Die Kosten für den Besuch einer Privatschule sollen ab Schuljahr 2017/2018 von den Erziehungsberechtigten selbst getragen werden. Der Regierungsrat überweist dem Landrat die entsprechende Vorlage zur Änderung des Bildungsgesetzes, um die pauschalen Beiträge zum Besuch von Privatschulen zu streichen. Gemäss bisheriger Regelung leistet der Kanton Basel-Landschaft während der obligatorischen Schulzeit einen jährlichen Beitrag von 2'500 Franken pro Schülerin bzw. Schüler.
Ziel der Vorlage ist es, die vom Regierungsrat in seiner Finanzstrategie 2016–2019 beschlossene Massnahme umzusetzen und den pauschalen Beitrag zum Besuch von Privatschulen zu streichen. Der Kanton Basel-Landschaft gehört mit dem Kanton Zug zu den einzigen Kantonen, die pauschale Beiträge an den Privatschulbesuch zugunsten der Erziehungsberechtigten entrichten. Diese Besonderheit kann sich der Kanton Basel-Landschaft im Rahmen der aktuellen Finanzlage, der gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen und angesichts einer etablierten Volksschule nicht mehr leisten. Dementsprechend hat der Regierungsrat in seiner Finanzstrategie 2016-2019 im Bildungsbereich die Massnahme «Streichung Privatschulbeiträge» vorgeschlagen. Mit der Einsparung von rund 3,7 Millionen Franken pro Jahr trägt sie zur Erreichung eines nachhaltig ausgeglichenen Staatshaushaltes bei. Den betroffenen Schulen und Erziehungsberechtigten wird eine Übergangszeit von zwei Jahren eingeräumt.
Durch diese Massnahme konzentriert sich der Kanton auf seine Kernaufgabe zur Bereitstellung öffentlicher Schulen, während die Privatschulen gleichzeitig unabhängiger, bedeutender Bestandteil der Baselbieter Bildungslandschaft bleiben.
In der Vernehmlassung fiel eine Mehrheit der Stellungnahmen positiv aus.
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Landratsvorlage
Für Rückfragen
- Regierungsrätin Monica Gschwind, Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD), 061 552 50 60 (erreichbar am 7.9.2016 von 15.00–16.00 Uhr)
- Christoph Strüby, Stab Controlling & Ressourcenplanung, Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD), 061 552 53 50