Mit der Finanzstrategie 2016–2019 hat der Regierungsrat Massnahmen und Aufträge definiert, um das strukturelle Defizit im Finanzhaushalt zu beseitigen. Eine Massnahme betrifft die Klassenbildung an den kantonalen Schulen der Sekundarstufen I und II. Gemäss Auftrag des Regierungsrats war die Heraufsetzung der Klassenhöchstzahl von in der Regel 24 auf 26 Schülerinnen und Schüler zu prüfen. Mit der vorliegenden Landratsvorlage legt der Regierungsrat nun eine andere Lösung mit dem gleichen finanziellen Spareffekt vor: Er verzichtet auf die geplante Heraufsetzung der Höchstzahl von 24 auf 26 Schülerinnen und Schüler und möchte drei neue Bestimmungen einführen:
- Die Möglichkeit zur Überschreitung der Höchstzahl im Einzelfall
- die Gewährung zusätzlicher Lektionen bei einer Überschreitung der Höchstzahl
- die Bewilligung von ausserordentlichen Unterstützungsmassnahmen (SOS-Ressourcen) für Sekundarschulklassen.
SOS-Ressourcen: In einzelnen Klassen können sich Konstellationen ergeben, die es erschweren, den Bildungsauftrag mit den ordentlichen Ressourcen umzusetzen. In solchen Fällen sollen die Lehrpersonen eine ausserordentliche und befristete Unterstützung erhalten. Die Klassenbildung an den Sekundarschulen soll innerhalb der Sekundarschulkreise konsequent und schulstandortübergreifend erfolgen. Zudem soll für alle Bildungsangebote im Regelschulbereich auf den Sekundarstufen I und II die gleiche Höchstzahl von 24 Schülerinnen und Schülern gelten. Ausgenommen bleibt das Niveau A der Sekundarschule, dessen Höchstzahl weiterhin bei 20 verbleibt.
Auswertung der Vernehmlassung
Aufgrund der Auswertung der Vernehmlassung wurde die Vorlage geringfügig überarbeitet.
Die Entwürfe für die Folgeanpassungen auf Verordnungsstufe wurden präzisiert.
Finanzielle Auswirkungen
Durch Optimierungen im Bereich der Klassenbildung wurde eine jährlich wiederkehrende Kosteneinsparung von 4,2 Mio. Franken angestrebt. Mit der nun vorgesehenen Umsetzung wird im Kalenderjahr 2019 eine Einsparung von rund 4,5 Mio. Franken erreicht werden. Die Kostensenkung ab Kalenderjahr 2020 beläuft sich auf rund 5,5 Mio. Franken. Zudem kann mit den vorgeschlagenen Massnahmen eine zeitgemässe Steuerung der Klassen- und Kursbildung erfolgen. Bei der Klassenbildung wird jedoch immer auch die Situation vor Ort beurteilt und pädagogischen Aspekten Rechnung getragen. Die vorgesehenen Regelungen gelten für die Sekundarstufe I und II.
> Landratsvorlage
Für Rückfragen:
Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD), kommunikation-bksd@bl.ch