- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion
- Medienmitteilungen
- Regierungsrat lehnt KASAK 3-Verpflichtungskredit vorläufig ab
10.01.2012
Regierungsrat lehnt KASAK 3-Verpflichtungskredit vorläufig ab
Regierungsrat lehnt weiteren KASAK-Verpflichtungskredit vorläufig ab
Der Regierungsrat beschliesst eine neue KASAK-Vorlage. Angesichts der aktuellen Finanzlage beantragt er allerdings den Verzicht eines weiteren Kredits.
Das Kantonale Sportanlagen-Konzept (KASAK) bildet seit dem Jahr 2000 für den Kanton die Grundlage für eine zukunftsgerichtete Sportanlagenpolitik unter Berücksichtigung der Kriterien Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit sowie des Subsidiaritätsprinzips. Ziel ist das Erhalten und Erreichen eines qualitativ und quantitativ guten Sportanlagenangebots, insbesondere eines möglichst flächendeckenden Angebots an zeitgemässen Sportanlagen von kantonaler oder überkommunaler Bedeutung. In den vergangenen zehn Jahren leistete der Kanton aus den beiden Verpflichtungskrediten KASAK 1 und KASAK 2 an über 40 Sportanlagenprojekte Investitionsbeiträge in der Höhe von CHF 22.2 Mio.
Der Regierungsrat hat sich eingehend mit der Fortsetzung des KASAK auseinandergesetzt und dazu eine Landratsvorlage KASAK 3 erstellt. Obwohl in den nächsten Jahren weitere wichtige Sportanlagenprojekte von überkommunaler oder kantonaler Bedeutung realisiert werden sollen, beantragt der Regierungsrat dem Landrat, in Anbetracht der aktuellen finanzpolitischen Situation, bis auf Weiteres keinen weiteren KASAK-Verpflichtungskredit zur Verfügung zu stellen.
Für Rückfragen:
Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft, Telefon 061 552 50 60