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Gegenvorschlag zur Initiative „Niveaugetrennter Unterricht in Promotionsfächern“
Der Regierungsrat lehnt die nichtformulierte Volksinitiative „Niveaugetrennter Unterricht in Promotionsfächern“ ab und gibt einen formulierten Gegenvorschlag in die Vernehmlassung. Der Entwurf konkretisiert im Bildungsgesetz den Grundsatz des niveaugetrennten Unterrichts an der Sekundarschule auch für die Kursbildung in den Wahlpflichtfächern und nimmt Anliegen der Initiative auf.
Eine Annahme und Umsetzung der Initiative mit entsprechenden neuen gesetzlichen Vorgaben bedeutete, dass der Unterricht auch in den Wahlpflichtfächern und im Sport konsequent niveaugetrennt zu erfolgen hätte. Dies hätte zur Folge, dass viele Wahlpflichtkurse aufgrund der zu geringen Anmeldezahlen pro Niveau nicht mehr zustande kommen und beim geschlechter- und neu auch niveaugetrennten Sportunterricht zusätzliche Kurse gebildet werden müssten. Für eine kostenneutrale Umsetzung müssten anderweitige Kürzungen im Bildungsangebot der Sekundarschule vorgenommen werden. Der Regierungsrat lehnt die Initiative deshalb ab.
Gegenvorschlag
Der Regierungsrat legt einen formulierten Gegenvorschlag zur Vernehmlassung vor, der einerseits den Grundsatz des niveaugetrennten Unterrichts festhält, aber andererseits weiterhin ein möglichst breites Angebot an Wahlpflichtkursen zugunsten der Schülerinnen und Schüler ermöglicht. Der Entwurf der zur Änderung des Bildungsgesetzes legt fest, dass der Unterricht in allen Promotionsfächern ausser Sport in getrennten Leistungszügen durchgeführt wird. Ausnahmen davon sind nur bei der Bildung der Wahlpflichtfachkurse möglich. Werden diese Kurse mit zwei benachbarten Niveaus gemischt geführt, muss sichergestellt sein, dass die Schülerinnen und Schüler dennoch auf der Basis des niveaudifferenzierten Lehrplans die Lernziele ihres Niveaus bearbeiten und erreichen. Für die konkrete Regelung der Kursbildung legt der Regierungsrat zusätzlich den Entwurf der entsprechend angepassten Verordnung für die Sekundarschule der Vernehmlassungsvorlage bei.
Der Regierungsrat geht davon aus, dass mit seinem Gegenvorschlag das Anliegen der Initiative erfüllt ist. Den Sekundarschulen bleibt damit wie bis anhin die Möglichkeit, die vorhandenen Mittel möglichst gut zugunsten der Begabungs- und Interessensförderung ihrer Schülerinnen und Schüler einzusetzen.
Die Vernehmlassung dauert vom 17. Januar 2018 bis zum 13. April 2018.