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06.05.2014
Verkürzung der Sek auf 3 Jahre gelingt ohne Kündigungen
Verkürzung der Sekundarschule auf 3 Jahre gelingt ohne Kündigungen
Mit der Umsetzung der Schweizerischen Bildungsharmonisierung führt der Kanton Basel-Landschaft im Schuljahr 2015/16 die sechsjährige Primar- und die dreijährige Sekundarschule ein. Der erste Trend zu den gesamtkantonalen Zahlen über die Stellenanpassungen auf der Primar- und der Sekundarstufe I verheisst Positives. Aufgrund der Planungsentscheide für das Schuljahr 2015/16 der Sekundarschulleitungen zeigt sich, dass sämtliche unbefristet an den Sekundarschulen angestellten Lehrerinnen und Lehrer, ihrem jetzigen Beschäftigungsgrad entsprechend, ihre Anstellung behalten können.
Wichtiger Zwischenerfolg dank umsichtiger Planung
Die bisher fünfjährige Primarschule wird im Kanton Basel-Landschaft ab dem Schuljahr 2015/16 um ein Jahr verlängert, während die Sekundarschule gleichzeitig um ein Jahr verkürzt werden muss. Damit wird die Schulstruktur des Kantons Basel-Landschaft derjenigen der meisten anderen Kantone angepasst. Die Primarschulleitungen des Kantons Basel-Landschaft haben im April 2014 auf Anfrage des Amts für Volksschulen einen gesamtkantonalen Bedarf von mindestens 100 Vollzeitstellen für das Schuljahr 2015/16 gemeldet. In der Sekundarschule resultiert aus der Verkürzung im Schuljahr 2015/16 eine Reduktion von rund 200 Vollzeitstellen.
Die diesbezügliche politische Vorgabe des Direktionsvorstehers, Regierungspräsident Urs Wüthrich-Pelloli, lautete wie folgt: „Der Stellenabbau ist sozialverträglich und wenn immer möglich ohne Entlassungen umzusetzen.“ Es ist gestützt auf einen umsichtig geplanten und durchgeführten Prozess nun allen Beteiligten gemeinsam gelungen, diesen anspruchsvollen politischen Auftrag zu erfüllen (vgl. Beilage).
Weitere personelle Herausforderungen im Umsetzungsprozess
Die Umsetzung der dreijährigen Sekundarschule und die damit verbundenen personellen Konsequenzen sind damit noch nicht abgeschlossen. Der Strukturwandel betrifft insbesondere Lehrerinnen und Lehrer, die einen befristeten Vertrag besitzen. Ihre Verträge enden ohne weitere Rechtshandlung. Die Leistungen und der Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer mit einer befristeten Anstellung tragen wesentlich zur Qualität der Volksschulen bei. Im Sinne einer sozialverträglichen Umsetzung der Bildungsharmonisierung auch für diese wichtige Personalkategorie wird in Absprache mit den Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen ab August 2014 nach Lösungen und Anschlussmöglichkeiten gesucht. So informiert bspw. das Amt für Volksschulen die Schulleitungen über das eigene Stellvertretungsportal zur temporären Stellenvermittlung.
Der Prozess der personellen Umstrukturierung wird durch eine breit aufgestellte Begleitgruppe und einen Paritätischen Ausschuss abgestützt. Aufgrund der jetzt vorliegenden Rückmeldung des Paritätischen Ausschusses verschaffen sich die Schulleitungen der Sekundarschulen des Kantons Basel-Landschaft an zwei Stellenkonferenzen (Mai und Juni 2014) ein Bild über die gesamtkantonale Stellensituation. Im Austausch und in Zusammenarbeit der einzelnen Schulen eruieren die Schulleitungen, wo noch Lücken bzw. Bedarf an qualifiziertem Personal bestehen.
Beilagen
- Informationen zum Umsetzungsprozess
- Vereinbarung zum Umgang mit personalrechtlichen Konsequenzen BH-BL vom Dez. 2012
LINKS zum Thema
Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion BL