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Vernehmlassung zu Kantonsverfassung und Bildungsgesetz
Meldung bei Integrationsproblemen an den Baselbieter Schulen
Den Vorrang bürgerlicher Pflichten betonen, die Grundwerte einer freiheitlichen Gesellschaft stärken und ausländische Schülerinnen und Schülern integrieren: Dies will der Baselbieter Regierungsrat mit der Anpassung der Kantonsverfassung und der Ergänzung des Bildungsgesetzes. Mit der verabschiedeten Landratsvorlage eröffnet der Regierungsrat die Vernehmlassung. Sie richtet sich an alle interessierten Kreise und dauert vom 7. Dezember 2016 bis am 7. März 2017. Hintergrund für die Anpassungen sind gesellschaftliche Diskussionen rund um Integrationsfragen, die im Zuge eines verweigerten Händedrucks an der Sekundarschule Therwil aufgekommen sind.
Mit den Anpassungen der Kantonsverfassung und des Bildungsgesetzes verfolgt der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft ein klares Ziel: Er will die Baselbieter Schulen bei Integrationsproblemen in konkreten Fällen unterstützen. Die entsprechende Landratsvorlage geht nun in die Vernehmlassung. Sie richtet sich an alle interessierten Kreise und dauert vom 7. Dezember 2016 bis am 7. März 2017.
Kantonsverfassung: Vorrang bürgerlicher Pflichten
Weltanschauliche Auffassungen und religiöse Vorgaben entbinden nicht von der Erfüllung bürgerlicher Pflichten. Dieser Grundsatz soll neu explizit in die Baselbieter Kantonsverfassung aufgenommen werden. Mit dieser Anpassung der Kantonsverfassung wird eine Motion der FDP-Fraktion des Baselbieter Landrats „Staatliches Recht vor religiösen Vorschriften“ umgesetzt.
Schulen: Meldepflicht bei substanziellen Integrationsproblemen
Stossen Schulen bei der Integration von Schülerinnen und Schülern sowie bei der Vermittlung der Grundwerte einer offenen, freiheitlichen Gesellschaft an ihre Grenzen, sollen ihnen neu konkrete Massnahmen zur Verfügung stehen. Die Baselbieter Regierung schlägt eine Anpassung des Bildungsgesetzes vor, um eine Brücke aus dem Bildungsrecht ins Ausländerrecht zu schaffen. Die Schulen werden verpflichtet, bei wesentlichen Integrationsschwierigkeiten von Schülerinnen und Schülern mit ausländischer Staatsbürgerschaft der zuständigen kantonalen Ausländerbehörde – dem Baselbieter Amt für Migration – eine Meldung zu erstatten. Diese verfügen über adäquate Instrumente zur Prüfung des Integrationswillens und zur Anwendung allfälliger ausländerrechtlicher Massnahmen.
Bei massiven Erziehungs- und Integrationsdefiziten soll die Schule – unabhängig von der Nationalität der Schülerinnen und Schüler – die Möglichkeit erhalten, Massnahmen zu verfügen, welche die Erziehungsberechtigten zumindest teilweise finanzieren müssen.
Neben den Änderungen in der Kantonsverfassung und im Bildungsgesetz wird derzeit auch die Handreichung „Gelebte Religion und Schulalltag“ des Amts für Volksschulen überarbeitet. Diese hilft den Schulbehörden, sich bei Fragen im Umgang mit der Religionsfreiheit der Schülerinnen und Schüler zu orientieren und ihr Handeln danach auszurichten.
Hintergrund für die Anpassungen sind gesellschaftliche Diskussionen rund um Integrationsfragen, die im Zuge eines verweigerten Händedrucks an der Sekundarschule Therwil aufgekommen sind.
Weitere Informationen
- Vernehmlassungsunterlagen
- Motion 2016-103 der FDP-Fraktion: „Staatliches Recht vor religiöse Vorschriften“
- Dossier Händedruck
Für Rückfragen:
Kommunikation BKSD, 061 552 54 91