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09.06.2015
Umsetzung der Strategie der Universität Basel sichern
Umsetzung der Strategie der Universität Basel sichern
Der Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben ihren Parlamenten beantragt, zur Sicherstellung der universitären Strategie eine Zusatzfinanzierung in der Höhe von 15 Millionen Franken ausserhalb des Globalbeitrags zu bewilligen. Für die Revision der Pensionskasse fallen Kosten an, die hälftig zwischen den Arbeitnehmenden und der Arbeitgeberin Universität aufgeteilt werden. Mit den Sonderzahlungen bleibt die Umsetzung des Leistungsauftrags und damit die Strategie der Universität gewährleistet.
Im Vorfeld der laufenden Leistungsperiode 2014–2017 hatte die Universität ihre Strategie 2014 formuliert. Auf dieser Grundlage haben die Regierungen der Trägerkantone und die Universität den Globalbeitrag 2014–2017 ausgehandelt, der anschliessend von den Parlamenten genehmigt wurde.
Auf den 1. Januar 2016 tritt im Kanton Basel-Stadt das neue Pensionskassengesetz in Kraft. Dies bedeutet, dass der betreffende Anschlussvertrag der Universität Basel den neuen Erfordernissen angepasst werden muss. Die wesentlichste Änderung besteht in der Anpassung des technischen Zinssatzes von 4 auf 3 Prozent. Die Neuerungen haben für die Universität einmalige Kosten von 63 Millionen Franken zur Folge, die hälftig zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgeber aufgeteilt werden. Bei der Bemessung des Globalbeitrags 2014–2017 konnten die Kostenfolgen für die Anpassung der damals noch nicht bekannten PK-Reform nicht berücksichtigt werden. In der betreffenden Parlamentsvorlage wiesen die Regierungen zwar auf den sich abzeichnenden Nachfinanzierungsbedarf hin, der Betrag konnte zu diesem Zeitpunkt aber nicht berechnet werden.
In der aktuellen Situation – und nur kurz nach Verabschiedung des Globalbudgets – sind Regierungen und Universität übereingekommen, dass die Universität den Arbeitgeberanteil von 31,5 Millionen Franken vorerst aus ihren Eigenmitteln bestreiten soll. Damit werden die gesamten Eigenmittel aufgebraucht, was in der Rechnung 2016 der Universität zu einem bisher nicht vorgesehenen Verlust führt. Dieser Verlust gefährdet die Umsetzung der Strategie und damit des Leistungsauftrags 2014–2017.
Um sicherzustellen, dass die Universität trotz des Verlustes an Eigenmitteln von 31,5 Millionen Franken ihre Strategie umsetzen kann, soll deshalb der Universität in den Folgejahren zusätzlich zum noch auszuhandelnden Globalbeitrag 2017–2020 der Betrag von 30 Millionen Franken zurückvergütet werden. Zur Schonung der Rechnungen beider Kantone in dieser finanzpolitisch kritischen Zeit soll eine zeitliche Verteilung des Betrags auf fünf gleiche Tranchen in den Jahren 2017–2021 vorgenommen werden. In diesem Zeitraum fallen damit ausserhalb des ordentlichen Globalbeitrags jährlich 6 Millionen Franken an, also 3 Millionen Franken pro Trägerkanton. Die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben ihren Parlamenten eine entsprechende Vorlage unterbreitet.
Weitere Auskünfte
Der Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben ihren Parlamenten beantragt, zur Sicherstellung der universitären Strategie eine Zusatzfinanzierung in der Höhe von 15 Millionen Franken ausserhalb des Globalbeitrags zu bewilligen. Für die Revision der Pensionskasse fallen Kosten an, die hälftig zwischen den Arbeitnehmenden und der Arbeitgeberin Universität aufgeteilt werden. Mit den Sonderzahlungen bleibt die Umsetzung des Leistungsauftrags und damit die Strategie der Universität gewährleistet.
Im Vorfeld der laufenden Leistungsperiode 2014–2017 hatte die Universität ihre Strategie 2014 formuliert. Auf dieser Grundlage haben die Regierungen der Trägerkantone und die Universität den Globalbeitrag 2014–2017 ausgehandelt, der anschliessend von den Parlamenten genehmigt wurde.
Auf den 1. Januar 2016 tritt im Kanton Basel-Stadt das neue Pensionskassengesetz in Kraft. Dies bedeutet, dass der betreffende Anschlussvertrag der Universität Basel den neuen Erfordernissen angepasst werden muss. Die wesentlichste Änderung besteht in der Anpassung des technischen Zinssatzes von 4 auf 3 Prozent. Die Neuerungen haben für die Universität einmalige Kosten von 63 Millionen Franken zur Folge, die hälftig zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgeber aufgeteilt werden. Bei der Bemessung des Globalbeitrags 2014–2017 konnten die Kostenfolgen für die Anpassung der damals noch nicht bekannten PK-Reform nicht berücksichtigt werden. In der betreffenden Parlamentsvorlage wiesen die Regierungen zwar auf den sich abzeichnenden Nachfinanzierungsbedarf hin, der Betrag konnte zu diesem Zeitpunkt aber nicht berechnet werden.
In der aktuellen Situation – und nur kurz nach Verabschiedung des Globalbudgets – sind Regierungen und Universität übereingekommen, dass die Universität den Arbeitgeberanteil von 31,5 Millionen Franken vorerst aus ihren Eigenmitteln bestreiten soll. Damit werden die gesamten Eigenmittel aufgebraucht, was in der Rechnung 2016 der Universität zu einem bisher nicht vorgesehenen Verlust führt. Dieser Verlust gefährdet die Umsetzung der Strategie und damit des Leistungsauftrags 2014–2017.
Um sicherzustellen, dass die Universität trotz des Verlustes an Eigenmitteln von 31,5 Millionen Franken ihre Strategie umsetzen kann, soll deshalb der Universität in den Folgejahren zusätzlich zum noch auszuhandelnden Globalbeitrag 2017–2020 der Betrag von 30 Millionen Franken zurückvergütet werden. Zur Schonung der Rechnungen beider Kantone in dieser finanzpolitisch kritischen Zeit soll eine zeitliche Verteilung des Betrags auf fünf gleiche Tranchen in den Jahren 2017–2021 vorgenommen werden. In diesem Zeitraum fallen damit ausserhalb des ordentlichen Globalbeitrags jährlich 6 Millionen Franken an, also 3 Millionen Franken pro Trägerkanton. Die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben ihren Parlamenten eine entsprechende Vorlage unterbreitet.
Weitere Auskünfte
- Joakim Rüegger, Telefon +41 (0)61 267 84 05, Leiter Hochschulen des Erziehungsdepartements des Kantons Basel-Stadt
- Dr. Doris Fellenstein Wirth, Telefon +41 (0)61 552 62 14, Leiterin Stab Hochschulen der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft