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Regierungsrat lehnt die Gesetzesinitiative «Stopp dem Abbau an den öffentlichen Schulen!» des Lehrerinnen- und Lehrervereins Baselland ab
Die Gesetzesinitiative fordert, dass drei Eckwerte im Bildungsbereich nicht verändert werden können, wenn weniger als Zweidrittel der Mitglieder des Landrats dies verlangen: Die Richt- und Höchstzahlen für Klassengrössen könnten nicht erhöht werden, die «Gesamtzahl der Lektionen der handwerklichen, gestalterischen und musischen Fächer pro Schulstufe» könnte nicht gesenkt werden und die «individuelle Vor- und Nachbereitungs-zeit pro Lektion» könnte nicht gekürzt werden. Damit würden im Bildungsbereich neue starre und unzweckmässige Vorschriften eingeführt.
Keine Zementierung der Richt- und Höchstzahlen für Klassengrössen
Der Regierungsrat lehnt es ab, dass bei Änderungen des Bildungsgesetzes im Bereich der Richt- und Höchstzahlen von Klassengrössen neu eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Landrats erforderlich sein soll. Damit wären entsprechende Gesetzesänderungen kaum mehr möglich. Zudem könnten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bei einem Verfehlen dieser zusätzlichen Hürde über solche Bildungsvorlagen nicht mehr abschliessend urteilen und entscheiden.
Keine Bevorzugung der «handwerklichen, gestalterischen und musischen Fächer»
Die Umsetzung der Gesetzesinitiative würde dazu führen, dass die «Gesamtzahl der Lektionen der handwerklichen, gestalterischen und musischen Fächer pro Schulstufe» besonders geschützt wäre. Die Anzahl der Lektionen für Bildnerisches Gestalten, Technisches Gestalten, Textiles Gestalten und Musik könnte nicht gesenkt werden. Im Unterschied dazu werden Mathematik-lektionen oder Freifächer für Schülerinnen und Schüler im Bildungsgesetz nicht besonders geschützt, auch nicht die Brückenangebote oder die Schulsozialarbeit.
Keine Bevorzugung des Lehrpersonals durch eine fixe «individuelle Vor- und Nach-bereitungszeit pro Lektion»
Weiter lehnt es der Regierungsrat ab, dass die «individuelle Vor- und Nachbereitungszeit pro Lektion» der Lehrpersonen gemäss dem Stand vom 1. Januar 2016 neu in einem Dekret und nicht mehr in einer Verordnung geregelt werden soll. Dies würde bedeuten, dass die Lehrerinnen und Lehrer gegenüber dem übrigen Staatspersonal bei der zeitlichen Einteilung ihrer Jahresarbeitszeit anders behandelt würden. Vielmehr vertritt der Regierungsrat die Auffassung, dass die Jahresarbeitszeit der Lehrpersonen und deren Aufteilung in verschiedene Bereiche weiterhin in der Verordnung über den Berufsauftrag geregelt werden. Der Regierungsrat setzt sich weiterhin dafür ein, dass für die Gliederung der Jahresarbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer in Zusammenarbeit mit den Personalverbänden Lösungen abgestimmt und weiterentwickelt werden können. Eine Zementierung eines einzelnen Bereichs der Jahresarbeitszeit der Lehrpersonen auf den Stand des 1. Januar 2016 lehnt der Regierungsrat ab.
Der Regierungsrat vertraut den demokratischen Institutionen und Prozessen mit gesicherter breiter Mitwirkung der Anspruchsgruppen einschliesslich der Personalverbände. Auf diese Weise können bei besonderen finanzpolitischen Herausforderungen angemessene Lösungen gefunden und mit den erforderlichen Mehrheiten durch den Landrat und das Volk beschlossen werden.