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Praxisänderung der Entschädigung für Mehrjahrgangsklassen
Der Regierungsrat erhöht die Entschädigung für den Unterricht von Mehrjahrgangsklassen. Dies erfolgt rückwirkend auf den Schuljahresbeginn 2018/19.
Im Kanton Basel-Landschaft werden in einigen Gemeinden sogenannte Mehrjahrgangsklassen geführt. Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen Jahrgängen besuchen gemeinsam eine Klasse. Für die Lehrerinnen und Lehrer bedeutet dies einen Mehraufwand in der Planung und Durchführung des Unterrichts.
Praxisänderung der Entschädigung – Anpassung der Berechnungsformel
Die bisher angewandte Formel berücksichtigte die Anzahl der effektiven Unterrichtswochen. Diese Formel veränderte sich, als die unterrichtsfreie Zeit von 13 auf 14 Wochen erhöht wurde. Der Regierungsrat kam zum Schluss, dass die Entschädigung der zusätzlichen Arbeit von der Anzahl Unterrichtswochen zu entkoppeln und der Mehraufwand für das Führen einer Mehrjahrgangsklasse entsprechend abzugelten sei.
Die neue Berechnungsformel führt zu leichten Mehrkosten pro Mehrjahrgangsklasse und Jahr. Im Kanton Basel-Landschaft werden in der Primarschule in diesem Schuljahr 61 Mehrjahrgangsklassen unterrichtet. Der Entscheid des Regierungsrats gilt rückwirkend auf den 13. August 2018.