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18.11.2014
Forderungen im überarbeiteten Lehrplan 21 berücksichtigt
Forderungen des Kantons Basel-Landschaft im überarbeiteten Lehrplan 21 berücksichtigt – der Bildungsrat entscheidet über Umsetzung
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass im überarbeiteten Lehrplan 21 – wie dieser von der Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz (D-EDK) freigegeben wurde – die wesentlichen durch den Regierungsrat im Rahmen der Vernehmlassung geforderten Anpassungen umgesetzt wurden. Nach geltendem Recht liegt es nun beim Bildungsrat, den angepassten Lehrplan für die Stufenlehrpläne Kindergarten und Primarschule sowie für die Sekundarschule zu nutzen. Zudem sind kantonsspezifische Anpassungen und Ergänzungen erforderlich, insbesondere für die niveaudifferenzierte Sekundarschule mit drei Leistungszügen.
Anliegen des Kantons Basel-Landschaft berücksichtigt
Am 17. Dezember 2013 hatte der Regierungsrat die im Rahmen der kantonal durchgeführten Vernehmlassung vorgebrachten Vorbehalte als so erheblich beurteilt, dass er dem Lehrplan 21 in der damaligen Fassung als Grundlage für die Inkraftsetzung und Einführung im Kanton Basel-Landschaft nicht zustimmen konnte. Er unterbreitete der D-EDK neun gewichtete Anliegen für die Überarbeitung des Lehrplans 21. Insgesamt erwartete er, dass der überarbeitete Lehrplan deutlich verständlicher und als Erlass einer Behörde gestaltet werde, sowie dass die „Mindestanforderungen“ hinsichtlich tatsächlicher Erreichbarkeit überprüft, mit erweiterten und hohen Anforderungen ergänzt und im Umfang praxistauglich gekürzt werden. Sieben von insgesamt neun Forderungen des Kantons Basel-Landschaft sind in der nun von der Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz (D-EDK) verabschiedeten Fassung berücksichtigt.
Verbindlichkeit des Lehrplans 21 und Zuständigkeit des Bildungsrates
Gemäss Bildungsgesetz ist es der Bildungsrat, der im Bereich der Volksschulen und der Sekundarstufe II die Stufenlehrpläne und Stundentafeln für die einzelnen Schularten beschliesst. Die Stundentafeln für den Kindergarten und die Primarschule (Primarstufe) sowie für die Sekundarschule mit den Anforderungsniveaus A, E und P hat der Bildungsrat bereits am 13. Juni 2012 in Abstimmung mit Basel-Stadt beschlossen. Die Inkraftsetzung erfolgt für den zwei Jahre dauernden Kindergarten und die neu sechs Jahre dauernde Primarschule auf Schuljahr 2015/16 und für die auf drei Jahre verkürzte Sekundarschule auf Schuljahr 2016/17, aufsteigend mit den ersten Klassen. Die Stundentafeln berücksichtigen die seinerzeitigen Planungsannahmen des Lehrplans 21.
Über die Nutzung des Lehrplans 21 als Grundlage für die Stufenlehrpläne des Kindergartens und der Primarschule sowie der Sekundarschule entscheidet gemäss Bildungsgesetz der Bildungsrat.
Der Bildungsrat – zusammengesetzt aus Vertretungen der politischen Parteien, der Wirtschaft sowie der Lehrerinnen- und Lehrer – berät und beschliesst somit im Rahmen des geltenden Bildungsgesetzes, ob und wie er den Lehrplan 21 als Grundlage für die Stufenlehrpläne teilweise oder ganz nutzt, verändert, ergänzt, sowie, zu welchem Zeitpunkt er diese in Kraft setzt.
Der Regierungsrat weist darauf hin, dass der Landrat an seiner Sitzung vom 2. Oktober 2014 sowohl zur geltenden Zuständigkeitsregelung als auch zur vom Bildungsrat 2012 verabschiedeten Stundentafel (Sammelfächer) parlamentarische Initiativen überwiesen hat.
