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03.07.2015
Sistierung der beschränkten Wahlfreiheit
Im Bildungsraum Nordwestschweiz sollen die Lernenden frei wählen können, welche Mittelschule sie besuchen möchten. Der Regierungsausschuss hat diesen Pilotversuch aufgrund der finanziellen Herausforderungen in den Kantonen sistiert.
Zurzeit sind in mehreren Kantonen des Bildungsraums Nordwestschweiz (Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn) grosse Sparbemühungen im Gang. Diese finanziell herausfordernde Situation lässt aktuell keine sinnvolle Weiterführung des vor einem Jahr gestarteten Pilotversuchs zur Einführung einer beschränkten Wahlfreiheit des Gymnasiums und der Fachmittel- respektive Fachmaturitätsschule zu. Es zeigt sich, dass die Umsetzung sehr anspruchsvoll ist und es der finanzielle Rahmen oftmals nicht zulässt, dass ein Gesuch gutgeheissen werden kann. So werden bei den Interessenten falsche Erwartungen geweckt, was schlussendlich zu Enttäuschungen führt.
Im Bildungsraum Nordwestschweiz werden nun die Bedingungen für eine Wiederaufnahme des Pilots bearbeitet und mögliche Übergangsmassnahmen geprüft.
Die bereits vor der beschränkten Wahlfreiheit gültigen Abkommen zwischen den Kantonen sind nicht betroffen und gelten weiterhin.
Weitere Auskünfte erteilen:
Zurzeit sind in mehreren Kantonen des Bildungsraums Nordwestschweiz (Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn) grosse Sparbemühungen im Gang. Diese finanziell herausfordernde Situation lässt aktuell keine sinnvolle Weiterführung des vor einem Jahr gestarteten Pilotversuchs zur Einführung einer beschränkten Wahlfreiheit des Gymnasiums und der Fachmittel- respektive Fachmaturitätsschule zu. Es zeigt sich, dass die Umsetzung sehr anspruchsvoll ist und es der finanzielle Rahmen oftmals nicht zulässt, dass ein Gesuch gutgeheissen werden kann. So werden bei den Interessenten falsche Erwartungen geweckt, was schlussendlich zu Enttäuschungen führt.
Im Bildungsraum Nordwestschweiz werden nun die Bedingungen für eine Wiederaufnahme des Pilots bearbeitet und mögliche Übergangsmassnahmen geprüft.
Die bereits vor der beschränkten Wahlfreiheit gültigen Abkommen zwischen den Kantonen sind nicht betroffen und gelten weiterhin.
Weitere Auskünfte erteilen:
- Regierungsrat Alex Hürzeler, Vorsteher des Departements Bildung, Kultur und Sport des Kantons Aargau und Vorsitzender des Regierungsausschusses des Bildungsraums Nordwestschweiz Tel. 079 388 63 31 (erreichbar von 10.00 – 11.00 Uhr)
- Regierungsrätin Monica Gschwind, Vorsteherin der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft Tel. 061 552 50 60 (erreichbar ab 16.30 Uhr)
- Regierungsrat Dr. Christoph Eymann, Vorsteher des Erziehungsdepartements des Kantons Basel-Stadt Tel. 061 267 84 41 (erreichbar von 10.00 – 12.00 Uhr)
- Regierungsrat Dr. Remo Ankli, Vorsteher des Departements für Bildung und Kultur des Kantons Solothurn Tel. 032 627 29 04