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17.12.2013
Regierungsrat BL lehnt den Entwurf des Lehrplans 21 ab
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft lehnt den Entwurf des Lehrplans 21 ab
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft gewichtet die im Rahmen der kantonal durchgeführten Vernehmlassung vorgebrachten Vorbehalte als zum Teil gravierend. Er lehnt deshalb den Entwurf des Lehrplans 21 in der vorliegenden Fassung als Grundlage für die Inkraftsetzung und Einführung ab und unterbreitet neun konkrete Anliegen zu dessen Überarbeitung.
Im Kanton Basel-Landschaft wurde mit Frist bis 4. Oktober 2013 eine Vernehmlassung zum Entwurf des sprachregionalen Lehrplans 21 der Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz (D-EDK) durchgeführt. Die Vernehmlassung sollte einerseits eine Grundlage für die kantonale Stellungnahme an die D-EDK für die Überarbeitung des Entwurfs zu einer Schlussfassung darstellen. Andererseits war es auch das Ziel, Anliegen aufzunehmen, die der zuständige kantonale Bildungsrat bei seiner Beschlussfassung ab Herbst 2014 einbeziehen soll. Die kantonale Vernehmlassung zum Lehrplanentwurf schloss die Anspruchsgruppen sowie auch die im Landrat vertretenen politischen Parteien mit ein.
Der Regierungsrat reicht in seiner Vernehmlassungsantwort neun konkrete Anliegen zur Überprüfung und Überarbeitung des Lehrplanentwurfs ein. Insgesamt erwartet er, dass der überarbeitete Lehrplan deutlich verständlicher, als Erlass einer Behörde gestaltet und im Umfang gekürzt wird. Nachfolgend stichwortartig die Anliegen:
- Verständlichkeit öffentlicher Bildungsauftrag erhöhen
- Nicht nur „Mindestansprüche“ festlegen
- Tatsächliche Erreichbarkeit der Kompetenzen überprüfen
- Wissen und Verstehen als Voraussetzung von Kompetenzen fassen
- Bildungsauftrag für den Kindergarten als Teil der Primarstufe strukturneutral klären
- Entwicklung von Haltungen unterstützen
- Fächerübergreifende Themen in den Fachbereichen verorten
- Kompetenzaufbau Räume, Zeiten und Gesellschaften kürzen und verzahnen
- Berufliche Orientierung stärken und realistisches Bild der Wirtschaft vermitteln
- Chancen Lehrplan 21 zur Harmonisierung nutzen
Wie weiter im Kanton Basel-Landschaft?
Der Kanton Basel-Landschaft sieht wegen des Strukturwechsels auf Schuljahr 2015/16 mit Einführung der 6. Klasse der Primarschule vor, den Lehrplan im Kindergarten und der Primarschule auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft zu setzen. Auf Schuljahr 2016/17 ist die Inkraftsetzung des entsprechend überarbeiteten D-EDK-Lehrplans, aufsteigend mit den ersten Klassen der Sekundarschule, vorgesehen.
Die Überarbeitung des D-EDK-Lehrplans muss gemäss Zeitplan im Herbst 2014 abgeschlossen sein, wenn er ab 2015/16 im Kanton Basel-Landschaft in Kraft gesetzt werden soll. Nach Vorliegen der überarbeiteten Fassung entscheidet der Bildungsrat BL über die Inkraftsetzung des Lehrplans 21 ab Schuljahr 2015/16.
In seinem Vernehmlassungsschreiben drückt der Regierungsrat seine Zuversicht aus, dass der Lehrplan 21 nach der Überarbeitung unter Einbezug der genannten Aspekte eine gute Grundlage für die Beschlussfassung im Kanton Basel-Landschaft sein kann. Beilage Auskunft
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Regierungspräsident Urs Wüthrich-Pelloli,
Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Tel. 061 552 50 60
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Alberto Schneebeli,
Projektleiter Bildungsharmonisierung Basel-Landschaft, Tel. 061 552 50 53
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