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Landrat beschliesst Massnahmenpaket zur Sicherung der Kinderbetreuung unter Corona
Der Landrat hat an seiner heutigen Sitzung die Notverordnungen IIIa und IIIb des Regierungsrats zur Kinderbetreuung während der ausserordentlichen Lage genehmigt und Rechtssicherheit für Familien und Betreuungseinrichtungen geschaffen: Die Elternbeiträge für wegen Corona nicht beanspruchte Leistungen sind nicht geschuldet, der Kanton finanziert 80 Prozent des bei den Betreuungseinrichtungen entstandenen Schadens vor. Der Modus für die Kostenbeteiligung der Gemeinden wird im Rahmen des nun anlaufenden ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens geklärt.
Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BSKD) begrüsst die breite Zustimmung für das Massnahmenpaket zur Sicherung der Kinderbetreuung im Baselbiet in der aktuellen Krisensituation und darüber hinaus sowie zur Entlastung von Familien. Die Elternbeiträge für wegen Corona nicht in Anspruch genommene Leistungen der familien- und schulergänzenden Betreuungsangebote bleiben somit ab dem 16. März bis auf Widerruf durch den Regierungsrat nicht geschuldet. Der Kanton Basel-Landschaft finanziert den Einrichtungen 80 Prozent des daraus entstandenen Schadens vor, die restlichen 20 Prozent tragen die Einrichtungen selbst.
Rückbelastung an die Gemeinden wird in Gesetzgebungsverfahren geklärt
Gemäss gesetzlicher Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden sieht die Vo IIIb die Rückbelastung dieser Kosten an die Gemeinden vor. Um ihnen eine ordentliche Budgetierung und und eine Glättung des Aufwands zu ermöglichen, soll dies erst in den Jahren 2021 bis 2023 über den Finanzausgleich geschehen. Laut Kantonsverfassung sind Notverordnungen jedoch maximal ein Jahr nach Inkrafttreten gültig. Deshalb wird der Regierungsrat beauftragt, die Kompensation der Ausfallentschädigung (Vo IIIb) in ein reguläres Gesetzgebungsverfahren zu überführen und dem Landrat erneut zum Beschluss zu unterbreiten. In diesem Rahmen wird geprüft, ob die Gemeinden die Kosten nach Abzug der Bundesbeiträge vollumfänglich tragen oder ob sich der Kanton beteiligt. In diesen Prozess sollen die Gemeinden von Anfang an eingebunden werden.
Dazu BKSD-Vorsteherin Monica Gschwind: «Der Regierungsrat ist grundsätzlich erfreut über die Entscheidung des Landrats. Bezüglich Kostenbeteiligungsmodell zählen wir nun auf die Solidarität der Gemeinden untereinander. Die vorgesehene Belastung der Gemeinden ist fair, ausgewogen und entspricht den gesetzlich verankerten Zuständigkeitsebenen, welche – wie z.B. in der Notverordnung I zur Sicherung der Wirtschaft geschehen – auch in einer ausserordentlichen Lage eingehalten werden sollten.»
Rückkehr zum regulären Betreuungsangebot
Seit der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den Volksschulen am 11. Mai stehen die Kindertagesstätten, die schulergänzenden Betreuungsangebote und die Tagesfamilien wieder allen Kindern offen. Die Hygienevorschriften des Bundesamts für Gesundheit (BAG) sind weiterhin einzuhalten. Die Einrichtungen setzen angebotsspezifische Schutzkonzepte um.
Weitere Auskünfte:
Franziska Gengenbach, Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote (AKJB) des Kantons Basel-Landschaft: franziska.gengenbach@bl.ch /Tel. 061 552 17 90