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Mitarbeitendengespräch für das unterrichtende Personal: Einigung auf Eckwerte
Nach intensiven gemeinsamen Projektarbeiten haben sich die Amtliche Kantonalkonferenz der Lehrerinnen und Lehrer (AKK), der Lehrerinnen- und Lehrerverein Baselland (LVB), der Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter Baselland (VSL) und der Regierungsrat auf die wesentlichen Eckwerte zum zukünftigen Mitarbeitendengespräch (MAG) geeinigt. Der nun erzielte Kompromiss zeigt den Weg zur Umsetzung einer gemeinsamen Lösung für das Mitarbeitendengespräch für das unterrichtende Personal (MAG uP) auf.
Die Lohnrevision beim Staatspersonal ist eine Reaktion auf eine Initiative der Liga der Baselbieter Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Der Regierungsrat hat das bisherige System des automatischen Anstiegs der Erfahrungsstufen durch ein neues System mit Lohnbändern ersetzt. Dem Regierungsrat geht es dabei vor allem auch darum, ausserordentlich gute Leistungen mittels einer zusätzlichen Honorierung wertschätzen zu können. Die Liga der Baselbieter Steuerzahler hat nach dem Beschluss des Regierungsrats zur Lohnrevision ihre Initiative zurückgezogen. Das Projekt zum MAG uP verfolgt das Ziel, die Vorgaben von Regierungsrat und Landrat zur Umsetzung der Lohnrevision im Bereich der Schulen pragmatisch umzusetzen.
Separates Verfahren für ausserordentliche Leistungen
In der Ausarbeitung des neuen MAG für das unterrichtende Personal haben der Regierungsrat und die Vertretungen der Schulseite nach Wegen gesucht, das neue Lohnsystem mit der Einführung eines praxistauglichen und auf die Organisationsstruktur der Schulen zugeschnittenen Instruments umzusetzen. Gemeinsam haben sie nun die folgenden Eckwerte erarbeitet:
– Die Beurteilung der Erfüllung des Berufs- und Stellenauftrags (Prädikat A für gute Leistung oder Prädikat B für ungenügende Leistung) findet wie beim Verwaltungspersonal im Rahmen des MAG statt und wird jährlich überprüft.
– Die Beurteilung für ausserordentliche Leistungen (mit Prädikat A+) erfolgt beim unterrichtenden Personal für das betreffende Beurteilungsjahr formell vom MAG (Festlegung A, B) getrennt mit einem separaten Formular.
– Das Instrument der A+-Beurteilungen wird so ausgestaltet, dass eine begründete Vergabe durch die Schulleitung jährlich erfolgen kann.
– Der Rhythmus der Mitarbeitendengespräche kann auf 3 Jahre ausgedehnt werden. Eine Vergabe von B (MAG) oder A+ (Antrag) muss bei gegebenem Anlass jährlich erfolgen.
– Die Beurteilungshilfen (Indikatoren, mögliche Kriterien) für A+ werden in Praxisgruppen und im Anschluss durch die Schulleitungskonferenzen unter Mitwirkung der Personalverbände erarbeitet.
– Die Beurteilungshilfen für A+ können pro Schulstufe individuell ausgestaltet werden.
– Der Kanton sowie die Gemeinden stellen die für die A+-Bewertungen notwendigen finanziellen Mittel bereit.
Damit sind die wesentlichen Eckwerte des neuen MAG uP vereinbart.
Frage der Ressourcen wird in anderem Projekt gelöst
Die Frage der heute schon als ungenügend empfundenen Ressourcen für die Schulleitungen – für die Schulleitungskonferenzen aller Stufen eine zwingende Gelingensbedingung – wird im Kontext eines separaten Projekts «Stellenbeschriebe und Ressourcierung Primarschulleitungen» der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) geklärt werden.
Beschluss des Regierungsrats im Frühjahr
Die Planung für die Einführung sieht vor, dass der Regierungsrat die im Detail ausgearbeitete Lösung im zweiten Quartal 2020 beschliesst. Anschliessend werden die Schulstufen auf die Einführung des Instrumentariums per 2021 vorbereitet.
Aktuelle Informationen zum Projektstand und zu weiteren Themen rund um das MAG für Lehrpersonen sind auf der Website zum Projekt Lohn und MAG ersichtlich: www.bl.ch/LuM
Weitere Informationen
– Medienmitteilung (PDF)
– Präsentation Medienkonferenz 12.2.2020
– FAQ