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Fernunterricht gut angelaufen – Chancen für die Zukunft packen
Seit dem 16. März bis vorerst zum 19. April sind die Schulen schweizweit als Lernorte geschlossen. Im Baselbiet ist eine Notfallbetreuung von Kindern bis zum Primarschulalter eingerichtet. An den Schulen aller Stufen ist der Fernunterricht gut angelaufen. Im Fokus stehen nun die Sicherung des Lernfortschritts aller Kinder und Jugendlichen sowie die klare Regelung von Prüfungen, Übertritten und Abschlüssen.
Innert kürzester Zeit und mit grossem Engagement stellten sich die Baselbieter Schulleitungen und Lehrpersonen auf die herausfordernde Situation ein. In enger Zusammenarbeit mit der Bildungsdirektion (BKSD) und in Abstimmung mit Vertretungen der Schulleitungen und Lehrerverbände wurden die Lernbereitschaft der Schülerinnen und Schüler sichergestellt, die Verteilung von ersten Aufträgen koordiniert sowie pädagogische Konzepte für den Fernunterricht weiterentwickelt.
Stufengerecht aus der Ferne unterrichten
In den ersten beiden Primarklassen ist der Fernunterricht vorwiegend analog organisiert. Ab der dritten Primarklasse kommen in Abhängigkeit von der bestehenden Infrastruktur auch digitale Unterrichtsformen zum Einsatz. Die unterschiedlichen Voraussetzungen auf Primarstufe ergeben sich aus der Autonomie der Gemeinden, welche Träger der Schulen sind. Alle kantonalen Schulen verfügen seit Sommer 2019 flächendeckend über Office 365 und sind im Schweizer Vergleich technisch überdurchschnittlich gut für Kommunikation und Fernunterricht aufgestellt. An den Sekundar- und Mittelschulen sowie den Berufsfachschulen wird deshalb überwiegend auf digitale Mittel gesetzt.
Der Stab Informatik der BKSD treibt den Kompetenzaufbau an den Schulen aller Stufen mit gezielten Coachings weiter voran und bietet technischen und pädagogischen Support. Auf allen Stufen werden zurzeit wertvolle Erfahrungen gesammelt, die auch für die Zeit nach Corona spannende Perspektiven eröffnen.
Erziehungsberechtigte ziehen vorbildlich mit
Der Bundesrat hat die Kantone zur Gewährleistung eines notwendigen Betreuungsangebots verpflichtet. Die Kindertagesstätten (Kitas) sowie die ergänzend aufgebaute Betreuung an den Primarschulen stehen deshalb in erster Linie Erziehungsberechtigten offen, welche in Gesundheits- und Pflegeberufen oder Blaulichtorganisationen arbeiten.
Zugang erhalten aber auch Familien, die keine private Betreuungsmöglichkeit organisieren können oder deren Kinder ansonsten durch Risikopersonen betreut würden. Die Betreuung an den Schulen ist kein Unterricht: Kinder, die zuhause bleiben, verpassen keinen Schulstoff. Der Betreuungsbedarf ist jedoch sowohl an den Kitas als auch an den Schulen eher klein: die Erziehungsberechtigten halten sich grossmehrheitlich an die Vorgaben.
Kantonale Laufbahnverordnung soll angepasst werden
Die Baselbieter Schülerinnen und Schüler sollen durch die spezielle Situation nicht auf ihrem Bildungsweg benachteiligt werden. Deshalb berät der Regierungsrat am Dienstag über Spezialbestimmungen zu Beurteilungen und Übertritten, welche in der kantonalen Laufbahnverordnung verankert werden sollen. Der Kanton will seinen Kompetenzbereich ausschöpfen und Klarheit über den Umgang mit Promotionen und Prüfungen schaffen. Davon ausgenommen sind die Abschlussprüfungen der Mittelschulen sowie die Lehrabschlussprüfungen, da sie den Bestimmungen des Bundes unterstehen.