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09.12.2015
Unterrichtsverpflichtung Lehrpersonen Sekundarschule
Lehrpersonen der Sekundarstufen I und II: erhöhte Unterrichtsverpflichtung wird beibehalten
Der Landrat erhöhte im März 2012 die Unterrichtsverpflichtung der Lehrpersonen an der Sekundarschule sowie an den daran anschliessenden allgemein- und berufsbildenden Schulen um eine Jahreslektion. Nun beantragt der Regierungsrat dem Landrat, die zunächst auf drei Schuljahre befristete Erhöhung fortzuführen und ab Schuljahr 2016/17 als neue Norm für ein Vollpensum zu regeln. Die Mehrarbeit für den Unterricht wird durch eine Verringerung der übrigen Aufgaben ausgeglichen. Mit dieser Massnahme kann der Kanton wiederkehrend weiterhin laufende Kosten im Umfang von 3,5 Mio. Franken senken.
Die vom Landrat zunächst auf die Schuljahre 2013/14, 2014/15 und 2015/16 befristete Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung an den Sekundarstufen I und II soll ab Schuljahr 2016/17 als neue Norm für ein Vollpensum der Lehrpersonen im Personaldekret festgeschrieben werden. Die Jahresarbeitszeit der Lehrpersonen wird dadurch nicht verändert und ist gleich gross wie bei allen übrigen dem Personalgesetz unterstellten Mitarbeitenden des Kantons. Die Mehrarbeit für den Unterricht wird durch eine Verringerung der übrigen Aufgaben gemäss Berufsauftrag ausgeglichen. Die Tätigkeit als Klassenlehrperson regelt die Dekretsänderung als Spezialfunktion. Für deren Übernahme wird einer Lehrperson an den Vollzeitschulen eine ganze und an den dualen Berufsfachschulen eine halbe Lektion pro Klasse angerechnet. Mit der Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung kann der Kanton ab Schuljahr 2016/17 weiterhin jährlich wiederkehrend Kosten von 3,5 Mio. Franken einsparen. Die entsprechende Vorlage hat der Regierungsrat an den Landrat überwiesen.
Erneuerung des Berufsauftrags
Mit der definitiven Erhöhung der Pflichtlektionen auf den Sekundarstufen I und II entsteht ein Bedarf nach einer grundlegenden Überarbeitung des Berufsauftrags. Die Ziele und Eckwerte dafür werden mit den Gemeinden als Trägerinnen der Primarstufe und mit den Anspruchsgruppen im Bildungsbereich geklärt und in einem Mandat des Regierungsrates festgehalten. Die Überarbeitung erfolgt nach dem entsprechenden Entscheid des Landrates über die Pensenerhöhung und soll hauptsächlich die Regulierungen zur Steuerung, Gliederung und Dokumentation der Jahresarbeitszeit der Lehrpersonen einschliesslich des Arbeitszeitschutzes vereinfachen. Der Planungstermin für die Inkraftsetzung des revidierten Berufsauftrags ist noch offen. Er wird zusammen mit dem Mandat festgelegt.
Vernehmlassung
In der Vernehmlassung war die Weiterführung der Pensenerhöhung umstritten. Eine Mehrheit erachtete indessen die Erneuerung des Berufsauftrags für unabdingbar, falls der Landrat die Weiterführung der Pensenerhöhung und der Spezialfunktion als Klassenlehrperson ab Sekundarstufe I beschliesst. Für den Regierungsrat ist die definitive Erhöhung des Vollpensums als Bestandteil der Finanzstrategie 2016 bis 2019 eine vertretbare Massnahme zur Senkung des strukturellen Defizits im Staatshaushalt.
> Landratsvorlage
Für Rückfragen
Der Landrat erhöhte im März 2012 die Unterrichtsverpflichtung der Lehrpersonen an der Sekundarschule sowie an den daran anschliessenden allgemein- und berufsbildenden Schulen um eine Jahreslektion. Nun beantragt der Regierungsrat dem Landrat, die zunächst auf drei Schuljahre befristete Erhöhung fortzuführen und ab Schuljahr 2016/17 als neue Norm für ein Vollpensum zu regeln. Die Mehrarbeit für den Unterricht wird durch eine Verringerung der übrigen Aufgaben ausgeglichen. Mit dieser Massnahme kann der Kanton wiederkehrend weiterhin laufende Kosten im Umfang von 3,5 Mio. Franken senken.
Die vom Landrat zunächst auf die Schuljahre 2013/14, 2014/15 und 2015/16 befristete Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung an den Sekundarstufen I und II soll ab Schuljahr 2016/17 als neue Norm für ein Vollpensum der Lehrpersonen im Personaldekret festgeschrieben werden. Die Jahresarbeitszeit der Lehrpersonen wird dadurch nicht verändert und ist gleich gross wie bei allen übrigen dem Personalgesetz unterstellten Mitarbeitenden des Kantons. Die Mehrarbeit für den Unterricht wird durch eine Verringerung der übrigen Aufgaben gemäss Berufsauftrag ausgeglichen. Die Tätigkeit als Klassenlehrperson regelt die Dekretsänderung als Spezialfunktion. Für deren Übernahme wird einer Lehrperson an den Vollzeitschulen eine ganze und an den dualen Berufsfachschulen eine halbe Lektion pro Klasse angerechnet. Mit der Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung kann der Kanton ab Schuljahr 2016/17 weiterhin jährlich wiederkehrend Kosten von 3,5 Mio. Franken einsparen. Die entsprechende Vorlage hat der Regierungsrat an den Landrat überwiesen.
Erneuerung des Berufsauftrags
Mit der definitiven Erhöhung der Pflichtlektionen auf den Sekundarstufen I und II entsteht ein Bedarf nach einer grundlegenden Überarbeitung des Berufsauftrags. Die Ziele und Eckwerte dafür werden mit den Gemeinden als Trägerinnen der Primarstufe und mit den Anspruchsgruppen im Bildungsbereich geklärt und in einem Mandat des Regierungsrates festgehalten. Die Überarbeitung erfolgt nach dem entsprechenden Entscheid des Landrates über die Pensenerhöhung und soll hauptsächlich die Regulierungen zur Steuerung, Gliederung und Dokumentation der Jahresarbeitszeit der Lehrpersonen einschliesslich des Arbeitszeitschutzes vereinfachen. Der Planungstermin für die Inkraftsetzung des revidierten Berufsauftrags ist noch offen. Er wird zusammen mit dem Mandat festgelegt.
Vernehmlassung
In der Vernehmlassung war die Weiterführung der Pensenerhöhung umstritten. Eine Mehrheit erachtete indessen die Erneuerung des Berufsauftrags für unabdingbar, falls der Landrat die Weiterführung der Pensenerhöhung und der Spezialfunktion als Klassenlehrperson ab Sekundarstufe I beschliesst. Für den Regierungsrat ist die definitive Erhöhung des Vollpensums als Bestandteil der Finanzstrategie 2016 bis 2019 eine vertretbare Massnahme zur Senkung des strukturellen Defizits im Staatshaushalt.
> Landratsvorlage
Für Rückfragen
- Regierungsrätin Monica Gschwind, Vorsteherin Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD), 061 552 50 60
- Alberto Schneebeli, Leiter Stab Bildung, Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD), 061 552 50 53