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28.01.2014
Start zum vierjährigen Gymnasium
Start zum vierjährigen Gymnasium - Wahlfreiheit über die Kantonsgrenzen hinaus
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat in seiner Sitzung vom 28. Januar 2014 die Anpassung der Verordnung über das Gymnasium beschlossen. Geregelt wird damit die Umsetzung des ab Schuljahr 2014/15 neu vierjährigen Gymnasiums sowie die beschränkte Wahlfreiheit, wie sie in Verbindung mit den Kantonen des Bildungsraums Nordwestschweiz – insbesondere mit dem Kanton Basel-Stadt – auf das Schuljahr 2015/16 eingeführt wird. Die Anpassung der Verordnung für das Gymnasium betrifft die Neuregelung der Klassen- und Kursbildung sowie die Festlegung der gymnasialen Profilangebote.
Maturitätsprofile
Die angepasste Verordnung über das Gymnasium sieht die Weiterführung der bisher bereits angebotenen Maturitätsprofile vor. Lediglich bei zwei Profilen, die in den letzten Jahren an den Gymnasien nur noch sporadisch oder gar nicht mehr zustande kamen, wird eine weitere Einschränkung gemacht werden: Russisch soll nur noch am Gymnasium Münchenstein, Griechisch am Gymnasium Liestal angeboten werden.
Angesichts der Einführung der beschränkten Schulwahl mit den Nachbarkantonen des Bildungsraums Nordwestschweiz ab Schuljahr 2015/16 und des Entscheids des Kantons Basel-Stadt, das Profil PPP (Psychologie/Pädagogik/Philosophie) weiterhin zu führen, stellte sich hinsichtlich der Maturitätsprofile die Frage, ob für Schülerinnen und Schüler des Kantons Basel-Landschaft generell der Zugang zum Angebot PPP im Kanton Basel-Stadt eröffnet beziehungsweise ob ein Angebot an den Baselbieter Gymnasien geschaffen werden soll. Auf beide Möglichkeiten wurde verzichtet: Im Kanton Basel-Landschaft soll weiterhin der Grundsatz gelten, dass die Gymnasien in erster Linie als regionale Zentren alle Gebiete des Kantons mit einem weitgehend gleichen Bildungsangebot versorgen sollen und nicht den einzelnen Gymnasien spezifische Maturitätsprofile zugeordnet werden. Eine weitere Differenzierung des Kursangebotes durch die Einführung von PPP hätte beträchtliche wiederkehrende Mehrkosten und zusätzliche Kursbildungsprobleme zur Folge. Baselbieter Schülerinnen und Schüler können Psychologie/Pädagogik und Philosophie als Ergänzungsfächer mit vorbereitendem Freifach besuchen, darin also ebenfalls eine Maturitätsprüfung ablegen. Diese Fächer sind somit bereits bestens an den Baselbieter Gymnasien verankert. Eine weitere Differenzierung mit einem Maturitätsprofil ist nicht erforderlich und würde unnötige Mehrkosten auslösen.
Klassen- und Kursbildung und beschränkte Wahlfreiheit
Mit der angepassten Verordnung werden die Einzugsgebiete der Gymnasien aufgehoben und die Schülerinnen und Schüler erhalten die Möglichkeit, eine Schule erster und zweiter Priorität frei zu wählen. Diese Regelung bietet einerseits mehr Wahlfreiheit für die Schülerinnen und Schüler, andererseits ergibt sich dadurch mehr Flexibilität für eine wirtschaftliche Klassenbildung. Die beschränkte Wahlfreiheit unterliegt der Beschränkung der gegebenen Raum- und Personalkapazität. Es werden eine möglichst gute räumliche Auslastung und eine Konstanz der Kollegien angestrebt. Der Ausbau von Schulstandorten auf Kosten einer geringeren Auslastung anderer Gymnasien ist dabei ausgeschlossen.
Neugestaltung Anmeldeverfahren
Die Schülerinnen und Schüler wählen künftig eine erste und eine zweite Priorität beim Schulstandort (wobei einer davon im Kanton Basel-Landschaft liegen muss) sowie ein Maturitätsprofil (wobei nur Maturitätsprofile gewählt werden können, die im Kanton Basel-Landschaft angeboten werden). Für die Zuweisung gilt, dass die Wahl des Schulortes aufgrund der gegebenen räumlichen Kapazitäten nicht garantiert werden kann. Die Schülerinnen und Schüler haben aber Anspruch auf den Besuch des gewählten Maturitätsprofils an einem basellandschaftlichen Gymnasium. Der Anspruch, in der Regel dasjenige Gymnasium zu besuchen, das am nächsten am Wohnort liegt, bleibt weiterhin bestehen.
Zeitpunkt der Inkraftsetzung
Die angepasste Verordnung über das Gymnasium tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Das neue Anmeldeverfahren wird mit einer beschränkten innerkantonalen Wahlfreiheit bereits im Schuljahr 2014/15 eingeführt. Ab Schuljahr 2015/16 gilt die beschränkte Wahlfreiheit im Bildungsraum Nordwestschweiz (Kantone AG, BL, BS, SO).
