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Regierungsrat lehnt die Gesetzesinitiative zu Bildungsressourcen des Lehrerinnen- und Lehrervereins Baselland ab
Die Gesetzesinitiative verlangt, speziell für den Bildungsbereich neue «Sparregeln» einzuführen. Bei allfälligen Einsparungen müssten zunächst «überkantonale Bildungsprojekte» Sparbeiträge leisten, danach die Bildungsverwaltung und anschliessend die einzelnen Schulstufen. Der Regierungsrat lehnt diese neue Initiative mit neuen starren «Sparregeln» und mit gesetzlichen Vorgaben für das Bildungswesen ab.
Ertragreiche interkantonale Zusammenarbeit gefährdet
Eine Annahme der Gesetzesinitiative «Bildungsressourcen gerecht verteilen und für das Wesentliche einsetzen!» würde dazu führen, dass die Mittel für interkantonale Bildungsprojekte bei allfälligen Einsparungen in erster Priorität gekürzt werden müssten. Für die weitere Entwicklung und die Zukunftsfähigkeit des Baselbieter Bildungswesens ist jedoch die interkantonale Zusammenarbeit ein entscheidender Faktor. Durch interkantonale Kostenteilung und Bündelung der Kräfte können Bildungsprojekte besonders effizient und effektiv umgesetzt werden. Die interkantonale Zusammenarbeit trägt massgeblich dazu bei, für die Baselbieter Bevölkerung ein vielfältiges und passendes Ausbildungsangebot bei tragbaren Kosten zu gewährleisten.
Gesetzlich vorgegebene Sparbeiträge der Bildungsverwaltung und der Schulstufen
Gemäss der Gesetzesinitiative müssten zuerst die Dienststellen der kantonalen Bildungsverwaltung für mindestens 3 % des «Sparvolumens» aufkommen. Danach müssten die einzelnen Schulstufen Sparbeiträge erbringen. Diese Sparbeiträge müssten ihrem Anteil an Kostensteigerungen entsprechen, die in den letzten fünf Jahren durch Angebotserweiterungen entstandenen sind. Mit einer Annahme der formulierten Gesetzesinitiative würde die Wahrscheinlichkeit zunehmen, dass bei der Bildungsfinanzierung die verschiedenen Bildungsstufen und Schultypen gegeneinander ausgespielt würden – konkret: dass die Ausgaben für die Berufsbildung, die weiterführenden Schulen, die höhere Berufsbildung und die Hochschulen vorab als Kostentreiber und nicht als zunehmende und begründete Bildungsnachfrage der Baselbieter Bevölkerung betrachtet würden.
Handlungsmöglichkeiten von Landrat, Regierungsrat und Gemeinden erhalten und nicht einschränken
Mit den neuen «Sparregeln» würde der Bildungsbereich anders behandelt als die Bereiche Gesundheit, Sicherheit, Verkehr oder Infrastruktur. Bei einer Umsetzung der Gesetzesinitiative würden die Steuerungsmöglichkeiten von Landrat und Regierungsrat im Bildungsbereich eingeschränkt. Der Landrat und der Regierungsrat könnten für den Betrieb der Schulen und für die weitere Entwicklung des Bildungsangebots weniger sachlich begründete Akzente und Prioritäten setzen. Bei einer Annahme der formulierten Gesetzesinitiative wäre für die Gemeinden mit Einschränkungen der Steuerungsmöglichkeiten und mit nicht absehbaren finanziellen Auswirkungen zu rechnen. Der Kanton müsste allenfalls Regelungen zu Lasten der Gemeinden erlassen.
Weiterentwicklung des Bildungswesens fördern und nicht erschweren
Der Wandel in der Lebens-, Lern- und Arbeitswelt verlangt auch im Bildungsbereich nach Entwicklungsmöglichkeiten. Dafür werden Entscheidungsgrundlagen erarbeitet und in demokratischen Prozessen Entscheide gefällt. Die Umsetzung der Gesetzesinitiative würde die Entwicklungen im Bildungsbereich bremsen oder gar verhindern. Der Regierungsrat setzt sich für ein hochwertiges und anpassungsfähiges Bildungswesen ein. Die Gesetzesinitiative behindert dessen Weiterentwicklung.