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17.06.2015
Vernehmlassung Aufhebung der altersabhängigen Unterrichtsentlastung
Vernehmlassung zur Aufhebung der altersabhängigen Unterrichtsentlastung für Lehrpersonen ab Schuljahr 2017/18 und Rückbehalt eines Teils der Mittel für den Schulpool
Der Regierungsrat hat die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion beauftragt, eine Vernehmlassung zum Entwurf einer Landratsvorlage über die „Änderung des Personaldekretes betreffend Aufhebung der altersabhängigen Unterrichtsentlastung für Lehrpersonen ab Schuljahr 2017/18 und Rückbehalt eines Teils der Mittel für den Schulpool“ durchzuführen.
Ziel der Vorlage ist es, durch die Aufhebung der Unterrichtsentlastung für ältere Lehrpersonen gemäss § 5a des Personaldekretes mit Wirkung ab Schuljahr 2017/18 für die Gemeinden als Trägerinnen der Kindergärten und Primarschulen sowie für den Kanton als Träger der Sekundarschulen und Ausbildungen auf der Sekundarstufe II eine jährlich wiederkehrende Kostensenkung im Umfang von insgesamt 2,4 Mio. Franken zu erzielen.
1,1 Mio. Franken zugunsten der Schulorganisation und -entwicklung
Es sollen nicht alle Mittel in der Höhe von 3,5 Mio. Franken, die bislang für die altersabhän-gige Unterrichtsentlastung aufgewendet worden sind, eingespart werden. Die Vorlage sieht vor, dass 1,1 Mio. Franken zugunsten der Schulen zurückbehalten werden. Bei der alters-abhängigen Unterrichtsentlastung kann nach geltendem Personalrecht das Unterrichtspen-sum nach Vollendung des 55. Altersjahres um zwei Lektionen reduziert werden, die Lehrpersonen übernehmen allerdings bei gleichbleibender Jahresarbeitszeit besondere unter-richtsunabhängige Aufgaben für die Schule als Ganzes. Durch den Rückbehalt kann der Verlust an Arbeitszeitressourcen, welcher an Schulen durch die Aufhebung der altersabhän-gigen Unterrichtsentlastung in den Bereichen Schulorganisation und Schulentwicklung entsteht, teilweise über die Erhöhung der Vergütungsbeträge im Schulpool aufgefangen werden.
Das Begleitschreiben und die Unterlagen zur Vernehmlassung sind auf der Website des Kantons Basel-Landschaft unter www.bl.ch / Politische Rechte / Aktuelle Vernehmlassungen publiziert. Die Vernehmlassung dauert bis zum 18. September 2015.
> Vernehmlassung
Für Rückfragen
Der Regierungsrat hat die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion beauftragt, eine Vernehmlassung zum Entwurf einer Landratsvorlage über die „Änderung des Personaldekretes betreffend Aufhebung der altersabhängigen Unterrichtsentlastung für Lehrpersonen ab Schuljahr 2017/18 und Rückbehalt eines Teils der Mittel für den Schulpool“ durchzuführen.
Ziel der Vorlage ist es, durch die Aufhebung der Unterrichtsentlastung für ältere Lehrpersonen gemäss § 5a des Personaldekretes mit Wirkung ab Schuljahr 2017/18 für die Gemeinden als Trägerinnen der Kindergärten und Primarschulen sowie für den Kanton als Träger der Sekundarschulen und Ausbildungen auf der Sekundarstufe II eine jährlich wiederkehrende Kostensenkung im Umfang von insgesamt 2,4 Mio. Franken zu erzielen.
1,1 Mio. Franken zugunsten der Schulorganisation und -entwicklung
Es sollen nicht alle Mittel in der Höhe von 3,5 Mio. Franken, die bislang für die altersabhän-gige Unterrichtsentlastung aufgewendet worden sind, eingespart werden. Die Vorlage sieht vor, dass 1,1 Mio. Franken zugunsten der Schulen zurückbehalten werden. Bei der alters-abhängigen Unterrichtsentlastung kann nach geltendem Personalrecht das Unterrichtspen-sum nach Vollendung des 55. Altersjahres um zwei Lektionen reduziert werden, die Lehrpersonen übernehmen allerdings bei gleichbleibender Jahresarbeitszeit besondere unter-richtsunabhängige Aufgaben für die Schule als Ganzes. Durch den Rückbehalt kann der Verlust an Arbeitszeitressourcen, welcher an Schulen durch die Aufhebung der altersabhän-gigen Unterrichtsentlastung in den Bereichen Schulorganisation und Schulentwicklung entsteht, teilweise über die Erhöhung der Vergütungsbeträge im Schulpool aufgefangen werden.
Das Begleitschreiben und die Unterlagen zur Vernehmlassung sind auf der Website des Kantons Basel-Landschaft unter www.bl.ch / Politische Rechte / Aktuelle Vernehmlassungen publiziert. Die Vernehmlassung dauert bis zum 18. September 2015.
> Vernehmlassung
Für Rückfragen
- Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher BKSD, Tel. 061 552 50 60
- BKSD, Alberto Schneebeli, Leiter Stab und Koordination Bildung, Tel. 061 552 50 53