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Gelockerte Schutzmassnahmen an den Baselbieter Schulen
Gestützt auf den gestern kommunizierten Öffnungsschritt V des Bundes ergeben sich verschiedene Anpassungen am Schutz- und Organisationskonzept der Mittel- und Berufsfachschulen des Kantons Basel-Landschaft. Nach der Aufhebung der kantonalen Maskenpflicht für die Volksschülerinnen und Volksschüler entfällt diese ab dem 28. Juni 2021 grundsätzlich auch an den weiterführenden Schulen.
Der Beschluss des Bundesrats ermöglicht Schülerinnen, Schülern und Lernenden sowie Lehrpersonen der Baselbieter Mittel- und Berufsfachschulen ab dem 28. Juni 2021 den Verzicht auf das Tragen einer Maske auf dem Schulareal. Gleiches gilt für die Innenräume, sofern der weiterhin vorgegebene Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Für die Durchführung von betrieblichen und schulischen Anlässen wie beispielsweise Abschlussfeiern gelten bis zu den Sommerferien die bisherigen Vorgaben.
Für die Schülerinnen und Schüler der Primar- und Sekundarschule ist das Tragen einer Maske im Unterricht beziehungsweise in Innenräumen bereits seit dem 21. Juni 2021 nicht mehr obligatorisch. Per 28. Juni 2021 wird nun die Maskenpflicht für Lehrpersonen der Primar- und Sekundarschule ebenfalls aufgehoben. Voraussetzung dafür ist in den Innenräumen wie an den nachobligatorischen Schulen die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern gegenüber anderen Erwachsenen sowie den Schülerinnen und Schülern.
Prüfung weiterer Lockerungsschritte für das Schuljahr 2021/22
Gegen Ende der Sommerferien wird für alle Schulstufen geprüft, ob auf den Schulstart am 16. August 2021 hin weitere Lockerungen möglich werden. In diesem Rahmen werden ebenfalls die Schulveranstaltungen, Lager und Reisen sowie Exkursionen und Tagesausflüge neu beurteilt.