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04.02.2010
Gute Schule Baselland im Bildungsraum Schweiz erfolgreich positioniert
Medienmitteilung zum Bildungsbericht Schweiz 2010
Der Bildungsbericht Schweiz 2010 zeigt, dass der Kanton Basel-Landschaft mit seinen Bildungsinstitutionen im Bildungsraum Schweiz gut aufgestellt ist. Die grösste Herausforderung ist in den kommenden Jahren die Harmonisierung der Volksschule und die Stärkung der integrativen Pädagogik.
Basellandschaftliche Bildungsangebote im schweizerischen Kontext
In Bezug auf die im Bildungsbericht Schweiz 2010 dargestellten institutionelle Rahmenbedingungen und deren koordinierte Weiterentwicklung in den zurückliegenden Jahren kann festgestellt werden, dass der Kanton Basel-Landschaft den Anschluss an den Bildungsraum Schweiz gut bewältigt hat.
An der Volksschule sind mit dem neuen Bildungsgesetz von 2002 wichtige Veränderungen (Kindergarten als Teil der Volksschule; teilautonome, geleitete Schulen; gemeinsame Sekundarschule) an die Hand genommen worden. Mit den inzwischen vom Regierungsrat dem Landrat zugeleiteten Vorlagen liegen die erforderlichen Entscheidungsgrundlagen vor, damit sich der Kanton Basel-Landschaft im Rahmen der EDK-Konkordate HarmoS (inkl. neue Fremdsprachenstaffelung) und Sonderpädagogik den nationalen und interkantonalen Bestrebungen zur Harmonisierung der Struktur und der Bildungsziele im Volksschulbereich anschliessen und eine intergrativere Ausrichtung beim obligatorischen Schulangebot für die Kinder und Jugendlichen zu unterstützen kann. Eine Herausforderung für die Kollegien und Schulleitungen wird die Einführung und Umsetzung des Lehrplans 21 mit sich bringen.
Auch auf der Sekundarstufe II ist der Kanton Basel-Landschaft gut aufgestellt:
Auf der Tertiärstufe hat der Kanton Basel-Landschaft zusammen mit den Nachbarkantonen Aargau, Basel-Stadt und Solothurn zügig die Fachhochschullandschaft auf- und ausgebaut und eine gemeinsame Pädagogische Hochschule eingerichtet. Die beiden Basel haben sich auf eine bikantonale Trägerschaft der Universität Basel verständigt. Beide Entwicklungen sind eine wichtige Voraussetzung für die Stärkung des Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsstandortes Nordwestschweiz, insbesondere im Bereich der Life Sciences mit den grossen pharmazeutischen und chemischen Unternehmungen, die in unserer Region ihre Stammhäuser haben.
Im Kanton Basel-Landschaft ist die Weiterbildung gesetzlich verankert. Ziele und Aufgaben des Kantons sind unter dem Begriff Erwachsenenbildung im Bildungsgesetz vom 6. Juni 2002 festgelegt. Im gesamtschweizerischen Vergleich sind die Weiterbildungsaktivitäten der Baselbieter Bevölkerung hoch. Auf den 1. August 2003 richtete der Kanton Basel-Landschaft die Fachstelle Erwachsenenbildung ein. Sie hat in den zurückliegenden Jahren ein kantonales Konzept für die Koordination und Förderung der Weiterbildung entwickelt und ist zurzeit - zusammen mit verschiedenen Organisationen und Verwaltungsstellen - daran, eine Verordnung für die Erwachsenenbildung auszuarbeiten.
Bildungsbericht und neuer Bildungsartikel in der Bundesverfassung
Der neue Bildungsartikel in der Bundesverfassung, den das Schweizer Stimmvolk im Mai 2006 überaus deutlich angenommen hat, verpflichtet Bund und Kantone dazu, miteinander für hohe Qualität und Durchlässigkeit aller Bildungsangebote vom Kindergarten bis zur Weiterbildung zu sorgen und Schritt für Schritt die dafür notwendigen strukturellen und inhaltlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.
Der Bildungsbericht Schweiz ist ein nationales Instrument, mit welchem in einem Turnus von vier Jahren jeweils das verfügbare Wissen über das schweizerische Bildungswesen öffentlich zugänglich gemacht wird. Auf diese Weise lässt sich über die Zeit feststellen, ob Bund und Kantone die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Aufgaben bei der Schaffung und der Sicherstellung des Bildungsraums Schweiz erfüllen. Gleichzeitig kann darlegt werden, welche der national und interkantonal vereinbarten Entwicklungsziele (vielfach handelt es sich dabei um Zwischen- oder Etappenziele) erreicht worden sind.
