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27.05.2014
Vernehmlassung Anstellungsverfahren Schulleitungsmitglieder
Vernehmlassung zur Neuregelung des Auswahl- und Anstellungsverfahrens von Schulleitungsmitgliedern
Der Regierungsrat hat die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion beauftragt, eine Vernehmlassung zum Entwurf einer Landratsvorlage zur Umsetzung der Motion 2010/383 betreffend die Mitsprache der Lehrpersonen bei der Anstellung der Schulleitung durchzuführen.
Die Motion verlangt, das bestehende Vorschlagsrecht des Lehrerinnen- und Lehrerkonvents bei der Anstellung von Mitgliedern der Schulleitung abzuschaffen und durch ein Mitspracheverfahren zu ersetzen. Dieses soll ohne parallel durchgeführte Anhörungen von Bewerberinnen und Bewerbern vor der Lehrerschaft auskommen und im Rahmen des vom Schulrat angeleiteten Auswahl- und Anstellungsverfahrens für alle Kandidatinnen und Kandidaten die gesetzlichen Informations- und Datenschutzvorschriften gleich und einheitlich handhaben.
Die Vorlage sieht eine Teilrevision des Bildungsgesetzes vor, welche der Schulleitung, der Vertretung des Lehrerinnen- und Lehrerkonvents im Schulrat sowie auf der Sekundarstufe II zusätzlich der Vertretung der Schülerinnen und Schüler im Schulrat bei der Anstellung von Schulleitungsmitgliedern ausdrücklich ein beratendes Mitwirkungsrecht einräumt. Dieses bezieht sich auf das gesamte Auswahlverfahren. Die nicht stimmberechtigten Schulratsmitglieder (Schulleitung, Vertretung Lehrerschaft und Schülerschaft auf der Sekundarstufe II) wirken mit bei der Planung des Auswahlverfahrens, der Erarbeitung des Anforderungsprofils für neue Schulleitungsmitglieder, bei der Sichtung und Vorauswahl der eingegangenen Bewerbungen sowie bei den Vorstellungsgesprächen und deren Auswertung, und sie können eine Empfehlung für die abschliessende Wahl durch die stimmberechtigten Schulratsmitglieder abgeben.
Die Neuregelung des Bildungsgesetzes nebst Anpassungen auf Verordnungsstufe, die in der Landratsvorlage ebenfalls dargestellt sind, führen aus der Sicht des Regierungsrates zu einer klaren und eindeutigen Kompetenzregelung bei der Auswahl und Anstellung neuer Schulleitungsmitglieder. Der Schulrat als Anstellungsbehörde leitet alle Obliegenheiten des Auswahl- und Anstellungsverfahrens von neuen Schulleitungsmitgliedern an. Das abgeänderte Verfahren garantiert einen verlässlichen Schutz der natürlichen Personendaten aller Bewerberinnen und Bewerber und schliesst eine persönliche Vorladung der Kandidatinnen und Kandidaten vor den Lehrerinnen- und Lehrerkonvent, den Konventsvorstand oder einen Konventsausschuss aus. Dadurch kann auch die Bereitschaft zu einer Stellenbewerbung durch gut qualifizierte Personen in einem festen Anstellungsverhältnis verbessert und erhöht werden. Ausserdem wird der Schulleitung, der Vertretung des Lehrerinnen- und Lehrerkonvents im Schulrat sowie auf der Sekundarstufe II der Vertretung der Schülerinnen und Schüler im Schulrat ein Mitspracherecht übertragen, das sich über das gesamte Auswahl- und Anstellungsverfahren erstreckt.
Das Begleitschreiben und die Unterlagen zur Vernehmlassung sind auf der Webseite des Kantons Basel-Landschaft unter www.bl.ch | Politische Rechte | Aktuelle Vernehmlassungen publiziert. Die Vernehmlassung dauert bis am 12. September 2014.
Der Regierungsrat hat die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion beauftragt, eine Vernehmlassung zum Entwurf einer Landratsvorlage zur Umsetzung der Motion 2010/383 betreffend die Mitsprache der Lehrpersonen bei der Anstellung der Schulleitung durchzuführen.
Die Motion verlangt, das bestehende Vorschlagsrecht des Lehrerinnen- und Lehrerkonvents bei der Anstellung von Mitgliedern der Schulleitung abzuschaffen und durch ein Mitspracheverfahren zu ersetzen. Dieses soll ohne parallel durchgeführte Anhörungen von Bewerberinnen und Bewerbern vor der Lehrerschaft auskommen und im Rahmen des vom Schulrat angeleiteten Auswahl- und Anstellungsverfahrens für alle Kandidatinnen und Kandidaten die gesetzlichen Informations- und Datenschutzvorschriften gleich und einheitlich handhaben.
Die Vorlage sieht eine Teilrevision des Bildungsgesetzes vor, welche der Schulleitung, der Vertretung des Lehrerinnen- und Lehrerkonvents im Schulrat sowie auf der Sekundarstufe II zusätzlich der Vertretung der Schülerinnen und Schüler im Schulrat bei der Anstellung von Schulleitungsmitgliedern ausdrücklich ein beratendes Mitwirkungsrecht einräumt. Dieses bezieht sich auf das gesamte Auswahlverfahren. Die nicht stimmberechtigten Schulratsmitglieder (Schulleitung, Vertretung Lehrerschaft und Schülerschaft auf der Sekundarstufe II) wirken mit bei der Planung des Auswahlverfahrens, der Erarbeitung des Anforderungsprofils für neue Schulleitungsmitglieder, bei der Sichtung und Vorauswahl der eingegangenen Bewerbungen sowie bei den Vorstellungsgesprächen und deren Auswertung, und sie können eine Empfehlung für die abschliessende Wahl durch die stimmberechtigten Schulratsmitglieder abgeben.
Die Neuregelung des Bildungsgesetzes nebst Anpassungen auf Verordnungsstufe, die in der Landratsvorlage ebenfalls dargestellt sind, führen aus der Sicht des Regierungsrates zu einer klaren und eindeutigen Kompetenzregelung bei der Auswahl und Anstellung neuer Schulleitungsmitglieder. Der Schulrat als Anstellungsbehörde leitet alle Obliegenheiten des Auswahl- und Anstellungsverfahrens von neuen Schulleitungsmitgliedern an. Das abgeänderte Verfahren garantiert einen verlässlichen Schutz der natürlichen Personendaten aller Bewerberinnen und Bewerber und schliesst eine persönliche Vorladung der Kandidatinnen und Kandidaten vor den Lehrerinnen- und Lehrerkonvent, den Konventsvorstand oder einen Konventsausschuss aus. Dadurch kann auch die Bereitschaft zu einer Stellenbewerbung durch gut qualifizierte Personen in einem festen Anstellungsverhältnis verbessert und erhöht werden. Ausserdem wird der Schulleitung, der Vertretung des Lehrerinnen- und Lehrerkonvents im Schulrat sowie auf der Sekundarstufe II der Vertretung der Schülerinnen und Schüler im Schulrat ein Mitspracherecht übertragen, das sich über das gesamte Auswahl- und Anstellungsverfahren erstreckt.
Das Begleitschreiben und die Unterlagen zur Vernehmlassung sind auf der Webseite des Kantons Basel-Landschaft unter www.bl.ch | Politische Rechte | Aktuelle Vernehmlassungen publiziert. Die Vernehmlassung dauert bis am 12. September 2014.