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26.03.2014
Verantwortung für eine koordinierte Kinder- und Jugendpolitik
Der Kanton nimmt seine Verantwortung für eine koordinierte Kinder- und Jugendpolitik wahr!
Ab dem Jahr 2014 können die Kantone dreijährige Programme zur Entwicklung ihrer Kinder- und Jugendpolitik durch den Bund mitfinanzieren lassen. Der Kanton Basel-Landschaft nutzt als einer der ersten Kantone diese neue Möglichkeit auf der Grundlage des Bundesgesetzes über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFG).Per 1. Januar 2013 trat das Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Kraft. Artikel 26 des Gesetzes legt fest, dass der Bund während acht Jahren ab Inkrafttreten des Gesetzes den Kantonen Finanzhilfen im Bereich Aufbau und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik gewähren kann. Der Kanton Basel-Landschaft hat als einer der ersten Kantone die Möglichkeit genutzt, ein Programm zur Entwicklung der Kinder- und Jugendpolitik durch das Bundesamt für Sozialversicherungen mitfinanzieren zu lassen. Ein Leistungsvertrag sichert dem Kanton Mittel in der Höhe von insgesamt CHF 450'000 für die Jahre 2014 bis 2016.
Das kantonale Programm "Nachhaltige Optimierung der Kinder- und Jugendpolitik" umfasst ein breites Massnahmenpaket und hat fünf Schwerpunkte:
A. Steuerung und Koordination der Angebote der Kinder- und Jugendhilfe
B. Zugänge zu Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
C. Beratung und Prävention für Kinder, Jugendliche und Familien
D. Kinder- und Jugendförderung und politische Partizipation
E. Kindesschutz
Gemäss den aktuellen Legislaturzielen im Regierungsprogramm des Kantons Basel-Landschaft sollen Kinder und Jugendliche in ihrem Heranwachsen unterstützt und geschützt werden, ihre Familien sollen Beratung und Unterstützung finden. Das Programm „NOKJ“ setzt diese Ziele um. Damit wird eine wichtige Basis für die Weiterentwicklung der kantonalen Kinder- und Jugendpolitik geschaffen.
Das Programm baut auf dem Bericht „Kinder- und Jugendhilfe im Kanton Basel-Landschaft: Zehn Handlungsempfehlungen“ auf und wurde von einer Projektgruppe unter der Leitung der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion mit Vertretungen aus der Sicherheits- und der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion sowie des Vereins Offene Kinder- und Jugendarbeit Baselland & Region (OKJA-BL) erarbeitet.
Weitere Auskünfte:
Franziska Gengenbach, Leiterin Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote,
Tel. 061 552 17 90
www.bl.ch/akjb