Orientierungshilfe für den kantonalen Bildungsbericht 2011
Der nationale Bildungsbericht ist eine wichtige Orientierungshilfe, um im Konzert der nationalen und interkantonal vereinbarten Entwicklungsvorgaben für den gemeinsamen Bildungsraum Schweiz regelmässig überprüfen zu können, wo der Kanton Basel-Landschaft steht. Eine kantonale Überprüfung erfolgt gemäss Bildungsgesetz alle vier Jahre im Rahmen des regierungsrätlichen Bildungsberichts an den Landrat. Der Bericht wird dem Landrat jeweils ein Jahr nach Erscheinen des schweizerischen Bildungsberichts zugeleitet, so dass genügend Zeit vorhanden ist, um die Ergebnisse der nationalen Gesamtschau gründlich mit dem aktuellen Stand und den laufenden Entwicklungen im Bildungswesen des Kantons Basel-Landschaft zu vergleichen.
Aus diesem Grund lehnt sich die basellandschaftliche Berichterstattung jeweils eng an den Aufbau und die Gliederung des Bildungsberichts Schweiz an. Der zweite kantonale Bildungsbericht ist somit für 2011 geplant. Bei der Beratung des ersten Bildungsberichts (Bildungsbericht 2007 Kanton Basel-Landschaft) hat die landrätliche Bildungs-, Kultur- und Sport-Kommission den Regierungsrat beauftragt, die Berichterstattung auf die Darstellung der für die politische Lenkung zentralen Daten und Informationen zu beschränken. Die daraus abzuleitenden Konsequenzen sollen nicht in den Bericht selber, sondern in das vierjährige Regierungsprogramm aufgenommen und gleichzeitig soll darauf geachtet werden, dass der Landrat auch weiterhin zu einzelnen bildungspolitischen Geschäften beraten und beschliessen kann. Diesem Grundsatz folgt nun neu auch der Bildungsbericht Schweiz 2010.
Bildungsbericht Nordwestschweiz
Die Regierungen von AG, BL, BS und SO haben in ihrer Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bildungsraum Nordwestschweiz in Aussicht genommen, in Zukunft periodisch ein vierkantonaler Bildungsbericht herausgegeben wird. Der Bericht soll eine datengestützte Analyse der kantonalen Bildungssysteme und Quervergleiche zu wichtigen Entwicklungsfragen enthalten. Er soll den Regierungen bzw. Parlamenten alle vier Jahre unterbreitet werden. Die erste Ausgabe ist für 2012 vorgesehen und soll den kantonalen Bildungsbericht ablösen.
Begrenzungen in der Aussagekraft der Bildungsberichterstattung
Beim Bildungsbericht Schweiz handelt es sich um ein sehr ambitioniertes Unternehmen. Er soll nicht bloss den gesellschaftlichen Kontext, in dem die Bildungsangebote angesiedelt sind, und die Bildungsinstitutionen und deren fortlaufende Erneuerung und Umgestaltung abbilden. Erwünscht ist zusätzlich, dass die institutionellen Rahmenbedingungen des schweizerischen Bildungswesens mit Hilfe von drei Gütekriterien (Wirksamkeit/Effektivität, Wirtschaftlichkeit/Effizienz) sowie Chancengerechtigkeit/Equity) betrachtet wird.
Zurzeit ist es noch nicht möglich, diese drei Betrachtungsweisen profund durchzuführen und umfassend und verlässlich dazu Aussagen zu machen. Noch schwieriger ist es zurzeit für viele Kantone - auch für den Kanton Basel-Landschaft - das eigene Bildungswesen unter Berücksichtigung der drei genannten Gütekriterien darzustellen.
Weitere Auskünfte:
Basellandschaftliche Bildungsangebote im schweizerischen Kontext
In Bezug auf die im Bildungsbericht Schweiz 2010 dargestellten institutionelle Rahmenbedingungen und deren koordinierte Weiterentwicklung in den zurückliegenden Jahren kann festgestellt werden, dass der Kanton Basel-Landschaft den Anschluss an den Bildungsraum Schweiz gut bewältigt hat.
An der Volksschule sind mit dem neuen Bildungsgesetz von 2002 wichtige Veränderungen (Kindergarten als Teil der Volksschule; teilautonome, geleitete Schulen; gemeinsame Sekundarschule) an die Hand genommen worden. Mit den inzwischen vom Regierungsrat dem Landrat zugeleiteten Vorlagen liegen die erforderlichen Entscheidungsgrundlagen vor, damit sich der Kanton Basel-Landschaft im Rahmen der EDK-Konkordate HarmoS (inkl. neue Fremdsprachenstaffelung) und Sonderpädagogik den nationalen und interkantonalen Bestrebungen zur Harmonisierung der Struktur und der Bildungsziele im Volksschulbereich anschliessen und eine intergrativere Ausrichtung beim obligatorischen Schulangebot für die Kinder und Jugendlichen zu unterstützen kann. Eine Herausforderung für die Kollegien und Schulleitungen wird die Einführung und Umsetzung des Lehrplans 21 mit sich bringen.
