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30.06.2015
Numerus Clausus Medizin bei höheren Aufnahmekapazitäten
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Die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt beschliessen Numerus Clausus Medizin bei höheren Aufnahmekapazitäten
Die Regierungen haben die vom Universitätsrat beschlossenen Aufnahmekapazitäten in den Bereichen Humanmedizin, Zahnmedizin, Pflegewissenschaft und Sportwissenschaften für das Studienjahr 2016/2017 genehmigt. Die Kapazitätsfestsetzung ist in Absprache mit den anderen Schweizer Universitäten mit einer Medizinischen Fakultät erfolgt.
Gestützt auf den Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel haben die Regierungen die vom Universitätsrat festgesetzten Aufnahmekapazitäten im Bereich der Medizinischen Fakultät an der Universität Basel für das Studienjahr 2016/2017 demnach wie folgt genehmigt:
- Humanmedizin
- Bachelor 1. Jahr 170 Studienanfängerinnen/Studienanfänger
- Bachelor 2. Jahr 173 Studienanfängerinnen/Studienanfänger
- Bachelor 3. Jahr 173 Studienanfängerinnen/Studienanfänger
- Master 165 Studienanfängerinnen/Studienanfänger
- Zahnmedizin
- Bachelor 32 Studienanfängerinnen/Studienanfänger
- Master 26 Studienanfängerinnen/Studienanfänger
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- Pflegewissenschaften 30 Studienanfängerinnen/Studienanfänger
- Sportwissenschaften 100 Studienanfängerinnen/Studienanfänge
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Mit 170 Studienplätzen im ersten Jahr war wegen des absehbaren Ärztemangels die Kapazität bereits auf Herbst 2014 um 30 % erhöht worden. Die Kapazitätsfestsetzung ist in Absprache mit den anderen Schweizer Universitäten mit einer Medizinischen Fakultät und auf Empfehlung der Schweizerischen Hochschulkonferenzkonferenz erfolgt.
Aufgrund der allgemeinen Erhöhung der Studienkapazitäten und einer grösseren nationalen Mobilität im zweiten Bachelorjahr hat sich die Notwendigkeit ergeben, auch für dieses eine Beschränkung festzulegen. Die Beschränkung liegt leicht über der Zahl des ersten Bachelorjahres. So wird sichergestellt, dass alle Basler Studierenden, die das erste Ausbildungsjahr erfolgreich absolvieren, einen Anschlussplatz haben. Andererseits soll es in einem gewissen Mass möglich sein, Medizinstudierende aufzunehmen, die von anderen Universitäten nach Basel wechseln wollen. Die Universität sieht sich jedoch aus Gründen der Ressourceneinteilung und der Sicherung der Ausbildungsqualität genötigt, eine Obergrenze für solche Zuzüger festzulegen.
Weitere Auskünfte
- Dr. Doris Fellenstein, Leiterin Stab Hochschulen, Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft, Tel. 061 552 62 14
- Joakim Rüegger, Leiter Hochschulen, Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Tel. 061 267 84 04