Am 4. April 2017 hat der Regierungsrat die Änderung der Verordnung für die Schulleitung und die Schulsekretariate der Sekundarstufe I (SGS 647.12, VO SL) beschlossen. Damit wird die Ressourcenzuteilung der Schulleitungen und Schulsekretariate der Sekundarstufe I vereinfacht und verstetigt. Das bisherige Berechnungsmodell basierte jeweils auf den effektiven Klassenzahlen des Vorjahres und wurde alle zwei Jahre angepasst. Das führte dazu, dass alle zwei Jahre auch die Schulleitungs- und Sekretariatspensen angepasst werden mussten.
Neu wird in Anlehnung an die Sekundarstufe II die Zuteilung der Schulleitungs- und Sekretariatsarbeitszeit für jede Schule in Abhängigkeit der Schulanlagengrösse und auf gleichbleibendem Niveau fixiert.
Die Anpassung wird auf das Schuljahr 2017/2018 umgesetzt. Das neue Modell bringt den Sekundarschulen die notwendige Planungssicherheit und Stabilität. Die kantonseigenen Schulen der Sekundarstufe I gehen mit diesem Systemwechsel voran. Den Gemeinden wird freigestellt, ein analoges System für ihre Primar- und Musikschulen zu prüfen.
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