Anpassungen und Ergänzungen sind erforderlich und möglich
Folgende beiden Anliegen sind aufgrund der unterschiedlichen Schulstrukturen und Ausgangslagen in den Deutschschweizer Kantonen und Liechtenstein mit Bezug zu den gesetzlichen Vorgaben des Kantons Basel-Landschaft nur zum Teil aufgenommen worden:
Nutzen des Lehrplans 21 für den Kanton Basel-Landschaft
Der Regierungsrat erkennt in der Nutzung des vom Kanton Basel-Landschaft mitgetragenen und mitfinanzierten Lehrplans 21 als Grundlage für die Stufenlehrpläne des Kantons Basel-Landschaft insbesondere folgende Vorteile:
Zwischenstand der Beratungen des Bildungsrates – weiteres Vorgehen
Der Regierungsrat hat sich über die Ergebnisse der Beratung des Bildungsrates durch den Präsidenten des Bildungsrates, Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, orientieren lassen: Der Geschäftsführer der D-EDK, Dr. Christoph Mylaeus, hatte dem Bildungsrat die Umsetzung des Überarbeitungsauftrages für die dritte Version des Lehrplans 21 erörtert und Fragen beantwortet. Darauf nahm der Bildungsrat von der überarbeiteten dritten Version des Lehrplans 21 Kenntnis. Kenntnis genommen hat der Bildungsrat auch von den Empfehlungen des Projektausschusses Bildungsharmonisierung zur Beschlussfassung über die Nutzung des Lehrplans 21 als Grundlage für die Stufenlehrpläne im Kanton Basel-Landschaft.
Der Bildungsrat wird am 26. November 2014 die Beratungen zur Beschlussfassung der Stufenlehrpläne fortsetzen. Das Präsidium der landrätlichen Bildungs-, Kultur- und Sportkommission wird als Gast zur Beratung eingeladen. Im Vordergrund steht die Beschlussfassung in erster Lesung über einen angepassten bzw. ergänzten Stufenlehrplan für den Kindergarten und die Primarschule auf der Grundlage des Lehrplans 21 auf Schuljahr 2015/16. Für die Sekundarschule steht – ebenfalls am 26. November 2014 - eine verzögerte Inkraftsetzung auf Schuljahr 2018/19 mit einem Übergangslehrplan für die Schuljahre 2016/17 und 2017/18 zur Diskussion. Gründe für eine spätere Inkraftsetzung des Stufenlehrplans Sekundarschule liegen – neben der ungenügenden Ausgestaltung der Lehrplans 21 hinsichtlich Niveaudifferenzierung Sekundarstufe I – in der Gewährleistung der hohen Mitwirkungsstandards für die Schulbeteiligten und Anspruchsgruppen im Hinblick auf eine gute und breit akzeptierte Lösung für den Kanton Basel-Landschaft.
Föderalismus im „Bildungsraum Schweiz“
Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass die interkantonale Harmonisierung des Bildungswesens und ihre kantonale Konkretisierung und Umsetzung auch auf der Basis der bereits gefällten Beschlüsse von Landrat und Souverän unterschiedliche Ansichten zur weiteren Konkretisierung beinhalten, wie sie auch bezüglich Lehrplan interkantonal und kantonal diskutiert werden. Der Regierungsrat wird konsequent dazu beitragen, dass der Kanton Basel-Landschaft gute Rahmenbedingungen für die Volksschulen hat und dafür den föderalistisch weiterhin gewährten Spielraum nutzen. Kritische und auch kontroverse Diskussionen sind dabei hilfreich, um zu solchen tauglichen, praktikablen und nachhaltigen Lösungen zu kommen, welche passgenau auf die besonderen Voraussetzungen des Kantons Basel-Landschaft abgestimmt sind.
Weitere Informationen: www.lehrplan.ch
Für Rückfragen
Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD), 061 552 50 60
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass im überarbeiteten Lehrplan 21 – wie dieser von der Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz (D-EDK) freigegeben wurde – die wesentlichen durch den Regierungsrat im Rahmen der Vernehmlassung geforderten Anpassungen umgesetzt wurden. Nach geltendem Recht liegt es nun beim Bildungsrat, den angepassten Lehrplan für die Stufenlehrpläne Kindergarten und Primarschule sowie für die Sekundarschule zu nutzen. Zudem sind kantonsspezifische Anpassungen und Ergänzungen erforderlich, insbesondere für die niveaudifferenzierte Sekundarschule mit drei Leistungszügen.
Anliegen des Kantons Basel-Landschaft berücksichtigt
Am 17. Dezember 2013 hatte der Regierungsrat die im Rahmen der kantonal durchgeführten Vernehmlassung vorgebrachten Vorbehalte als so erheblich beurteilt, dass er dem Lehrplan 21 in der damaligen Fassung als Grundlage für die Inkraftsetzung und Einführung im Kanton Basel-Landschaft nicht zustimmen konnte. Er unterbreitete der D-EDK neun gewichtete Anliegen für die Überarbeitung des Lehrplans 21. Insgesamt erwartete er, dass der überarbeitete Lehrplan deutlich verständlicher und als Erlass einer Behörde gestaltet werde, sowie dass die „Mindestanforderungen“ hinsichtlich tatsächlicher Erreichbarkeit überprüft, mit erweiterten und hohen Anforderungen ergänzt und im Umfang praxistauglich gekürzt werden. Sieben von insgesamt neun Forderungen des Kantons Basel-Landschaft sind in der nun von der Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz (D-EDK) verabschiedeten Fassung berücksichtigt.