Auch auf der Sekundarstufe II ist der Kanton Basel-Landschaft gut aufgestellt:
- Das neue Berufsbildungsgesetz von 2002 unterstellt sämtliche Berufe ausserhalb der Hochschulen einem einheitlichen System. An dessen Umsetzung beteiligen sich der Bund, die Kantone und die Organisationen der Arbeitswelt. In den verschiedenen Berufsfeldern werden zweijährige berufliche Grundbildungen eingerichtet, welche die bisherigen Anlehren ersetzen. Ausserdem sind im Kanton Basel-Landschaft die Brückenangebote („Zwischenlösungen“) erneuert und stärker auf den Berufsfindungsprozess und den Lehrstellenanschluss ausgerichtet worden. Grossen Zuspruch findet ausserdem die im Kanton gut verankerte Berufsmaturtitätsausbildung, die den Jungerwachsenen den Übertritt an die Fachhochschule eröffnet.
- In den Jahren 2003 und 2004 mussten die bisherigen Diplommittelschulen bedingt durch Reformen sowohl bei der gymnasialen Maturität als auch bei der Berufsbildung weiterentwickelt werden. Entstanden sind daraus die neuen Fachmittelschulen , die nach drei Jahren Ausbildungszeit abgeschlossen werden können und auf eine Ausbildung an höheren Fachschulen vorbereiten. Durch eine einjährige Zusatzausbildung können die Schülerinnen und Schüler einen berufsspezifischen Fachmaturitätsabschluss für bestimmte Fachhochschulstudien erlangen. Die basellandschaftlichen Diplommittelschulen haben bei diesem Umstrukturierungsprozess gesamtschweizerisch eine Vorreiterrolle gespielt.
- 1995 wurde das Maturitätsanerkennungsreglement revidiert. An den Gymnasien wurden die alten Maturitätstypen aufgehoben und durch ein Wahlfachsystem mit Grundlagenfächern, einem Schwerpunktfach und einem Ergänzungsfach ersetzt. Die basellandschaftlichen Gymnasien haben diese Umstellungen gut gemeistert. Der Regierungsrat hat unterdessen dem Landrat im Rahmen der gemeinsamen Koordinationsbemühungen im Bildungsbereich zwischen AG, BL, BS und SO beantragt, die gymnasiale Dauer von derzeit 3,5 auf die allgemein üblichen 4 Jahre zu verlängern und gleichzeitig am gleichen Übertrittszeitpunkt für alle Jugendlichen von der Sekundarstufe I zur Sekundarstufe II festzuhalten.
Auf der Tertiärstufe hat der Kanton Basel-Landschaft zusammen mit den Nachbarkantonen Aargau, Basel-Stadt und Solothurn zügig die Fachhochschullandschaft auf- und ausgebaut und eine gemeinsame Pädagogische Hochschule eingerichtet. Die beiden Basel haben sich auf eine bikantonale Trägerschaft der Universität Basel verständigt. Beide Entwicklungen sind eine wichtige Voraussetzung für die Stärkung des Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsstandortes Nordwestschweiz, insbesondere im Bereich der Life Sciences mit den grossen pharmazeutischen und chemischen Unternehmungen, die in unserer Region ihre Stammhäuser haben.
Im Kanton Basel-Landschaft ist die Weiterbildung gesetzlich verankert. Ziele und Aufgaben des Kantons sind unter dem Begriff Erwachsenenbildung im Bildungsgesetz vom 6. Juni 2002 festgelegt. Im gesamtschweizerischen Vergleich sind die Weiterbildungsaktivitäten der Baselbieter Bevölkerung hoch. Auf den 1. August 2003 richtete der Kanton Basel-Landschaft die Fachstelle Erwachsenenbildung ein. Sie hat in den zurückliegenden Jahren ein kantonales Konzept für die Koordination und Förderung der Weiterbildung entwickelt und ist zurzeit - zusammen mit verschiedenen Organisationen und Verwaltungsstellen - daran, eine Verordnung für die Erwachsenenbildung auszuarbeiten.
Bildungsbericht und neuer Bildungsartikel in der Bundesverfassung
Der neue Bildungsartikel in der Bundesverfassung, den das Schweizer Stimmvolk im Mai 2006 überaus deutlich angenommen hat, verpflichtet Bund und Kantone dazu, miteinander für hohe Qualität und Durchlässigkeit aller Bildungsangebote vom Kindergarten bis zur Weiterbildung zu sorgen und Schritt für Schritt die dafür notwendigen strukturellen und inhaltlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.