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat in seiner Sitzung vom 28. Januar 2014 die Anpassung der Verordnung über das Gymnasium beschlossen. Geregelt wird damit die Umsetzung des ab Schuljahr 2014/15 neu vierjährigen Gymnasiums sowie die beschränkte Wahlfreiheit, wie sie in Verbindung mit den Kantonen des Bildungsraums Nordwestschweiz – insbesondere mit dem Kanton Basel-Stadt – auf das Schuljahr 2015/16 eingeführt wird. Die Anpassung der Verordnung für das Gymnasium betrifft die Neuregelung der Klassen- und Kursbildung sowie die Festlegung der gymnasialen Profilangebote.
Maturitätsprofile
Die angepasste Verordnung über das Gymnasium sieht die Weiterführung der bisher bereits angebotenen Maturitätsprofile vor. Lediglich bei zwei Profilen, die in den letzten Jahren an den Gymnasien nur noch sporadisch oder gar nicht mehr zustande kamen, wird eine weitere Einschränkung gemacht werden: Russisch soll nur noch am Gymnasium Münchenstein, Griechisch am Gymnasium Liestal angeboten werden.
Angesichts der Einführung der beschränkten Schulwahl mit den Nachbarkantonen des Bildungsraums Nordwestschweiz ab Schuljahr 2015/16 und des Entscheids des Kantons Basel-Stadt, das Profil PPP (Psychologie/Pädagogik/Philosophie) weiterhin zu führen, stellte sich hinsichtlich der Maturitätsprofile die Frage, ob für Schülerinnen und Schüler des Kantons Basel-Landschaft generell der Zugang zum Angebot PPP im Kanton Basel-Stadt eröffnet beziehungsweise ob ein Angebot an den Baselbieter Gymnasien geschaffen werden soll. Auf beide Möglichkeiten wurde verzichtet: Im Kanton Basel-Landschaft soll weiterhin der Grundsatz gelten, dass die Gymnasien in erster Linie als regionale Zentren alle Gebiete des Kantons mit einem weitgehend gleichen Bildungsangebot versorgen sollen und nicht den einzelnen Gymnasien spezifische Maturitätsprofile zugeordnet werden. Eine weitere Differenzierung des Kursangebotes durch die Einführung von PPP hätte beträchtliche wiederkehrende Mehrkosten und zusätzliche Kursbildungsprobleme zur Folge. Baselbieter Schülerinnen und Schüler können Psychologie/Pädagogik und Philosophie als Ergänzungsfächer mit vorbereitendem Freifach besuchen, darin also ebenfalls eine Maturitätsprüfung ablegen. Diese Fächer sind somit bereits bestens an den Baselbieter Gymnasien verankert. Eine weitere Differenzierung mit einem Maturitätsprofil ist nicht erforderlich und würde unnötige Mehrkosten auslösen.
Klassen- und Kursbildung und beschränkte Wahlfreiheit
Mit der angepassten Verordnung werden die Einzugsgebiete der Gymnasien aufgehoben und die Schülerinnen und Schüler erhalten die Möglichkeit, eine Schule erster und zweiter Priorität frei zu wählen. Diese Regelung bietet einerseits mehr Wahlfreiheit für die Schülerinnen und Schüler, andererseits ergibt sich dadurch mehr Flexibilität für eine wirtschaftliche Klassenbildung. Die beschränkte Wahlfreiheit unterliegt der Beschränkung der gegebenen Raum- und Personalkapazität. Es werden eine möglichst gute räumliche Auslastung und eine Konstanz der Kollegien angestrebt. Der Ausbau von Schulstandorten auf Kosten einer geringeren Auslastung anderer Gymnasien ist dabei ausgeschlossen.
Neugestaltung Anmeldeverfahren
Die Schülerinnen und Schüler wählen künftig eine erste und eine zweite Priorität beim Schulstandort (wobei einer davon im Kanton Basel-Landschaft liegen muss) sowie ein Maturitätsprofil (wobei nur Maturitätsprofile gewählt werden können, die im Kanton Basel-Landschaft angeboten werden). Für die Zuweisung gilt, dass die Wahl des Schulortes aufgrund der gegebenen räumlichen Kapazitäten nicht garantiert werden kann. Die Schülerinnen und Schüler haben aber Anspruch auf den Besuch des gewählten Maturitätsprofils an einem basellandschaftlichen Gymnasium. Der Anspruch, in der Regel dasjenige Gymnasium zu besuchen, das am nächsten am Wohnort liegt, bleibt weiterhin bestehen.
Zeitpunkt der Inkraftsetzung
Die angepasste Verordnung über das Gymnasium tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Das neue Anmeldeverfahren wird mit einer beschränkten innerkantonalen Wahlfreiheit bereits im Schuljahr 2014/15 eingeführt. Ab Schuljahr 2015/16 gilt die beschränkte Wahlfreiheit im Bildungsraum Nordwestschweiz (Kantone AG, BL, BS, SO).