Verbindlichkeit des Lehrplans 21 und Zuständigkeit des Bildungsrates
Gemäss Bildungsgesetz ist es der Bildungsrat, der im Bereich der Volksschulen und der Sekundarstufe II die Stufenlehrpläne und Stundentafeln für die einzelnen Schularten beschliesst. Die Stundentafeln für den Kindergarten und die Primarschule (Primarstufe) sowie für die Sekundarschule mit den Anforderungsniveaus A, E und P hat der Bildungsrat bereits am 13. Juni 2012 in Abstimmung mit Basel-Stadt beschlossen. Die Inkraftsetzung erfolgt für den zwei Jahre dauernden Kindergarten und die neu sechs Jahre dauernde Primarschule auf Schuljahr 2015/16 und für die auf drei Jahre verkürzte Sekundarschule auf Schuljahr 2016/17, aufsteigend mit den ersten Klassen. Die Stundentafeln berücksichtigen die seinerzeitigen Planungsannahmen des Lehrplans 21.
Über die Nutzung des Lehrplans 21 als Grundlage für die Stufenlehrpläne des Kindergartens und der Primarschule sowie der Sekundarschule entscheidet gemäss Bildungsgesetz der Bildungsrat.
Der Bildungsrat – zusammengesetzt aus Vertretungen der politischen Parteien, der Wirtschaft sowie der Lehrerinnen- und Lehrer – berät und beschliesst somit im Rahmen des geltenden Bildungsgesetzes, ob und wie er den Lehrplan 21 als Grundlage für die Stufenlehrpläne teilweise oder ganz nutzt, verändert, ergänzt, sowie, zu welchem Zeitpunkt er diese in Kraft setzt.
Der Regierungsrat weist darauf hin, dass der Landrat an seiner Sitzung vom 2. Oktober 2014 sowohl zur geltenden Zuständigkeitsregelung als auch zur vom Bildungsrat 2012 verabschiedeten Stundentafel (Sammelfächer) parlamentarische Initiativen überwiesen hat.
Anpassungen und Ergänzungen sind erforderlich und möglich
Folgende beiden Anliegen sind aufgrund der unterschiedlichen Schulstrukturen und Ausgangslagen in den Deutschschweizer Kantonen und Liechtenstein mit Bezug zu den gesetzlichen Vorgaben des Kantons Basel-Landschaft nur zum Teil aufgenommen worden:
- Der Lehrplan 21 weist neu für die Sekundarstufe I als 3. Zyklus neben dem „Grundanspruch“ zwar „Kompetenzstufen“ für den Unterricht mit erweiterten Anforderungen aus. Die Anforderungsdifferenzierung für die Leistungszüge A, E und P der Sekundarschule und die Übergänge in die Sekundarstufe II sind aber weiterhin für die Verwendung im Kanton Basel-Landschaft ungenügend beschrieben. Die Regelung der Anforderungsdifferenzierung gemäss den Vorgaben des Bildungsgesetzes erfolgt in der Verantwortung des Bildungsrates.
- Für den Übergang zwischen Kindergarten und Primarschule braucht es ergänzende Angaben, die ebenfalls durch den Bildungsrat zu definieren sind.
Nutzen des Lehrplans 21 für den Kanton Basel-Landschaft
Der Regierungsrat erkennt in der Nutzung des vom Kanton Basel-Landschaft mitgetragenen und mitfinanzierten Lehrplans 21 als Grundlage für die Stufenlehrpläne des Kantons Basel-Landschaft insbesondere folgende Vorteile:
- Die nationalen Bildungsziele der EDK vom 16. Juni 2011 mit den Grundkompetenzen, welche die Schülerinnen und Schüler in der Schulsprache, in den Fremdsprachen, in Mathematik und Naturwissenschaften bis am Ende der 2. und 6. Klasse der Primarschule und im Abschlussjahr der Sekundarschule zumindest erreichen sollen, sind bereits darin eingearbeitet.
- Der Lehrplan 21 dient als Referenzrahmen für die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer an den Pädagogischen Hochschulen der deutschsprachigen Schweiz sowie für die Lehrmittelentwicklung und somit auch als überkantonale Grundlage für die Verständigung über den Bildungsauftrag der Schule.