Der Bildungsbericht Schweiz ist ein nationales Instrument, mit welchem in einem Turnus von vier Jahren jeweils das verfügbare Wissen über das schweizerische Bildungswesen öffentlich zugänglich gemacht wird. Auf diese Weise lässt sich über die Zeit feststellen, ob Bund und Kantone die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Aufgaben bei der Schaffung und der Sicherstellung des Bildungsraums Schweiz erfüllen. Gleichzeitig kann darlegt werden, welche der national und interkantonal vereinbarten Entwicklungsziele (vielfach handelt es sich dabei um Zwischen- oder Etappenziele) erreicht worden sind.
Orientierungshilfe für den kantonalen Bildungsbericht 2011
Der nationale Bildungsbericht ist eine wichtige Orientierungshilfe, um im Konzert der nationalen und interkantonal vereinbarten Entwicklungsvorgaben für den gemeinsamen Bildungsraum Schweiz regelmässig überprüfen zu können, wo der Kanton Basel-Landschaft steht. Eine kantonale Überprüfung erfolgt gemäss Bildungsgesetz alle vier Jahre im Rahmen des regierungsrätlichen Bildungsberichts an den Landrat. Der Bericht wird dem Landrat jeweils ein Jahr nach Erscheinen des schweizerischen Bildungsberichts zugeleitet, so dass genügend Zeit vorhanden ist, um die Ergebnisse der nationalen Gesamtschau gründlich mit dem aktuellen Stand und den laufenden Entwicklungen im Bildungswesen des Kantons Basel-Landschaft zu vergleichen.
Aus diesem Grund lehnt sich die basellandschaftliche Berichterstattung jeweils eng an den Aufbau und die Gliederung des Bildungsberichts Schweiz an. Der zweite kantonale Bildungsbericht ist somit für 2011 geplant. Bei der Beratung des ersten Bildungsberichts (Bildungsbericht 2007 Kanton Basel-Landschaft) hat die landrätliche Bildungs-, Kultur- und Sport-Kommission den Regierungsrat beauftragt, die Berichterstattung auf die Darstellung der für die politische Lenkung zentralen Daten und Informationen zu beschränken. Die daraus abzuleitenden Konsequenzen sollen nicht in den Bericht selber, sondern in das vierjährige Regierungsprogramm aufgenommen und gleichzeitig soll darauf geachtet werden, dass der Landrat auch weiterhin zu einzelnen bildungspolitischen Geschäften beraten und beschliessen kann. Diesem Grundsatz folgt nun neu auch der Bildungsbericht Schweiz 2010.
Bildungsbericht Nordwestschweiz
Die Regierungen von AG, BL, BS und SO haben in ihrer Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bildungsraum Nordwestschweiz in Aussicht genommen, in Zukunft periodisch ein vierkantonaler Bildungsbericht herausgegeben wird. Der Bericht soll eine datengestützte Analyse der kantonalen Bildungssysteme und Quervergleiche zu wichtigen Entwicklungsfragen enthalten. Er soll den Regierungen bzw. Parlamenten alle vier Jahre unterbreitet werden. Die erste Ausgabe ist für 2012 vorgesehen und soll den kantonalen Bildungsbericht ablösen.
Begrenzungen in der Aussagekraft der Bildungsberichterstattung
Beim Bildungsbericht Schweiz handelt es sich um ein sehr ambitioniertes Unternehmen. Er soll nicht bloss den gesellschaftlichen Kontext, in dem die Bildungsangebote angesiedelt sind, und die Bildungsinstitutionen und deren fortlaufende Erneuerung und Umgestaltung abbilden. Erwünscht ist zusätzlich, dass die institutionellen Rahmenbedingungen des schweizerischen Bildungswesens mit Hilfe von drei Gütekriterien (Wirksamkeit/Effektivität, Wirtschaftlichkeit/Effizienz) sowie Chancengerechtigkeit/Equity) betrachtet wird.
Zurzeit ist es noch nicht möglich, diese drei Betrachtungsweisen profund durchzuführen und umfassend und verlässlich dazu Aussagen zu machen. Noch schwieriger ist es zurzeit für viele Kantone - auch für den Kanton Basel-Landschaft - das eigene Bildungswesen unter Berücksichtigung der drei genannten Gütekriterien darzustellen.
Weitere Auskünfte:
- RP Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (Tel. 061 552 50 60)
- Alberto Schneebeli, Leiter Stabstelle Bildung (Tel. 061 552 50 53)