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Regierungsrat fördert die Ausbildung im Bereich Gesundheit
Die Berufsfachschule Gesundheit (BfG), das Bildungszentrum Gesundheit (BZG) und das Zentrum für überbetriebliche Kurse des regionalen Branchenverbands der Gesundheitsberufe (OdA Gesundheit) wollen künftig einen «Campus Bildung Gesundheit» betreiben. Der Regierungsrat genehmigt einen Beitrag von rund 1,1 Millionen Franken an die Erweiterung und Modernisierung der Ausbildungsräume der OdA Gesundheit.
Die BfG, das BZG sowie die OdA Gesundheit sind im Spengler Park in Münchenstein eingemietet und arbeiten seit Jahren erfolgreich und eng zusammen. Im Auftrag der Partnerkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft führt die OdA Gesundheit dort die überbetrieblichen Kurse (ÜK) sowie die Qualifikationsverfahren (QV) durch. Im Zuge der anstehenden Gesamtsanierung und Erweiterung der Gebäude auf dem Spenglerareal sollen die bisher auf dem Areal verteilten Bildungseinrichtungen einen «Campus Bildung Gesundheit» unter einem Dach bilden.
Mit den kürzeren Wegen und der gemeinsam genutzten Infrastruktur kann der Auf- und Ausbau eines Kompetenzzentrums für die Ausbildung in den Gesundheitsberufen nachhaltig vorangetrieben werden. Daneben ergeben sich weitere finanzielle und logistische Synergien.
Ausbildungskapazitäten und Fachkräfte für die Zukunft
Mit der Durchführung der ÜK aller Gesundheitsberufe und den QV für die MPA in zeitgemässen Schulungsräumen können die Ausbildungsqualität langfristig erhalten und die künftig notwendigen Kapazitäten für die Sicherung des Fachkräftebedarfs in den Gesundheitsberufen bereitgestellt werden.
Das Baselbieter Bildungsgesetz erlaubt es dem Kanton, sich finanziell an den Investitionskosten der Branchenverbände für die Erstellung und Weiterentwicklung von Ausbildungszentren zu beteiligen. Mit einem Beitrag von rund 1,1 Millionen Franken an die Gesamtkosten von rund 4,8 Millionen Franken will der Regierungsrat die Schaffung optimaler Voraussetzungen für die Aus- und Weiterbildung im Gesundheitsbereich unterstützen. In ihrer Vorlage beantragt die Regierung dem Landrat dessen Genehmigung.