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17.06.2015
Vernehmlassung Weiterführung Pensenerhöhung für Lehrpersonen
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Vernehmlassung zur Weiterführung der Pensenerhöhung für die Lehrpersonen an den Sekundarstufen I und II und der Spezialfunktion als Klassenlehrperson ab Schuljahr 2016/17
Der Regierungsrat hat die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion beauftragt, eine Ver-nehmlassung zum Entwurf einer Landratsvorlage über die „Änderung des Personal-dekretes betreffend Weiterführung der Pensenerhöhung für Lehrpersonen sowie der Spezialfunktion als Klassenlehrperson an den Sekundarstufen I und II ab Schuljahr 2016/17“ durchzuführen.
Ziel der Vorlage ist es, die vom Landrat zunächst auf die Schuljahre 2013/14, 2014/15 und 2015/16 befristete Erhöhung der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung der Lehrpersonen an den Sekundarstufen I und II ab Schuljahr 2016/17 weiterzuführen. Ausserdem soll infolge der Pensenerhöhung die bisherige Aufgabe der Klassenlehrperson an den Sekundarstufen I und II neu als Spezialfunktion im Personaldekret verankert werden. Mit diesen beiden Massnahmen kann für den Kanton eine jährlich wiederkehrende Kostenreduktion von 3,5 Mio. Franken bei den Löhnen der Lehrpersonen der Sekundarschule und der allgemein- und be-rufsbildenden Schulen der Sekundarstufe II erzielt bzw. weitergeführt werden. Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass mit dieser Massnahme den Schulen für die anspruchsvollen und zeitaufwändigen Aufgaben im Rahmen des Berufsauftrags Ressourcen entzogen wer-den.
Einheitliche Aufschlüsselung der Jahresarbeitszeit
Mit der definitiven Erhöhung der Pflichtlektionen für die Lehrpersonen an den Sekundarstu-fen I und II und der damit verbundenen Differenzierung von Klassenlehrpersonen und Fachlehrpersonen entsteht ein Bedarf zur Überarbeitung des Berufsauftrags unter Einbezug des Kindergartens und der Primarschule. Notwendig ist eine neue einheitliche Aufschlüsselung der Jahresarbeitszeit nach Aufgabenbereichen im Berufsauftrag, ausserdem ist zu prüfen, wie im Rahmen des Schulprogramms die lokale Ausgestaltung der Jahresarbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer angemessen mit den verschiedenen pädagogischen und organisatorischen Konzepten an den teilautonomen, geleiteten Schulen abgestimmt werden kann.
Vernehmlassung zur Pensenerhöhung und zum Berufsalltag
Die Adressatinnen und Adressaten der Vernehmlassung sind eingeladen, ebenso zur definitiven Weiterführung der Pensenerhöhung und der Spezialfunktion als Klassenlehrperson an den Sekundarstufen I und II ab Schuljahr 2016/17 wie zum Fahrplan und zu den Eckwerten für die Erneuerung des Berufsauftrags Stellung zu nehmen. Der erneuerte Berufsauftrag soll auf 1. August 2019 in Kraft gesetzt werden. Die Unterlagen zur Vernehmlassung sind auf der Website des Kantons Basel-Landschaft unter www.bl.ch / Politische Rechte / Aktuelle Vernehmlas-sungen publiziert. Die Vernehmlassung dauert bis 18. September 2015. -
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Vernehmlassung
Für Rückfragen
- Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher Bildung-, Kultur-und Sportdirektion (BKSD), 061 552 50 60
- Alberto Schneebeli, Leiter Stab und Koordination Bildung, Bildung-, Kultur-und Sportdirektion (BKSD), 061 552 50 53