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Neues Rahmengesetz zur Stärkung der Behindertenrechte
Als formulierten Gegenvorschlag zur Verfassungsinitiative «Für eine kantonale Behindertengleichstellung» schickt der Regierungsrat ein Behindertenrechtegesetz in die Vernehmlassung, das die Interessen von Betroffenen, Beteiligten und Privaten angemessen berücksichtigt. Die Anliegen der Initianten werden damit vollständig abgedeckt und teilweise bereits umgesetzt. Die Vernehmlassung läuft bis zum 30. November 2021.
Das Gesetz des Kantons Basel-Landschaft über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtegesetz, BRG BL) formuliert konkrete Rechtsansprüche von Betroffenen auf die Beseitigung von Benachteiligungen im kantonalen Kompetenzbereich und legt das Verfahren zu deren Durchsetzung fest. Damit erfüllt es die Forderungen der Verfassungsinitiative und stützt darüber hinaus die Anwendung der Behindertenrechte.
Rechtssicherheit für Betroffene und Beteiligte
Das Behindertenrechtegesetz definiert die für den Kanton massgeblichen Grundsätze der Behindertenrechte und berücksichtigt bei deren Umsetzung insbesondere die Verhältnismässigkeit sowie den Interessensausgleich zwischen Privaten, Öffentlichkeit und Behindertengleichstellung. Diese Grundsätze sind in differenzierter Form auch für die Gemeinden, für Träger öffentlicher Aufgaben und Anbieter öffentlich zugänglicher Leistungen verbindlich. So schafft das vorliegende Behindertenrechtegesetz Rechtssicherheit und Orientierung für die Behindertengleichstellung und den Umgang mit Einzelanliegen.
Die Rechte von Menschen mit Behinderungen in spezifischen Handlungsfeldern werden in der jeweiligen Spezialgesetzgebung definiert, da viele der vorgesehenen Massnahmen auch anderen Bevölkerungsgruppen wie z.B. Familien und älteren Menschen zugutekommen.
Handlungsfelder und Massnahmen
Konkrete Handlungsfelder umfassen unter anderem den barrierefreien Zugang zu digitalen Informationen und Dienstleistungen, die stärkere Berücksichtigung von besonderen Bedürfnissen bei der Ausübung von politischen Rechten sowie die Subventionierung von Fahrdiensten. Zudem sollen Menschen mit Behinderungen beim Abschluss einer Ausbildung auf Sekundarstufe II umfassender unterstützt und Kulturinstitutionen gefördert werden, die gezielte inhaltliche und bauliche Massnahmen zur Inklusion vorantreiben. Auch die Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderungen in den Bereichen Wohnen und Gesundheit werden gestärkt.
Als Arbeitgeber soll der Kanton die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen durch geeignete Strategien steigern und erleichtern. Darüber hinaus schafft er auf Basis des BRG BL eine Anlaufstelle für die koordinierte und kontinuierliche Umsetzung der Behindertenrechte.
Finanzielle Auswirkungen
Für die Anpassung der Rechtsgrundlagen sowie der darauf basierenden Massnahmen fallen für die Jahre 2024 und 2025 Ausgaben in der Höhe von 2,4 bzw. 2,6 Mio. Franken an. Dies umfasst die Personalkosten für die kantonale Anlaufstelle (1,3 FTE) und für weitere über die gesamte kantonale Verwaltung verteilte Stellen (2,5 FTE).