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14.01.2015
Kulturförderungsgesetz für Baselland – breite Zustimmung
Der Regierungsrat legt dem Parlament die überarbeitete Fassung eines Kulturförderungsgesetzes vor. 2009 hatte der Landrat vorgängig zur Beschlussfassung zu einem entsprechenden Gesetz ein kulturpolitisches Leitbild verlangt. Die aktuelle Vorlage basiert auf dem neuerstellten Kulturleitbild und regelt die Kompetenzen und Zuständigkeiten sowie die Eckwerte und Instrumente der Baselbieter Kulturförderung. In der Vernehmlassung erfuhr der Gesetzesentwurf grossmehrheitlich eine positive Aufnahme.
Das vorliegende Kulturförderungsgesetz ersetzt das Gesetz von 1963 über die Leistung von Beiträgen zur Förderung kultureller Bestrebungen. Es regelt die Belange der Förderung, Vermittlung, Kreation und Pflege kulturellen Schaffens des Kantons Basel-Landschaft. Das neue Gesetz geht davon aus, dass der Kanton mit Unterstützung der Gemeinden das öffentliche kulturelle Leben im Baselbiet sowie in der Region und im Wirtschaftsraum Basel fördert. Der Grundsatz, dass die Förderung und Pflege von Kunst und Kultur durch Kanton und Gemeinden öffentliche Aufgaben sind, wird bereits in der Verfassung festgelegt.
Alle Sparten, Niveaus und Wirkungsgrade fördern
Das Gesetz berücksichtigt die gelebte kulturpolitische Praxis der letzten Jahre. Bei der Förderung der Kreation achtet es auf die Freiheit der Kulturschaffenden und fördert alle Sparten, Niveaus und Wirkungsgrade. Zudem fördert das Gesetz den Zugang der Baselbieter Bevölkerung zur regionalen Kultur und sorgt für eine gesetzliche Verankerung der kantonalen Kulturinstitutionen und Einrichtungen (Kantonsbibliothek, Kantonsmuseum, Kantonsarchäologie, Römerstadt Augusta Raurica, Verlag des Kantons Basel-Landschaft). Zudem werden die Aufgaben und Zuständigkeiten der kantonalen Gremien und Behörden klar festgelegt.
Kulturleitbild und regierungsrätliche Strategie bilden Basis
2001 war von der Geschäftsprüfungskommission angeregt worden, das Kulturbeitragsgesetz von 1963 mit der bestehenden Kulturförderpraxis in Einklang zu bringen und damit die Rechtssicherheit des kulturpolitischen Handelns sicherzustellen. Die daraufhin erarbeitete Vorlage eines neuen Kulturgesetzes wies der Landrat am 12. November 2009 an den Regierungsrat zurück mit dem Auftrag, zuerst ein Kulturleitbild zu erstellen. Dieser Auftrag wurde mit dem im Juni 2013 präsentierten leitbild_kultur.bl 2013-2017 erfüllt. Das Kulturleitbild bildet zusammen mit der regierungsrätlichen Strategie 2012-2022 die konzeptionelle Basis für die Überarbeitung des Gesetzesentwurfs.
> Landratsvorlage
Für Rückfragen
Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion BL, 061 552 50 60
Gerhard Matter, Kantonsbibliothekar / Amt für Kultur, Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD), 061 552 50 85, gerhard.matter@bl.ch
Das vorliegende Kulturförderungsgesetz ersetzt das Gesetz von 1963 über die Leistung von Beiträgen zur Förderung kultureller Bestrebungen. Es regelt die Belange der Förderung, Vermittlung, Kreation und Pflege kulturellen Schaffens des Kantons Basel-Landschaft. Das neue Gesetz geht davon aus, dass der Kanton mit Unterstützung der Gemeinden das öffentliche kulturelle Leben im Baselbiet sowie in der Region und im Wirtschaftsraum Basel fördert. Der Grundsatz, dass die Förderung und Pflege von Kunst und Kultur durch Kanton und Gemeinden öffentliche Aufgaben sind, wird bereits in der Verfassung festgelegt.
Alle Sparten, Niveaus und Wirkungsgrade fördern
Das Gesetz berücksichtigt die gelebte kulturpolitische Praxis der letzten Jahre. Bei der Förderung der Kreation achtet es auf die Freiheit der Kulturschaffenden und fördert alle Sparten, Niveaus und Wirkungsgrade. Zudem fördert das Gesetz den Zugang der Baselbieter Bevölkerung zur regionalen Kultur und sorgt für eine gesetzliche Verankerung der kantonalen Kulturinstitutionen und Einrichtungen (Kantonsbibliothek, Kantonsmuseum, Kantonsarchäologie, Römerstadt Augusta Raurica, Verlag des Kantons Basel-Landschaft). Zudem werden die Aufgaben und Zuständigkeiten der kantonalen Gremien und Behörden klar festgelegt.
Kulturleitbild und regierungsrätliche Strategie bilden Basis
2001 war von der Geschäftsprüfungskommission angeregt worden, das Kulturbeitragsgesetz von 1963 mit der bestehenden Kulturförderpraxis in Einklang zu bringen und damit die Rechtssicherheit des kulturpolitischen Handelns sicherzustellen. Die daraufhin erarbeitete Vorlage eines neuen Kulturgesetzes wies der Landrat am 12. November 2009 an den Regierungsrat zurück mit dem Auftrag, zuerst ein Kulturleitbild zu erstellen. Dieser Auftrag wurde mit dem im Juni 2013 präsentierten leitbild_kultur.bl 2013-2017 erfüllt. Das Kulturleitbild bildet zusammen mit der regierungsrätlichen Strategie 2012-2022 die konzeptionelle Basis für die Überarbeitung des Gesetzesentwurfs.
> Landratsvorlage
Für Rückfragen
Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion BL, 061 552 50 60
Gerhard Matter, Kantonsbibliothekar / Amt für Kultur, Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD), 061 552 50 85, gerhard.matter@bl.ch