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05.07.2017

Regierungsrat verzichtet auf die Heraufsetzung der Klassenhöchstzahl

Der Regierungsrat hat die Landratsvorlage „Änderung des Bildungsgesetzes betreffend weitere Optimierungsmassnahmen im Rahmen der Finanzstrategie 2016–2019 im Bereich der Klassengrösse auf den Sekundarstufen I und II“ an den Landrat überwiesen. Er verzichtet auf die Heraufsetzung der Klassenhöchstzahl von 24 auf 26 Schülerinnen und Schüler, präsentiert aber eine Lösung mit demselben Spareffekt. Dieser beläuft sich im Jahr 2019 auf rund 4,5 Mio. Franken und ab 2020 auf rund 5,5 Mio. Franken.