Die römische Villa Munzach ist ein archäologisches Denkmal von nationaler Bedeutung. Sie steht damit unter besonderem Schutz durch das Baselbieter Archäologiegesetz, das die Gefährdung und Zerstörung von archäologischen Stätten verbietet. Ebenso stellt dieses Gesetz den Einsatz von Metalldetektoren zur Suche nach Artefakten unter Strafe. Falls die Täterschaft bei ihrer Aktion archäologische Funde gemacht haben sollte, käme noch die Verletzung der Melde- und Abgabepflicht an den Kanton als weiterer Straftatbestand hinzu.
Gefährdete Kulturgüter
Leider sind die nun entdeckten Raubgrabungen in Munzach kein Einzelfall. In der Schweiz und weltweit werden sehr oft archäologische Funde illegal geborgen und damit der Öffentlichkeit und der Forschung entzogen. Zudem nehmen die Täter in Kauf, dass durch die unsachgemässe Bergung wichtige Informationen zur Erforschung unserer Vergangenheit für immer verloren gehen. International nimmt der gesetzeswidrige Handel mit Kulturgütern gemäss Schätzungen hinter dem Waffen- und Drogenhandel den dritten Platz ein. Er wird vor allem durch die anhaltende grosse Nachfrage auf dem Kunstmarkt befeuert und ist auch zu einer wichtigen Finanzierungsquelle für den Terrorismus und die organisierte Kriminalität geworden.
Sachdienliche Hinweise gesucht!
Polizei und Archäologie Baselland rufen die Bevölkerung zur Mithilfe auf. Haben Sie im Zeitraum zwischen Weihnachten und dem 19. Januar dieses Jahres Personen beobachtet, die das Gelände der römischen Villa Munzach absuchten? Haben sie verdächtige Autos bemerkt, die im Umfeld der archäologischen Stätte parkiert waren? Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei unter der Nummer 061 553 35 35 gerne entgegen. Achten Sie auch auf Personen mit Metalldetektoren. Berechtigte Sondengänger tragen stets einen Ausweis der Archäologie Baselland mit sich. Im Zweifelsfall ist es immer ratsam, die Polizei über die Nummer 117 zu verständigen.