischer und gesellschaftlicher Entwicklungen aufrechterhalten zu können, sollen mehr finanzielle Mittel als bisher zur Verfügung stehen. Neu schafft der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft zudem die Möglichkeit, bei der Prüfung der Anspruchsberechtigung für subventionierte Fahrten die Einkommens- und Vermögenssituation der antragstellenden Person zu berücksichtigen.
Das Vernehmlassungsverfahren für die Vereinbarung über die Beitragsleistung an Fahrten von mobilitätseingeschränkten Personen im Kanton Basel-Landschaft dauert bis zum 3. Juni 2015. Nach der anschliessenden Überarbeitung soll der Vereinbarungsentwurf dem Landrat überwiesen werden. vgl. aktuelle Vernehmlassungen
Für Rückfragen
BKSD BL: Ursula Baumhoer, KBB-Präsidentin, 061 552 17 97
Gestützt auf die Neuverhandlung von Staatsverträgen zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt wurde die Vereinbarung über die Beitragsleistung an Fahrten von Behinderten und mobilitätseingeschränkten Betagten den zukünftigen Erfordernissen angepasst. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft schickt die neue Vereinbarung in die Vernehmlassung. Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hat den Willen zur Erneuerung der Vereinbarung mit einer Budgeterhöhung bereits bekundet.
Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft bieten mobilitätseingeschränkten Personen, die die öffentlichen Verkehrsmittel nicht selbstständig nutzen können, subventionierte Fahrten an. Vergünstigt werden Fahrten, die von anderen Kostenträgern wie zum Beispiel der Invalidenversicherung oder den Ergänzungsleistungen nicht unterstützt werden und die die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Zuständig für die Organisation und Durchführung der Fahrten ist die Koordinationsstelle Fahrten für Behinderte beider Basel (KBB). Die Nachfrage nach subventionierten Fahrten ist sehr hoch, weshalb pro Person und Jahr aus finanziellen Gründen nur eine begrenzte Zahl an vergünstigten Fahrten zur Verfügung steht.
Mit der neuen Vereinbarung, die am 1. Januar 2016 in Kraft treten und die Vereinbarung vom 13. Oktober 1998 ersetzen wird, soll die bewährte Zusammenarbeit der Kantone fortgeführt werden, die sich auch in einer gemeinsamen Geschäftsstelle zeigt. Um künftig jedoch auf den kantonsspezifischen Bedarf und die kantonalen Rahmenbedingungen besser Rücksicht nehmen zu können, sollen die Kantone mit der neuen Vereinbarung unabhängig voneinander ihren jährlichen Beitrag an ihre subventionsberechtigten Kantonseinwohnerinnen und -einwohner festlegen können. Neben der Festlegung der Höhe des maximalen Subventionsbeitrags pro Jahr soll es auch in der Zuständigkeit jedes Kantons liegen, die Kriterien für die Verteilung der Subventionen auf die Einwohnerinnen und Einwohner zu regeln, wie beispielsweise die Anzahl subventionierter Fahrten pro Jahr.
Im Kanton Basel-Stadt hat der Grosse Rat einer Erhöhung des Beitrags an die KBB bereits zugestimmt.
Im Kanton Basel-Landschaft wird dem Landrat für die Subventionierung von Fahrten von mobilitätseingeschränkten Personen ein Verpflichtungskredit beantragt. Um die bisherige Anzahl subventionierter Fahrten pro Person und Jahr trotz der steigenden Nachfrage aufgrund demografischer und gesellschaftlicher Entwicklungen aufrechterhalten zu können, sollen mehr finanzielle Mittel als bisher zur Verfügung stehen. Neu schafft der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft zudem die Möglichkeit, bei der Prüfung der Anspruchsberechtigung für subventionierte Fahrten die Einkommens- und Vermögenssituation der antragstellenden Person zu berücksichtigen.
Das Vernehmlassungsverfahren für die Vereinbarung über die Beitragsleistung an Fahrten von mobilitätseingeschränkten Personen im Kanton Basel-Landschaft dauert bis zum 3. Juni 2015. Nach der anschliessenden Überarbeitung soll der Vereinbarungsentwurf dem Landrat überwiesen werden. vgl. aktuelle Vernehmlassungen
Für Rückfragen
BKSD BL: Ursula Baumhoer, KBB-Präsidentin, 061 552 17 97