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04.11.2009
Familienergänzende Kinderbetreuung im Schulbereich
An allen Schulen im Kanton Basel-Landschaft soll familienergänzende Kinderbetreuung angeboten werden. Dies schlägt der Regierungsrat mit einer Änderung des Bildungsgesetzes vor, die er an seiner Sitzung vom 3. November 2009 beschlossen und an den Landrat weiter geleitet hat. Die Angebote tragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei.
Angebote der Kinderbetreuung schliessen an den Blockzeitenunterricht am Vormittag mit der Mittagsbetreuung an. Abgestimmt auf den Stundenplan wird zudem eine Nachmittagsbetreuung angeboten. Die Angebote umfassen Betreuung, Aufgabenhilfe und eine Verpflegung am Mittag. Ergänzt wird die Betreuung an Schultagen durch ein Betreuungsangebot an unterrichtsfreien Tagen, also in den Schulferien.
Für das Bereitstellen und Finanzieren der Angebote sind die Schulträger/innen verantwortlich, das heisst die Gemeinden für Kindergarten und Primarschule und der Kanton für die Sekundar- und Sonderschulen. Die Gemeinden erhalten grossen Freiraum zur organisatorischen Gestaltung der Angebote je nach lokalem Bedarf.
Die Eltern beteiligen sich an den Kosten der Verpflegung und mit einkommensabhängigen Gebühren an den Betreuungskosten.
Die Änderung des Bildungsgesetzes ist abgestimmt mit dem neuen Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung im Frühbereich, das an derselben Sitzung durch die Regierung beschlossen worden ist.
Medienmappe:
- Die wichtigsten Eckwerte [PDF]
- Referat Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli [PDF]
- Referat Regierungsrätin Sabine Pegoraro [PDF]
- Referat Esther Kilchmann [PDF]
- Rererat Karin Bartels [PDF]
- Bilder in hoher Auflösung: Bild 1 || Bild 2 || Bild 3
Auskünfte zur Vorlage erteilen
Liestal, 4. November 2009
Angebote der Kinderbetreuung schliessen an den Blockzeitenunterricht am Vormittag mit der Mittagsbetreuung an. Abgestimmt auf den Stundenplan wird zudem eine Nachmittagsbetreuung angeboten. Die Angebote umfassen Betreuung, Aufgabenhilfe und eine Verpflegung am Mittag. Ergänzt wird die Betreuung an Schultagen durch ein Betreuungsangebot an unterrichtsfreien Tagen, also in den Schulferien.
Für das Bereitstellen und Finanzieren der Angebote sind die Schulträger/innen verantwortlich, das heisst die Gemeinden für Kindergarten und Primarschule und der Kanton für die Sekundar- und Sonderschulen. Die Gemeinden erhalten grossen Freiraum zur organisatorischen Gestaltung der Angebote je nach lokalem Bedarf.
Die Eltern beteiligen sich an den Kosten der Verpflegung und mit einkommensabhängigen Gebühren an den Betreuungskosten.
Die Änderung des Bildungsgesetzes ist abgestimmt mit dem neuen Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung im Frühbereich, das an derselben Sitzung durch die Regierung beschlossen worden ist.
Medienmappe:
- Die wichtigsten Eckwerte [PDF]
- Referat Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli [PDF]
- Referat Regierungsrätin Sabine Pegoraro [PDF]
- Referat Esther Kilchmann [PDF]
- Rererat Karin Bartels [PDF]
- Bilder in hoher Auflösung: Bild 1 || Bild 2 || Bild 3
Auskünfte zur Vorlage erteilen
- Regierungspräsident Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Tel. 061 552 50 60
- Esther Kilchmann, Ressortleiterein familienergänzende Kinderbetreuung bei der Fachstelle für Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe, Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Basel-Landschaft, Telefon 061 906 93 81.
Liestal, 4. November 2009