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03.07.2012
Spezielle Förderung und Sonderschulung
Spezielle Förderung und Sonderschulung: Klare Steuerung von Angeboten, Ressourcen und Kosten
Das vom Baselbieter Souverän am 26. September 2010 angenommene Konkordat „Sonderpädagogik“ verpflichtet den Kanton, das Bildungsangebot für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Förderbedürfnissen an den Rahmenbedingungen und Vorgaben dieser Interkantonalen Vereinbarung zu orientieren. Der Regierungsrat hat den Entwurf einer Landratsvorlage zur entsprechenden Änderung des Bildungsgesetzes mit Frist bis Ende Oktober 2012 zur Vernehmlassung freigegeben.
Für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf bestehen heute die beiden Angebote Spezielle Förderung und Sonderschule, welche sich allerdings parallel und nicht aufeinander aufbauend entwickelt haben. In der Landratsvorlage „Integrative Schulung“ werden die Angebots-, Zuweisungs- und Ressourcenstrukturen der Förderangebote (unterstützende Massnahmen der Regelschule) und der Verstärkten Massnahmen (Schulung in Kleinklassen, Sonderschulen, Spezialangebote) neu definiert und in Abgrenzung zueinander festgelegt.
Die Einwohnergemeinden des Kantons Basel-Landschaft, die Amtliche Kantonalkonferenz der Baselbieter Lehrerinnen und Lehrer, die Sozialpartner, die Parteien und Wirtschaftsverbände sowie weitere Anspruchsgruppen und Interessierte sind zur Stellungnahme eingeladen.
Folgende Aspekte der Landratsvorlage sind hervorzuheben:
Mit diesen Massnahmen soll ein hochwertiges Angebot zu Gunsten der Schülerinnen und Schüler gesichert werden, wobei gleichzeitig eine wirksamere Verwendung der Mittel, eine bessere Kontrolle der Kosten und eine transparente Ausweisung derselben möglich ist.
Weitere Auskünfte:
Links:
Aktuelle Vernehmlassungen
Bildungsharmonisierung
Das vom Baselbieter Souverän am 26. September 2010 angenommene Konkordat „Sonderpädagogik“ verpflichtet den Kanton, das Bildungsangebot für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Förderbedürfnissen an den Rahmenbedingungen und Vorgaben dieser Interkantonalen Vereinbarung zu orientieren. Der Regierungsrat hat den Entwurf einer Landratsvorlage zur entsprechenden Änderung des Bildungsgesetzes mit Frist bis Ende Oktober 2012 zur Vernehmlassung freigegeben.
Für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf bestehen heute die beiden Angebote Spezielle Förderung und Sonderschule, welche sich allerdings parallel und nicht aufeinander aufbauend entwickelt haben. In der Landratsvorlage „Integrative Schulung“ werden die Angebots-, Zuweisungs- und Ressourcenstrukturen der Förderangebote (unterstützende Massnahmen der Regelschule) und der Verstärkten Massnahmen (Schulung in Kleinklassen, Sonderschulen, Spezialangebote) neu definiert und in Abgrenzung zueinander festgelegt.
Die Einwohnergemeinden des Kantons Basel-Landschaft, die Amtliche Kantonalkonferenz der Baselbieter Lehrerinnen und Lehrer, die Sozialpartner, die Parteien und Wirtschaftsverbände sowie weitere Anspruchsgruppen und Interessierte sind zur Stellungnahme eingeladen.
Folgende Aspekte der Landratsvorlage sind hervorzuheben:
- Die Zuweisung zu Verstärkten Massnahmen erfolgt neu erst, wenn alle vorgelagerten und Integrativen Förderangebote ausgeschöpft und nachweislich nicht ausreichend sind.
- Die Menge der Förderangebote und der Verstärkten Massnahmen wird neu im Verhältnis zur Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler geregelt und dotiert.
- Die Gemeinden als Trägerinnen der Primarstufen sollen für diese Stufe die Standardkosten, also die Kosten für die Grund- und Förderangebote übernehmen. Dem Kanton als Träger aller Angebote der Verstärkten Massnahmen fallen demnach die Standardkosten ab der Sekundarstufe I sowie die Zusatzkosten für die Verstärkten Massnahmen aller drei Stufen zu. Damit würden finanzielle Anreize zugunsten der Gemeinden und indirekt der Schulen für teure Verstärkte Massnahmen, wie sie heute bestehen, beseitigt, was eine Stärkung der Integrativen Schulung bewirkt.
Mit diesen Massnahmen soll ein hochwertiges Angebot zu Gunsten der Schülerinnen und Schüler gesichert werden, wobei gleichzeitig eine wirksamere Verwendung der Mittel, eine bessere Kontrolle der Kosten und eine transparente Ausweisung derselben möglich ist.
Weitere Auskünfte:
- Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher Bildungs-. Kultur- und Sportdirektion, Tel. 061 552 50 60
- Marianne Stöckli, Leiterin Abteilung Sonderpädagogik und Mandatsleiterin Integrative Schulung (1. bis 11. Schuljahr), Tel. 061 552 59 75
Links:
Aktuelle Vernehmlassungen
Bildungsharmonisierung