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Vernehmlassung zur Ablösung des Bildungsrates durch einen Beirat Bildung
Ab April 2018 soll der Baselbieter Regierungsrat über Lehrpläne und Stundentafeln entscheiden und von einer Kommission – dem Beirat Bildung – beraten werden. Damit soll der Bildungsrat, der heute für entsprechende Entscheide zuständig ist, in seiner ursprünglichen Form abgelöst werden. Der Baselbieter Regierungsrat reagiert mit diesem Vorschlag auf eine landrätliche Motion zur Abschaffung des Bildungsrates und eröffnet die Vernehmlassung zur entsprechenden Anpassung des Bildungsgesetzes. Sie richtet sich an alle interessierten Kreise und dauert bis 01. März 2017.
Der Landrat überwies am 17. März 2016 die Motion „Verfassungskonforme Entscheidungen – Abschaffung Bildungsrat“. Sie verlangt die Abschaffung des Bildungsrates und die Verteilung seiner Aufgaben und Kompetenzen auf andere Organe. Namentlich betrifft dies die Beschlussfassung bezüglich Lehrplänen, Stundentafeln und Lehrmitteln. Diese Forderung soll durch Änderung des Bildungsgesetzes so umgesetzt werden, dass die Beschlusskompetenzen des Bildungsrates auf den Regierungsrat und die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) übertragen werden.
Neues Gremium ab April 2018
Neu soll der Beirat Bildung geschaffen werden, der sich als vorberatendes Organ der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion mit wichtigen Fragen des guten Vollzugs und der Weiterentwicklung des Bildungswesens befasst. Der Bildungsrat soll bis zum Ende März 2018 seine bisherige Tätigkeit weiterführen und abschliessen. Ab April 2018 soll der Beirat Bildung seine Tätigkeit in neuer Zusammensetzung und mit verändertem gesetzlichem Auftrag aufnehmen.
Der Beirat Bildung ist aus zehn vom Regierungsrat gewählten Mitgliedern sowie der Vorsteherin der BKSD zusammengesetzt. Das Vorschlagsrecht haben die Amtliche Kantonalkonferenz der Lehrerinnen und Lehrer (AKK) für drei Mitglieder, die Personal- und Wirtschaftsverbände für je zwei Mitglieder und für je ein Mitglied die Gemeinden (VBLG), die Konferenz der Schulratspräsidentinnen und -präsidenten und die Landeskirchen.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 01. März 2017. Sämtliche Unterlagen können im Internet eingesehen und heruntergeladen werden.
Für Rückfragen:
- Regierungsrätin Monica Gschwind, Vorsteherin Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD), 061 552 50 60
- Alberto Schneebeli, Leiter Stab Bildung, Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD), alberto.schneebeli@bl.ch, 061 552 50 53