- Mit einer gemeinsamen Lehrplangrundlage in den beiden Basel kann das nun koordinierte Bildungswesen beider Basel – vom Kindergarten bis zum Abschluss der Sekundarstufe II – auch diesbezüglich gemeinsam weiter ausgestaltet und die Zusammenarbeit auch unter den Schulen vertieft werden.
- Der vorliegende Entwurf hat aufgrund der breiten Beteiligung von Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktikern der Pädagogischen Hochschulen sowie von Lehrerinnen und Lehrern in einem aufwendig durchgeführten Prozess unbestreitbare Qualitäten. Er bildet für Schulen und Lehrerinnen und Lehrern des Kantons Basel-Landschaft einen zweckmässigen Orientierungsrahmen und unterstützt diese in der konsequenten Förderung der individuellen Leistungspotenziale der Schülerinnen und Schüler vom Kindergarten über die Primarschule und die Sekundarschule und für einen erfolgreichen Übergang in die Sekundarstufe II. Die gesetzlich gewährten Freiräume für Lehrerinnen und Lehrer und Schulen werden dabei gewahrt.
- Eine neu kantonal initiierte „Eigenentwicklung“ interkantonal abgestimmter Stufenlehrpläne für den Kindergarten und die Primarschule und die Sekundarschule wäre aufwändig und bewirkte erhebliche Mehrkosten im Vergleich zu einer Nutzung des Lehrplans 21 als Grundlage für eine Anpassung und Ergänzung.
Zwischenstand der Beratungen des Bildungsrates – weiteres Vorgehen
Der Regierungsrat hat sich über die Ergebnisse der Beratung des Bildungsrates durch den Präsidenten des Bildungsrates, Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, orientieren lassen: Der Geschäftsführer der D-EDK, Dr. Christoph Mylaeus, hatte dem Bildungsrat die Umsetzung des Überarbeitungsauftrages für die dritte Version des Lehrplans 21 erörtert und Fragen beantwortet. Darauf nahm der Bildungsrat von der überarbeiteten dritten Version des Lehrplans 21 Kenntnis. Kenntnis genommen hat der Bildungsrat auch von den Empfehlungen des Projektausschusses Bildungsharmonisierung zur Beschlussfassung über die Nutzung des Lehrplans 21 als Grundlage für die Stufenlehrpläne im Kanton Basel-Landschaft.
Der Bildungsrat wird am 26. November 2014 die Beratungen zur Beschlussfassung der Stufenlehrpläne fortsetzen. Das Präsidium der landrätlichen Bildungs-, Kultur- und Sportkommission wird als Gast zur Beratung eingeladen. Im Vordergrund steht die Beschlussfassung in erster Lesung über einen angepassten bzw. ergänzten Stufenlehrplan für den Kindergarten und die Primarschule auf der Grundlage des Lehrplans 21 auf Schuljahr 2015/16. Für die Sekundarschule steht – ebenfalls am 26. November 2014 - eine verzögerte Inkraftsetzung auf Schuljahr 2018/19 mit einem Übergangslehrplan für die Schuljahre 2016/17 und 2017/18 zur Diskussion. Gründe für eine spätere Inkraftsetzung des Stufenlehrplans Sekundarschule liegen – neben der ungenügenden Ausgestaltung der Lehrplans 21 hinsichtlich Niveaudifferenzierung Sekundarstufe I – in der Gewährleistung der hohen Mitwirkungsstandards für die Schulbeteiligten und Anspruchsgruppen im Hinblick auf eine gute und breit akzeptierte Lösung für den Kanton Basel-Landschaft.
Föderalismus im „Bildungsraum Schweiz“
Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass die interkantonale Harmonisierung des Bildungswesens und ihre kantonale Konkretisierung und Umsetzung auch auf der Basis der bereits gefällten Beschlüsse von Landrat und Souverän unterschiedliche Ansichten zur weiteren Konkretisierung beinhalten, wie sie auch bezüglich Lehrplan interkantonal und kantonal diskutiert werden. Der Regierungsrat wird konsequent dazu beitragen, dass der Kanton Basel-Landschaft gute Rahmenbedingungen für die Volksschulen hat und dafür den föderalistisch weiterhin gewährten Spielraum nutzen. Kritische und auch kontroverse Diskussionen sind dabei hilfreich, um zu solchen tauglichen, praktikablen und nachhaltigen Lösungen zu kommen, welche passgenau auf die besonderen Voraussetzungen des Kantons Basel-Landschaft abgestimmt sind.
Weitere Informationen: www.lehrplan.ch
Für Rückfragen
Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD), 061 552 50 60