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28.01.2015
Moderate Umsetzung der Motion „Beiträge an die Berufsbildung“
Regierungsrat beantragt moderate Umsetzung der Motion „Beiträge an die Berufsbildung“
Gestützt auf die Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens der Landratsvorlage zur Umsetzung der Motion „Beiträge an die Berufsbildung / Änderung des Bildungsgesetzes“ (LRV 2009/167) schlägt der Regierungsrat dem Landrat einen neuen Kompromiss vor.
Statt des im Vernehmlassungsentwurf vorgeschlagenen 67%-Zuschlags auf die in der Berufsfachschulvereinbarung festgelegten Tagespauschalen für die überbetrieblichen Kurse (ÜK) für alle Baselbieter Lernenden soll der Zuschlag neu 80 % betragen. Bisher betrug der Zuschlagssatz für Lernende mit Kursbesuch in Baselland 100 %, während für Lernende mit ausserkantonalen ÜK gar kein Zuschlag zur ÜK-Pauschale gemäss Berufsfachschulvereinbarung ausbezahlt wurde.
Gleichstellung aller Baselbieter Lernenden
Die Mehrzahl der zur Vernehmlassung eingegangenen Stellungnahmen verlangt dagegen eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Motion. Während der Regierungsrat mit seinem ersten Vorschlag noch eine kostenneutrale Umsetzung der Motion anstrebte, führt die dem Landrat jetzt vorgeschlagene Variante mit einem 80%-Zuschlag für alle Baselbieter Lernenden zu jährlich wiederkehrenden Mehrkosten in Höhe von rund 240‘000 Franken, wohingegen eine Eins-zu-eins -Umsetzung der Motion jährliche Mehrkosten von rund 660‘000 Franken bedeuten würde.
Das zentrale Anliegen der Motion, nämlich die Gleichstellung aller Baselbieter Lernenden bezüglich ÜK-Finanzierung, wird auch mit dem neuen Umsetzungsvorschlag erreicht. Der regierungsrätliche Kompromiss nimmt zudem Rücksicht auf die nach wie vor angespannte Finanzlage des Kantons und den intakten Lehrstellenmarkt.
Gestützt auf die Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens der Landratsvorlage zur Umsetzung der Motion „Beiträge an die Berufsbildung / Änderung des Bildungsgesetzes“ (LRV 2009/167) schlägt der Regierungsrat dem Landrat einen neuen Kompromiss vor.
Statt des im Vernehmlassungsentwurf vorgeschlagenen 67%-Zuschlags auf die in der Berufsfachschulvereinbarung festgelegten Tagespauschalen für die überbetrieblichen Kurse (ÜK) für alle Baselbieter Lernenden soll der Zuschlag neu 80 % betragen. Bisher betrug der Zuschlagssatz für Lernende mit Kursbesuch in Baselland 100 %, während für Lernende mit ausserkantonalen ÜK gar kein Zuschlag zur ÜK-Pauschale gemäss Berufsfachschulvereinbarung ausbezahlt wurde.
Gleichstellung aller Baselbieter Lernenden
Die Mehrzahl der zur Vernehmlassung eingegangenen Stellungnahmen verlangt dagegen eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Motion. Während der Regierungsrat mit seinem ersten Vorschlag noch eine kostenneutrale Umsetzung der Motion anstrebte, führt die dem Landrat jetzt vorgeschlagene Variante mit einem 80%-Zuschlag für alle Baselbieter Lernenden zu jährlich wiederkehrenden Mehrkosten in Höhe von rund 240‘000 Franken, wohingegen eine Eins-zu-eins -Umsetzung der Motion jährliche Mehrkosten von rund 660‘000 Franken bedeuten würde.
Das zentrale Anliegen der Motion, nämlich die Gleichstellung aller Baselbieter Lernenden bezüglich ÜK-Finanzierung, wird auch mit dem neuen Umsetzungsvorschlag erreicht. Der regierungsrätliche Kompromiss nimmt zudem Rücksicht auf die nach wie vor angespannte Finanzlage des Kantons und den intakten Lehrstellenmarkt.
- Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft, 061 552 50 60
- Hanspeter Hauenstein, Leiter Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, Bildungs Kultur- und Sportdirektion (BKSD), 061 552 28 88