- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion
- Medienmitteilungen
- Umstellung Primarschule - Sekundarschule
28.03.2014
Umstellung Primarschule - Sekundarschule
Umstellung auf die sechsjährige Primar- und die dreijährige Sekundarschule
Im Rahmen der Umsetzung der schweizerischen Bildungsharmonisierung führt der Kanton Basel-Landschaft per Schuljahr 2015/16 die sechsjährige Primar- und die dreijährige Se-kundarschule ein. Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft hat nun den detaillierten Kommunikationsfahrplan bekannt gegeben, wann mit ersten ge-samtkantonalen Zahlen über die Stellenanpassungen auf der Primar- und der Sekundarstufe I gerechnet werden kann. Der definitive Anpassungsbedarf ist bereits ein Jahr vor der Umsetzung bekannt.
Die bisher fünf Jahre dauernde Primarschule wird im Kanton Basel-Landschaft ab 2015 um ein Jahr verlängert, die Sekundarschule ab diesem Zeitpunkt um ein Jahr verkürzt. Damit wird die Schulstruktur des Kantons Basel-Landschaft derjenigen der meisten anderen Kantone angepasst. Ab Sommer 2015 werden deshalb an der Primarschule zusätzlich und an der Sekundarschule we-niger Lehrerinnen und Lehrer benötigt.
Umsetzung möglichst ohne Entlassungen
Bereits im November 2013 hat die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft dazu im „Leitfaden Personalvereinbarung“ die Umsetzung der personellen und perso-nalrechtlichen Konsequenzen der Bildungsharmonisierung bekannt gegeben. Ziel der sorgfältigen Planung ist es, den Stellenabbau an den 17 Sekundarschulen sozialverträglich und wenn immer möglich ohne Entlassungen umzusetzen. Befristete Anstellungen, die im Sommer 2015 nicht mehr verlängert werden, gelten nicht als Entlassungen.
Frühzeitige Pensenplanung an den einzelnen Schulen
Die Planung sieht vor, dass die Schulleitungen der Sekundarschulen bereits bis im April 2014 pro-visorisch festlegen, welchen Lehrpersonen bis Ende September 2014 eine Kündigung des unbe-fristeten Anstellungsvertrages auf den 31. Juli 2015 zugestellt werden muss. Die Schulleitungen gehen dabei von den geplanten Kursen und Abteilungen für das Schuljahr 2015/16 aus.
Im Mai 2014 findet eine erste, im Juni 2014 eine zweite Stellenkonferenz statt, an welcher alle Schulleitungen der Sekundarschulen und interessierte Primarschulleitungen teilnehmen. Zu diesem Zeitpunkt wissen einerseits die Schulleitungen der Sekundarschulen, welche Lehrerinnen und Lehrer sie ab Sommer 2015 voraussichtlich nicht mehr beschäftigen können, andererseits ist an den Primarschulen bekannt, wo personelle Lücken bestehen. Ziel der Stellenkonferenz ist es, die personellen Lücken an den Primarschulen nach Möglichkeit mit qualifizierten Lehrerinnen und Leh-rern der Sekundarschulen zu füllen.
Erste Trendmeldung Mitte Mai 2014
Aufgrund des festgelegten Verfahrens kann das Amt für Volksschulen Mitte Mai 2014 eine erste Trendmeldung über die Stellenanpassung und den voraussichtlich damit verbundenen personellen Auswirkungen im Schuljahr 2015/16 kommunizieren. Mit dem Schuljahresbeginn 2014/15 ist be-kannt, wie viele Lehrerinnen und Lehrer die Primarschule im Schuljahr 2015/16 für das 6. Schuljahr zusätzlich benötigen wird bzw. wie vielen Lehrerinnen und Lehrern der Sekundarschule vo-raussichtlich gekündigt werden muss. Bis Ende Oktober 2014 sind die Kündigungen auf der Se-kundarstufe I durch die zuständigen Sekundarschulräte auszusprechen, und es liegt eine erste Auswertung vor, über die informiert wird.
Paritätischer Ausschuss begleitet das Verfahren
Der komplexe Prozess wird durch eine breit abgestützte Begleitgruppe und einen Paritätischen Ausschuss begleitet. Im Paritätischen Ausschuss sind der Arbeitgeber und die Arbeitnehmerorga-nisationen je zu dritt vertreten. Er hat die Aufgabe, den Lehrerinnen und Lehrern, Schulleitungen und Schulräten beratend zur Seite zu stehen, die Rechtmässigkeit des Vorgehens und die Ver-hältnismässigkeit der vorgesehenen Massnahmen zu beurteilen.
Links
Gute Schule Baselland – Bildungsharmonisierung
LRV HarmoS-Konkordat