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Neuer Berufsauftrag für Lehrpersonen stärkt den Unterricht
Der Regierungsrat hat einen Vorschlag zur Neuregelung von Berufsauftrag und Jahresarbeitszeit der Lehrpersonen aller Stufen in die Vernehmlassung gegeben, welche den Kernauftrag Unterricht deutlich stärker gewichtet. Die entsprechende Verordnung soll per 1. August 2023 in Kraft treten.
Gemäss dem kantonalen Personalgesetz gilt für alle Staatsangestellten die gleiche Jahresarbeitszeit. Für Lehrerinnen und Lehrer ist deren Aufteilung auf spezifische Aufgabenbereiche im Berufsauftrag geregelt. Dieser wird im Auftrag des Landrats und in Zusammenarbeit mit dem Verband Basellandschaftlicher Gemeinden vereinfacht und in einem zukunfts- und entwicklungsfähigen Modell neu gefasst, um sowohl die wirksame Erfüllung der Kernaufgabe Unterricht sicherzustellen als auch Überlastung und hohen Überzeitsaldos vorzubeugen. Zusätzlich soll die Vertrauensarbeitszeit eingeführt werden.
Der Grundauftrag der Lehrpersonen wird künftig aus den vier Bereichen Unterricht, unterrichtsbezogene Aufgaben, schulbezogene Aufgaben und Personalentwicklung bzw. Weiterbildung bestehen. Der auf die ersten beiden Bereiche entfallende Anteil der Jahresarbeitszeit wird für die Primarstufe von 84 auf 89 Prozent und für alle anderen Stufen von rund 87 auf 92 Prozent erhöht.
Erweiterter Berufsauftrag für Spezialfunktionen und Zusatzaufträge
Für die Schule notwendige Spezialfunktionen wie z.B. Klassenleitung, Pensenplanung oder Projektarbeit werden dem erweiterten Berufsauftrag zugeordnet und sind von der Schulleitung so auszugestalten, dass die Auslastung der betreffenden Lehrpersonen zusammen mit ihrem Grundauftrag maximal 100 Prozent ergibt. So können besondere Interessen und Fähigkeiten einzelner Lehrpersonen gemäss Bedarf der Schule flexibler genutzt werden.
Ebenfalls zum erweiterten Berufsauftrag gehören Aufgaben, die sich aus Zusatzaufträgen an die Schulen durch die jeweilige Trägerschaft ergeben. Diese sollen längerfristig geplant und vereinbart werden können.
Weitere politische Schritte
Die Vernehmlassung läuft bis zum 10. Mai 2021. Im Nachgang wird der Regierungsrat dem Landrat eine Vorlage zur Änderung des Personaldekrets unterbreiten. Darauf abgestützt kann der Regierungsrat die Totalrevision der Arbeitszeitverordnung in Kraft setzen. Die Einführung des neuen Berufsauftrags für Lehrpersonen ist auf Schuljahr 2023 vorgesehen.