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09.12.2015
Lehrpersonen: Aufhebung der altersabhängigen Unterrichtsentlastung
Aufhebung der altersabhängigen Unterrichtsentlastung für Lehrpersonen ab Schuljahr 2017/18
Zusammen mit der Altersentlastung, die das Personalgesetz allen kantonalen Mitarbeitenden ab vollendetem 55. Lebensjahr mit zusätzlichen Ferientagen gewährt, können ältere Lehrpersonen zurzeit zusätzlich vom Unterricht entlastet werden und in diesem Umfang andere Tätigkeiten für die Schule ausüben. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, diese besondere Form der Unterrichtsentlastung aufzuheben. Mit dieser Massnahme können bei Kanton und Gemeinden ab Schuljahr 2017/18 jährlich wiederkehrende Kosten um 2,4 Mio. Franken gesenkt und gleichzeitig 1 Mio. Franken für schulische Projekte genutzt werden.
Bislang konnten ältere Lehrerinnen und Lehrer eine oder zwei Wochenlektionen weniger Unterricht erteilen und stattdessen bei unveränderter Jahresarbeitszeit in Absprache mit der Schulleitung besondere Organisations- und Entwicklungsaufgaben an ihrer Schule übernehmen. Der Regierungsrat hat eine Vorlage zur Aufhebung dieser altersabhängigen Unterrichtsentlastung für Lehrpersonen an den Landrat überwiesen. Es handelt sich dabei um eine Massnahme im Rahmen der Finanzstrategie 2016 bis 2019 zur Erreichung eines nachhaltig ausgeglichenen Staatshaushaltes. Durch die Aufhebung der Unterrichtsentlastung gemäss Personaldekret ab Schuljahr 2017/18 werden die Gemeinden um 0,55 Mio. und der Kanton um 1,88 Mio. Franken jährlich wiederkehrend entlastet.
Erhöhung der Beiträge für Schulorganisation und -entwicklung
Die Vorlage sieht vor, dass von den bisherigen Aufwendungen von rund 3,4 Mio. Franken für die altersabhängige Unterrichtsentlastung 1 Mio. Franken neu für die Erhöhung der so genannten Schulpoolbeiträge verwendet werden. Schulpoolbeiträge ermöglichen die Finanzierung von schulischen Projekten, wie zum Beispiel der Betreuung der Austauschpädagogik und die Zusammenarbeit mit anderen Schulen. Mit diesem Rückbehalt können Schulen weiterhin Aufgaben, wie sie heute von Lehrerinnen und Lehrern mit der altersabhängigen Unterrichtsentlastung im Bereich Schulorganisation und Schulentwicklung erfüllt werden, wahrnehmen.
Vernehmlassung
In der Vernehmlassung war die Aufhebung der altersabhängigen Unterrichtsentlastung für die Lehrpersonen umstritten. Eine klare Mehrheit befürwortete indessen die Erhöhung der Vergütungsbeträge im Schulpool, sofern der Landrat die Aufhebung beschliesst. Mit der Aufhebung der altersabhängigen Unterrichtsentlastung wird zugleich eine auf die Lehrpersonen begrenzte Sonderregelung abgeschafft, die im Widerspruch zum Personalgesetz steht. Das Personalgesetz verlangt, dass alle ihm unterstehenden Mitarbeitenden nach einheitlichen personalrechtlichen Bedingungen anzustellen sind. Gleichzeitig unterstützt die Massnahme den Regierungsrat bei der Senkung des strukturellen Defizits im Staatshaushalt.
> Landratsvorlage
Für Rückfragen
Zusammen mit der Altersentlastung, die das Personalgesetz allen kantonalen Mitarbeitenden ab vollendetem 55. Lebensjahr mit zusätzlichen Ferientagen gewährt, können ältere Lehrpersonen zurzeit zusätzlich vom Unterricht entlastet werden und in diesem Umfang andere Tätigkeiten für die Schule ausüben. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, diese besondere Form der Unterrichtsentlastung aufzuheben. Mit dieser Massnahme können bei Kanton und Gemeinden ab Schuljahr 2017/18 jährlich wiederkehrende Kosten um 2,4 Mio. Franken gesenkt und gleichzeitig 1 Mio. Franken für schulische Projekte genutzt werden.
Bislang konnten ältere Lehrerinnen und Lehrer eine oder zwei Wochenlektionen weniger Unterricht erteilen und stattdessen bei unveränderter Jahresarbeitszeit in Absprache mit der Schulleitung besondere Organisations- und Entwicklungsaufgaben an ihrer Schule übernehmen. Der Regierungsrat hat eine Vorlage zur Aufhebung dieser altersabhängigen Unterrichtsentlastung für Lehrpersonen an den Landrat überwiesen. Es handelt sich dabei um eine Massnahme im Rahmen der Finanzstrategie 2016 bis 2019 zur Erreichung eines nachhaltig ausgeglichenen Staatshaushaltes. Durch die Aufhebung der Unterrichtsentlastung gemäss Personaldekret ab Schuljahr 2017/18 werden die Gemeinden um 0,55 Mio. und der Kanton um 1,88 Mio. Franken jährlich wiederkehrend entlastet.
Erhöhung der Beiträge für Schulorganisation und -entwicklung
Die Vorlage sieht vor, dass von den bisherigen Aufwendungen von rund 3,4 Mio. Franken für die altersabhängige Unterrichtsentlastung 1 Mio. Franken neu für die Erhöhung der so genannten Schulpoolbeiträge verwendet werden. Schulpoolbeiträge ermöglichen die Finanzierung von schulischen Projekten, wie zum Beispiel der Betreuung der Austauschpädagogik und die Zusammenarbeit mit anderen Schulen. Mit diesem Rückbehalt können Schulen weiterhin Aufgaben, wie sie heute von Lehrerinnen und Lehrern mit der altersabhängigen Unterrichtsentlastung im Bereich Schulorganisation und Schulentwicklung erfüllt werden, wahrnehmen.
Vernehmlassung
In der Vernehmlassung war die Aufhebung der altersabhängigen Unterrichtsentlastung für die Lehrpersonen umstritten. Eine klare Mehrheit befürwortete indessen die Erhöhung der Vergütungsbeträge im Schulpool, sofern der Landrat die Aufhebung beschliesst. Mit der Aufhebung der altersabhängigen Unterrichtsentlastung wird zugleich eine auf die Lehrpersonen begrenzte Sonderregelung abgeschafft, die im Widerspruch zum Personalgesetz steht. Das Personalgesetz verlangt, dass alle ihm unterstehenden Mitarbeitenden nach einheitlichen personalrechtlichen Bedingungen anzustellen sind. Gleichzeitig unterstützt die Massnahme den Regierungsrat bei der Senkung des strukturellen Defizits im Staatshaushalt.
> Landratsvorlage
Für Rückfragen
- Regierungsrätin Monica Gschwind, Vorsteherin Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD), 061 552 50 60
- Alberto Schneebeli, Leiter Stab Bildung, Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD), 061 552 50 53