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Stellungnahme zum Beschluss der Erziehungsdirektorenkonferenz
Die Eidgenössische Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) hat heute gesamtschweizerisch geltende Grundsätze und Massnahmen bis zur Sekundarstufe II kommuniziert. Die Baselbieter Bildungs- Kultur- und Sportdirektion (BKSD) nimmt dazu Stellung.
Im Bereich der Volksschule sind die Kantone gemäss heutigem EDK-Beschluss dazu verpflichtet, bis Ende April angepasste Bestimmungen für die Übertritte von der Primarstufe in die Sekundarstufe I und von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II zu erlassen. Im Kanton Basel-Landschaft ist dies mit der Anpassung der kantonalen Laufbahnverordnung vom 27. März bereits erfolgt. Die weiteren EDK-Beschlüsse z.B. in Bezug auf unveränderten Schulkalender und normal stattfindende Ferien bestätigen die bereits getroffenen Entscheide des Kantons.
Planungssicherheit für Schulen und Absolventinnen und Absolventen hat Priorität
Der Kanton Basel-Landschaft unterstützt die Arbeit an einer gesamtschweizerisch einheitlichen Lösung für die anstehenden Herausforderungen auf der Sekundarstufe II vollständig. Jedoch ist es der Baselbieter Bildungsdirektion (BKSD) ein zentrales Anliegen, so rasch wie möglich Planungssicherheit für Schulen und psychologische Sicherheit für Absolventinnen und Absolventen zu erwirken. Die BKSD ist der Auffassung, dass noch vor Ostern pragmatische und faire Regelungen für die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule/Fachmaturität und der gymnasialen Maturität sowie für die schulischen Abschlussprüfungen der Berufsmaturität zu treffen sind und hat einen entsprechenden Antrag bei der EDK eingebracht. Ebenso erachtet die BKSD eine zeitlich harmonisierte Kommunikation zu den Entscheiden in der Berufsbildung als sinnvoll. Leider wurden diese Anliegen bisher von der EDK nicht berücksichtigt.
EDK schiebt Regelung der Sek II-Abschlussprüfungen hinaus – BKSD enttäuscht
Über den heute veröffentlichten EDK-Entscheid, mit diesen Regelungen unter Umständen bis Anfang Mai zuzuwarten, ist die BKSD verständlicherweise enttäuscht. Der Kanton Basel-Landschaft wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass möglichst rasch ein koordiniertes Handeln für sämtliche schulischen Abschlussprüfungen in der Berufsbildung und den Mittelschulen kommuniziert werden kann.
Weitere Informationen
Antrag an die EDK des Kantons Basel-Landschaft
Ansprechperson für weitere Auskünfte (telefonisch von 16h bis 17h)
Fabienne Romanens, Leiterin Kommunikation der BKSD, Tel. 061 552 54 91 / fabienne.romanens@bl.ch