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11.04.2014
Lehrplan 21 – Druck des Kanton Basel-Landschaft zeigt Wirkung
Die Deutschweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz (D-EDK) hat den Auftrag zur Überarbeitung des Lehrplans 21 verabschiedet. Wesentliche Anliegen aus der Vernehmlassungsantwort des Kantons Basel-Landschaft sind dabei berücksichtigt worden.
Revisionsbedarf erkannt
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hatte im Dezember 2013 den Entwurf des Lehrplans 21 zurückgewiesen und in wesentlichen Punkten substanzielle Verbesserungen gefordert. Die Plenarversammlung der D-EDK hat nun die Forderungen des Kantons Basel-Landschaft sowie weiterer Kantone zur Überarbeitung des Lehrplanentwurfs weitgehend aufgenommen.
Kantonale Anpassung und Beschlussfassung des Lehrplans erforderlich
Im Hinblick auf die Umsetzung wird auf kantonaler Ebene die Festlegung differenzierter Vorgaben für die drei Leistungszüge der Sekundarstufe I sowie für den Übergang vom Kindergarten in die Primarschule notwendig.
Im Bildungsraum Nordwestschweiz und speziell in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt werden nun, parallel zur Überarbeitung des Lehrplanentwurfs durch die D-EDK, regionale Lösungen entwickelt. Für die Beschlussfassung des Lehrplans und die erforderlichen Anpassungen sowie die Inkraftsetzung ist im Kanton Basel-Landschaft der Bildungsrat zuständig. Diese alleinige Zuständigkeit des Bildungsrates hat der Baselbieter Souverän im November 2011 klar bestätigt.
Einführungszeitpunkt ab 2015/16 bleibt möglich
Sollte die D-EDK Ende Oktober 2014 den überarbeiteten Lehrplan 21 zuhanden der Kantone verabschieden, bleibt eine Beschlussfassung durch den Baselbieter Bildungsrat und eine Einführung auf Schuljahr 2015/16 am Kindergarten und an der Primarschule und anschliessend ab 2016/17, aufsteigend mit den 1. Klassen, auch an der Sekundarschule möglich. Der Bildungsrat wird Alternativen auch für eine spätere Einführung hinsichtlich Vor- und Nachteilen beurteilen. Bei einer späteren Einführung müsste der bereits durch den Bildungsrat beschlossene Übergangslehrplan verlängert und auch für die Sekundarstufe I ein Übergangslehrplan geschaffen werden.
Einführung des Lehrplans mit Augenmass
Insbesondere die im D-EDK-Lehrplan vorgesehenen Fächerverbünde an der Sekundarstufe I (z.B Geographie und Geschichte) haben Fragen zu Auswirkungen auf die Lehrerbildung und zum Weiterbildungsbedarf aufgeworfen. Es wird ein Angebot bereitgestellt, das langfristig ausgerichtet auf den vollständigen Erwerb der benötigten Qualifikationen abzielt. Erste Schritte für einen zusätzlichen Kompetenzerwerb sind im Rahmen des Weiterbildungsangebots der Bildungsharmonisierung möglich. Während der Einführungsphase des Lehrplans 21 wird der Unterricht in diesen Fächerverbünden im Rahmen von Absprachen innerhalb der Kollegien weiterhin in den einzelnen Fächern erteilt werden können.
Stärkung der Zukunftschancen unserer Schülerinnen und Schüler
Mit der Umsetzung eines schweizerisch und regional harmonisierten Bildungswesens sollen die Schülerinnen und Schüler auf ihr soziales, kulturelles und wirtschaftliches Leben in ihrer Zukunft vorbereitet werden. Sie sollen insbesondere zum lebenslangen Lernen ermutigt und befähigt werden.
Links zum Thema:
- Lehrplan 21
- Gute Schule Baselland – Bildungsharmonisierung
Revisionsbedarf erkannt
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hatte im Dezember 2013 den Entwurf des Lehrplans 21 zurückgewiesen und in wesentlichen Punkten substanzielle Verbesserungen gefordert. Die Plenarversammlung der D-EDK hat nun die Forderungen des Kantons Basel-Landschaft sowie weiterer Kantone zur Überarbeitung des Lehrplanentwurfs weitgehend aufgenommen.
Kantonale Anpassung und Beschlussfassung des Lehrplans erforderlich
Im Hinblick auf die Umsetzung wird auf kantonaler Ebene die Festlegung differenzierter Vorgaben für die drei Leistungszüge der Sekundarstufe I sowie für den Übergang vom Kindergarten in die Primarschule notwendig.
Im Bildungsraum Nordwestschweiz und speziell in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt werden nun, parallel zur Überarbeitung des Lehrplanentwurfs durch die D-EDK, regionale Lösungen entwickelt. Für die Beschlussfassung des Lehrplans und die erforderlichen Anpassungen sowie die Inkraftsetzung ist im Kanton Basel-Landschaft der Bildungsrat zuständig. Diese alleinige Zuständigkeit des Bildungsrates hat der Baselbieter Souverän im November 2011 klar bestätigt.
Einführungszeitpunkt ab 2015/16 bleibt möglich
Sollte die D-EDK Ende Oktober 2014 den überarbeiteten Lehrplan 21 zuhanden der Kantone verabschieden, bleibt eine Beschlussfassung durch den Baselbieter Bildungsrat und eine Einführung auf Schuljahr 2015/16 am Kindergarten und an der Primarschule und anschliessend ab 2016/17, aufsteigend mit den 1. Klassen, auch an der Sekundarschule möglich. Der Bildungsrat wird Alternativen auch für eine spätere Einführung hinsichtlich Vor- und Nachteilen beurteilen. Bei einer späteren Einführung müsste der bereits durch den Bildungsrat beschlossene Übergangslehrplan verlängert und auch für die Sekundarstufe I ein Übergangslehrplan geschaffen werden.
Einführung des Lehrplans mit Augenmass
Insbesondere die im D-EDK-Lehrplan vorgesehenen Fächerverbünde an der Sekundarstufe I (z.B Geographie und Geschichte) haben Fragen zu Auswirkungen auf die Lehrerbildung und zum Weiterbildungsbedarf aufgeworfen. Es wird ein Angebot bereitgestellt, das langfristig ausgerichtet auf den vollständigen Erwerb der benötigten Qualifikationen abzielt. Erste Schritte für einen zusätzlichen Kompetenzerwerb sind im Rahmen des Weiterbildungsangebots der Bildungsharmonisierung möglich. Während der Einführungsphase des Lehrplans 21 wird der Unterricht in diesen Fächerverbünden im Rahmen von Absprachen innerhalb der Kollegien weiterhin in den einzelnen Fächern erteilt werden können.
Stärkung der Zukunftschancen unserer Schülerinnen und Schüler
Mit der Umsetzung eines schweizerisch und regional harmonisierten Bildungswesens sollen die Schülerinnen und Schüler auf ihr soziales, kulturelles und wirtschaftliches Leben in ihrer Zukunft vorbereitet werden. Sie sollen insbesondere zum lebenslangen Lernen ermutigt und befähigt werden.
Links zum Thema:
- Lehrplan 21
- Gute Schule Baselland – Bildungsharmonisierung