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17.12.2013
Regierungsrat genehmigt das Konzept KASAK 3
Sportanlagenprojekte von regionaler Bedeutung sollen in den nächsten fünf Jahren mit Beiträgen aus dem Swisslos Sportfonds Baselland subventioniert werden. So sieht es das Kantonale Sportanlagen-Konzept (KASAK) 3 vor, welches der Regierungsrat genehmigt und an den Landrat weitergeleitet hat.
Vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage sieht der Regierungsrat davon ab, dem Landrat einen nächsten KASAK-Verpflichtungskredit zu beantragen. Nach der Rückweisung der Vorlage KASAK 3 durch den Landrat am 6. September 2012 hatte der Regierungsrat verschiedene Finanzierungsvarianten geprüft. Stattdessen sollen bis im Jahr 2018 Beiträge des Kantons an Sportanlagen von regionaler Bedeutung aus dem Swisslos Sportfonds geleistet werden. Damit die ordentlichen Leistungen dieses Fonds – insbesondere die Leistungen an die Sportvereine und Sportverbände – nicht beeinträchtigt werden, sollen die jährlichen Zuweisungen an den Swisslos Sportfonds substanziell erhöht werden. Aus diesem Grund wird der Regierungsrat den Verteilschlüssel zwischen dem Swisslos Fonds und dem Swisslos Sportfonds, befristet auf den Zeitraum von fünf Jahren, ändern. Dem Swisslos Sportfonds sollen in diesem Zeitraum neu 29 Prozent (bisher 25 Prozent) des dem Kanton zufliessenden Anteils des jährlichen Reingewinns von Swisslos zur Verfügung gestellt werden. Dies ergibt bis im Jahr 2018 kumuliert eine zusätzliche Zuweisung an den Swisslos Sportfonds von gegen drei Millionen Franken. Unter Berücksichtigung der aktuellen Fonds-Reserve stehen für Sportanlagenprojekte von regionaler Bedeutung bis 2018 rund zehn Millionen Franken zur Verfügung.
Priorisiert werden Schwimmanlagen-Projekte, damit der ausgewiesene Bedarf an zusätzlichen Wasserflächen im Kantonsgebiet gedeckt werden kann. Unter Berücksichtigung des Fonds-Vermögens sollen auch weitere Projekte von Beiträgen aus dem Swisslos Sportfonds profitieren können.
Das KASAK bildet seit dem Jahr 2000 für den Kanton Basel-Landschaft die Grundlage für eine zukunftsgerichtete Sportanlagenpolitik unter Berücksichtigung der Kriterien Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit sowie unter Respektierung des Subsidiaritätsprinzips. Ziel ist das Erhalten und Erreichen eines qualitativ und quantitativ guten Sportanlagenangebots. Von 2000 bis 2010 leistete der Kanton Basel-Landschaft aus den Verpflichtungskrediten KASAK 1 und KASAK 2 an 42 Sportanlagenprojekte Investitionsbeiträge in der Höhe von 22.2 Millionen Franken. Die Umsetzung dieser Bauvorhaben hatte ein Bauvolumen von gesamthaft 86 Millionen Franken ausgelöst. Durch die Realisierung von neuen Sportanlagen und durch Sanierungsmassnahmen bestehender Anlagen konnte die Sportanlagen-Situation im Kanton Basel-Landschaft markant verbessert werden.
Vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage sieht der Regierungsrat davon ab, dem Landrat einen nächsten KASAK-Verpflichtungskredit zu beantragen. Nach der Rückweisung der Vorlage KASAK 3 durch den Landrat am 6. September 2012 hatte der Regierungsrat verschiedene Finanzierungsvarianten geprüft. Stattdessen sollen bis im Jahr 2018 Beiträge des Kantons an Sportanlagen von regionaler Bedeutung aus dem Swisslos Sportfonds geleistet werden. Damit die ordentlichen Leistungen dieses Fonds – insbesondere die Leistungen an die Sportvereine und Sportverbände – nicht beeinträchtigt werden, sollen die jährlichen Zuweisungen an den Swisslos Sportfonds substanziell erhöht werden. Aus diesem Grund wird der Regierungsrat den Verteilschlüssel zwischen dem Swisslos Fonds und dem Swisslos Sportfonds, befristet auf den Zeitraum von fünf Jahren, ändern. Dem Swisslos Sportfonds sollen in diesem Zeitraum neu 29 Prozent (bisher 25 Prozent) des dem Kanton zufliessenden Anteils des jährlichen Reingewinns von Swisslos zur Verfügung gestellt werden. Dies ergibt bis im Jahr 2018 kumuliert eine zusätzliche Zuweisung an den Swisslos Sportfonds von gegen drei Millionen Franken. Unter Berücksichtigung der aktuellen Fonds-Reserve stehen für Sportanlagenprojekte von regionaler Bedeutung bis 2018 rund zehn Millionen Franken zur Verfügung.
Priorisiert werden Schwimmanlagen-Projekte, damit der ausgewiesene Bedarf an zusätzlichen Wasserflächen im Kantonsgebiet gedeckt werden kann. Unter Berücksichtigung des Fonds-Vermögens sollen auch weitere Projekte von Beiträgen aus dem Swisslos Sportfonds profitieren können.
Das KASAK bildet seit dem Jahr 2000 für den Kanton Basel-Landschaft die Grundlage für eine zukunftsgerichtete Sportanlagenpolitik unter Berücksichtigung der Kriterien Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit sowie unter Respektierung des Subsidiaritätsprinzips. Ziel ist das Erhalten und Erreichen eines qualitativ und quantitativ guten Sportanlagenangebots. Von 2000 bis 2010 leistete der Kanton Basel-Landschaft aus den Verpflichtungskrediten KASAK 1 und KASAK 2 an 42 Sportanlagenprojekte Investitionsbeiträge in der Höhe von 22.2 Millionen Franken. Die Umsetzung dieser Bauvorhaben hatte ein Bauvolumen von gesamthaft 86 Millionen Franken ausgelöst. Durch die Realisierung von neuen Sportanlagen und durch Sanierungsmassnahmen bestehender Anlagen konnte die Sportanlagen-Situation im Kanton Basel-Landschaft markant verbessert werden.