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17.03.2020
Klärung und Planungssicherheit für die Bereiche Sport und Kultur
Der Regierungsrat hält an allen Beitragszahlungen an Sport- und Kulturveranstaltungen sowie kulturelle Institutionen in maximal der vorgesehenen Höhe fest. Mit diesem Entscheid führt er eine rasche Klärung der Situation herbei und ermöglicht konkrete und pragmatische Hilfeleistungen.
Beiträge an Institutionen mit Leistungsvereinbarungen und aus der Kulturvertragspauschale begünstigte Institutionen Der Regierungsrat anerkennt die ausserordentliche Situation und sieht keine Kürzungen vor, wenn Leistungen aufgrund des Coronavirus nicht erbracht werden können oder ein Defizit entsteht. Dies gilt auch für die Vereinbarungen, in denen eine bestimmte Anzahl Veranstaltungen vorgegeben ist, die aufgrund der behördlichen Massnahmen nicht erreicht werden kann. Die in Aussicht gestellten Beiträge aus Subventions- und Leistungsvereinbarungen sowie Beiträge aus der Kulturvertrags-pauschale werden in vollem Umfang ausgeschüttet. Projekt- und Produktionsbeiträge an kulturelle Projekte und Festivals Wegen Coronavirus definitiv abgesagte Veranstaltungen und Festivals Grundsätzlich wird der Förderbeitrag auch ohne Durchführung der Veranstaltungen ausbezahlt. Voraussetzung dafür ist das Einreichen einer Schlussrechnung, in welcher bereits angefallene Ausgaben dargelegt werden. Der Swisslos-Fonds und kulturelles.bl behalten sich vor, Förderbeiträge aufgrund der Schlussrechnung anteilsmässig und angemessen zu kürzen. Wegen Coronavirus verschobene Veranstaltungen und Festivals Der Förderentscheid behält seine Gültigkeit. Der kantonale Förderbeitrag wird nach Durchführung der Veranstaltung ausbezahlt. Für die Projektverantwortlichen gilt die übliche Informationspflicht gegenüber allen beteiligten Förderstellen. Sport Von den vom Bundesrats und Regierungsrats verordneten Massnahmen sind neben kulturellen Veranstaltungen auch Sportveranstaltungen betroffen. Die Verordnung über den Swisslos Sportfonds sieht vor, dass bei begründeten Veranstaltungsabsagen angemessene Beiträge geleistet werden können. Dies trifft jedoch nur auf Veranstalter zu, welche bereits eine Zusicherung erhalten haben. Die Verwaltung des Swisslos Sportfonds entscheidet aufgrund der Abrechnung über die Beitragshöhe, die maximal dem zugesicherten Beitrag entsprechen kann. Weiteres Vorgehen Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Kultur- und Sportveranstalter sind aktuell nicht abschliessend einzuschätzen. Der Bundesrat beschloss am 13. März 2020 verschiedene Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus. Diese Massnahmen gelten für alle Branchen und damit auch für den Kultursektor. Ergänzend dazu wird das Eidgenössische Departement des Innern dem Bundesrat rasch eine neue Gesetzesgrundlage vorlegen, die Massnahmen zur Milderung von Härtefällen im Kulturbereich vorsehen wird. Über die konkrete Ausgestaltung der spezifischen Massnahmen für den Kulturbereich wird der Bundesrat nach deren Verabschiedung informieren. Der Umgang mit Härtefällen im Kanton Basel-Landschaft wird anschliessend vom Regierungsrat beurteilt. Dabei ist es für den Regierungsrat zentral, die über lange Jahre aufgebauten kulturellen Strukturen im Bereich des professionellen und des ehrenamtlichen Kulturschaffens und im Bereich der lebendigen Traditionen zu erhalten. Sie sind die Basis der kulturellen Vielfalt im Kanton Basel-Landschaft und in der Region.