- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion
- Medienmitteilungen
- Verankerung der dualen und schulischen Brückenangebote
01.07.2015
Verankerung der dualen und schulischen Brückenangebote
Der Regierungsrat verabschiedet Landratsvorlage zur Verankerung der dualen und schulischen Brückenangebote im Bildungsgesetz
Um die im Rahmen des Entlastungspakets 12/15 vom Regierungsrat vorgeschlagene Massnahme „Verzicht auf die Kaufmännische Vorbereitungsschule“ abzuwenden, wurde am 22. August 2011 die nichtformulierte Volksinitiative „Bildungsqualität auch für schulisch Schwächere“ eingereicht (KVS-Initiative). Nach Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens legt der Regierungsrat nun einen Vorschlag zur Umsetzung der KVS-Initiative vor.
Nachdem der Landrat entgegen dem Antrag des Regierungsrates am 22. März 2012 die Annahme der KVS-Initiative beschlossen hat, schlägt der Regierungsrat jetzt vor, das Bildungsgesetz um einen § 3 Absatz 3bis mit folgendem Wortlaut zu ergänzen: „Brückenangebote sind schulische und duale Angebote, die im Anschluss an die Sekundarstufe I den Übertritt in die berufliche Grundbildung erleichtern, namentlich für den Dienstleistungssektor, den kaufmännischen Bereich, das Gewerbe, die Industrie und die Hauswirtschaft.“ Auf eine abschliessende Aufzählung aller aktuell im Kanton geführten Brückenangebote im Bildungsgesetz soll verzichtet werden, weil jede kleinste Änderung eine erneut durch den Landrat zu beschliessende Gesetzesanpassung nötig machen würde.
Ebenfalls sollen bei dieser Gelegenheit die Brückenangebote als eigenständige Schulart ins Bildungsgesetz Aufnahme finden (Ergänzung von § 6 Absatz 1 Buchstabe cbis des Bildungsgesetzes).
Die breit durchgeführte Vernehmlassung hat kein einheitliches Meinungsbild ergeben – der Initiative bzw. der KVS und dem Bildungszentrum des Kaufmännischen Verbandes Baselland nahe stehende Kreise wünschten eine weitergehende Lösung – nämlich die Erwähnung der KVS als eigenständiges Bildungsangebot in § 6 –, während andere Stellungnehmende nach wie vor für den Verzicht auf die KVS votierten. Der vom Regierungsrat vorgelegte Umsetzungsvorschlag der KVS-Initiative kann deshalb als allen Seiten und Bedenken Rechnung tragender Kompromiss verstanden werden.
Für Rückfragen
Um die im Rahmen des Entlastungspakets 12/15 vom Regierungsrat vorgeschlagene Massnahme „Verzicht auf die Kaufmännische Vorbereitungsschule“ abzuwenden, wurde am 22. August 2011 die nichtformulierte Volksinitiative „Bildungsqualität auch für schulisch Schwächere“ eingereicht (KVS-Initiative). Nach Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens legt der Regierungsrat nun einen Vorschlag zur Umsetzung der KVS-Initiative vor.
Nachdem der Landrat entgegen dem Antrag des Regierungsrates am 22. März 2012 die Annahme der KVS-Initiative beschlossen hat, schlägt der Regierungsrat jetzt vor, das Bildungsgesetz um einen § 3 Absatz 3bis mit folgendem Wortlaut zu ergänzen: „Brückenangebote sind schulische und duale Angebote, die im Anschluss an die Sekundarstufe I den Übertritt in die berufliche Grundbildung erleichtern, namentlich für den Dienstleistungssektor, den kaufmännischen Bereich, das Gewerbe, die Industrie und die Hauswirtschaft.“ Auf eine abschliessende Aufzählung aller aktuell im Kanton geführten Brückenangebote im Bildungsgesetz soll verzichtet werden, weil jede kleinste Änderung eine erneut durch den Landrat zu beschliessende Gesetzesanpassung nötig machen würde.
Ebenfalls sollen bei dieser Gelegenheit die Brückenangebote als eigenständige Schulart ins Bildungsgesetz Aufnahme finden (Ergänzung von § 6 Absatz 1 Buchstabe cbis des Bildungsgesetzes).
Die breit durchgeführte Vernehmlassung hat kein einheitliches Meinungsbild ergeben – der Initiative bzw. der KVS und dem Bildungszentrum des Kaufmännischen Verbandes Baselland nahe stehende Kreise wünschten eine weitergehende Lösung – nämlich die Erwähnung der KVS als eigenständiges Bildungsangebot in § 6 –, während andere Stellungnehmende nach wie vor für den Verzicht auf die KVS votierten. Der vom Regierungsrat vorgelegte Umsetzungsvorschlag der KVS-Initiative kann deshalb als allen Seiten und Bedenken Rechnung tragender Kompromiss verstanden werden.
Für Rückfragen
- Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft, 061 552 50 51
- Hanspeter Hauenstein, Leiter Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, Bildungs-Kultur- und Sportdirektion (BKSD), 061 552 28 88