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Kulturvertrag: Abgeltung an den Kanton Basel-Stadt und Unterstützungsbeiträge aus dem Dispositionsteil
Seit 1. Januar 2022 regelt ein neuer Kulturvertrag die Abgeltung an den Kanton Basel-Stadt für Zentrumsleistungen im kulturellen Bereich. Der Abgeltungsbetrag wird sich im Jahr 2024 aufgrund der im Vertrag festgeschriebenen Teuerungsanpassung auf 10,036 Millionen Franken belaufen. Die Beträge gehen an die drei Institutionen mit den meisten Besucherinnen und Besuchern aus dem Kanton Basel-Landschaft: das Theater Basel, das Sinfonieorchester Basel und die Kaserne Basel.
Die Abgeltung kultureller Zentrumsleistungen des Kantons Basel-Landschaft an den Kanton Ba-sel-Stadt beträgt gemäss Kulturvertrag (SGS 366.15) mindestens 9,6 Millionen Franken und wird jährlich der Teuerung angepasst. Im Jahr 2024 wird sich der Abgeltungsbetrag aufgrund der Teuerungsanpassung auf 10,036 Millionen Franken belaufen.
Aus der Abgeltung werden gemäss Vertrag in der Regel die drei Institutionen mit den meisten Besucherinnen und Besuchern aus dem Kanton Basel-Landschaft berücksichtigt. In den Jahren 2022 bis 2024 sind dies das Theater Basel, das Sinfonieorchester Basel und die Kaserne Basel. Die Mittel aus der Abgeltung werden aufgrund einer Publikumserhebung prozentual auf die drei Institutionen verteilt; die durch den Kanton Basel-Stadt berechnete Verteilung gestaltet sich wie folgt:
Institution |
Prozentualer Anteil an der Abgeltung |
Betrag 2022 (CHF) |
Betrag 2023 (CHF) |
Betrag 2024 (CHF) |
Theater Basel |
79.2 % |
7'603'158 |
7'700'730 |
7'948'415 |
Sinfonieorchester Basel |
10.7 % |
1'030'526 |
1'043'751 |
1'077'322 |
Kaserne Basel |
10.1 % |
966'316 |
978'717 |
1'010'196 |
Total |
100 % |
9'600'000 |
9'723'198 |
10'035'933 |
Unterstützung aus dem Dispositionsteil
Aus dem Dispositionsteil des Kulturvertrags wurden im Jahr 2022 vier Sonderprojekte mit einmaligen Beiträgen in der Höhe von insgesamt 336'723 Franken unterstützt. Der Dispositionsteil besteht aus den Mitteln aus der Kulturvertragspauschale (alter Kulturvertrag), die per 31. Dezember 2021 nicht verwendet worden waren. Er dient der punktuellen Unterstützung in besonderen Situationen, beispielsweise im Sinne von Investitions-, Überbrückungs- und Startzuschüssen oder von einmaligen Defizitgarantien und Beiträgen an die Mehrkosten ausserordentlicher Produktionen und Veranstaltungen.