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31.08.2016
Umsetzung der Finanzstrategie 2016–2019 im Bereich Klassenbildung
Der Regierungsrat hat die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion beauftragt, eine Vernehmlassung zum Entwurf der Landratsvorlage «Änderung des Bildungsgesetzes betreffend weitere Optimierungsmassnahmen im Rahmen der Finanzstrategie 2016–2019 im Bereich der Klassengrösse auf den Sekundarstufen I und II» durchzuführen. Mit der vorgeschlagenen Änderung kann von der ursprünglich vorgesehenen Heraufsetzung der Höchstzahl der Schülerinnen und Schüler abgesehen werden.
Der Entwurf der Landratsvorlage sieht vor, dass das Entlastungsziel schwergewichtig auf der Sekundarstufe I über die konsequent angewandte standortübergreifende Bildung der ersten Klassen innerhalb der sieben Sekundarschulkreise realisiert wird. Die Klassenbildung auf der Sekundarstufe II ist bereits optimiert, kleine Verbesserungen sind lediglich vereinzelt bei sehr kleinen oberen Klassen durch Zusammenlegungen möglich. Von der Heraufsetzung der Höchstzahl von in der Regel 24 auf 26 Schülerinnen und Schüler kann abgesehen werden.
Für die Umsetzung dieser Massnahme im Bereich der Klassenbildung soll das Bildungsgesetz revidiert werden. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Festlegung der gleichen Höchstzahl 24 für alle Regelklassen (ausgenommen Niveau A der Sekundarstufe I) an den Schulen der Sekundarstufen I und II, die Aufhebung der bisherigen Richtzahlbestimmungen sowie neu die jährliche Bewilligung der Anzahl Klassen durch die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion im Rahmen des vierjährigen Aufgaben- und Finanzplans bzw. des vom Landrat genehmigten Budgets. Bei erschwerten Unterrichtsbedingungen oder für die Dauer einer Überschreitung der Höchstzahl wird ein gutes Lehr- und Lernumfeld garantiert. Neu werden zeitlich befristete Zusatzlektionen, sogenannte «SOS-Ressourcen», für die Sekundarschulen zur Verfügung gestellt. Die Bestimmungen zur Klassengrösse an der Primarstufe (Kindergarten und Primarschule) werden unverändert beibehalten.
Mit der vorgesehenen Umsetzung können im Bereich der Klassenbildung auf den Sekundarstufen I und II in den Kalenderjahren 2016 bis 2020 insgesamt CHF 19,4 Mio. eingespart werden. Auf der Sekundarstufe I, welche die Hauptlast der Einsparungen im Bereich der Klassenbildung trägt, führt die Optimierung in den Kalenderjahren 2017 bis 2020 zu einem Stellenrückgang von rund 36 Vollzeitstellen. Der von der Klassenbildung beeinflusste Stellenrückgang auf der Sekundarstufe II umfasst ca. sechs Stellen.
> Vernehmlassung
Für Rückfragen
– Regierungsrätin Monica Gschwind, Vorsteherin Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD), 061 552 50 60
– Alberto Schneebeli, Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD), Leiter Stab Bildung, 061 552 50 53
Der Entwurf der Landratsvorlage sieht vor, dass das Entlastungsziel schwergewichtig auf der Sekundarstufe I über die konsequent angewandte standortübergreifende Bildung der ersten Klassen innerhalb der sieben Sekundarschulkreise realisiert wird. Die Klassenbildung auf der Sekundarstufe II ist bereits optimiert, kleine Verbesserungen sind lediglich vereinzelt bei sehr kleinen oberen Klassen durch Zusammenlegungen möglich. Von der Heraufsetzung der Höchstzahl von in der Regel 24 auf 26 Schülerinnen und Schüler kann abgesehen werden.
Für die Umsetzung dieser Massnahme im Bereich der Klassenbildung soll das Bildungsgesetz revidiert werden. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Festlegung der gleichen Höchstzahl 24 für alle Regelklassen (ausgenommen Niveau A der Sekundarstufe I) an den Schulen der Sekundarstufen I und II, die Aufhebung der bisherigen Richtzahlbestimmungen sowie neu die jährliche Bewilligung der Anzahl Klassen durch die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion im Rahmen des vierjährigen Aufgaben- und Finanzplans bzw. des vom Landrat genehmigten Budgets. Bei erschwerten Unterrichtsbedingungen oder für die Dauer einer Überschreitung der Höchstzahl wird ein gutes Lehr- und Lernumfeld garantiert. Neu werden zeitlich befristete Zusatzlektionen, sogenannte «SOS-Ressourcen», für die Sekundarschulen zur Verfügung gestellt. Die Bestimmungen zur Klassengrösse an der Primarstufe (Kindergarten und Primarschule) werden unverändert beibehalten.
Mit der vorgesehenen Umsetzung können im Bereich der Klassenbildung auf den Sekundarstufen I und II in den Kalenderjahren 2016 bis 2020 insgesamt CHF 19,4 Mio. eingespart werden. Auf der Sekundarstufe I, welche die Hauptlast der Einsparungen im Bereich der Klassenbildung trägt, führt die Optimierung in den Kalenderjahren 2017 bis 2020 zu einem Stellenrückgang von rund 36 Vollzeitstellen. Der von der Klassenbildung beeinflusste Stellenrückgang auf der Sekundarstufe II umfasst ca. sechs Stellen.
> Vernehmlassung
Für Rückfragen
– Regierungsrätin Monica Gschwind, Vorsteherin Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD), 061 552 50 60
– Alberto Schneebeli, Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD), Leiter Stab Bildung, 061 552 50 53