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06.05.2015
Verordnung für die Schulsozialarbeit
Seit der Einführung der Schulsozialarbeit hat sich dieses Beratungs- und Unterstützungsangebot bestens bewährt. Es leistet einen wichtigen Beitrag im Interesse einer positiven Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler und trägt wesentlich zu einem lernfördernden Klima an den Schulen bei.
Mit der Umsetzung der Bildungsharmonisierung wird die Sekundarschule im Kanton Basel-Landschaft auf Beginn des Schuljahres 2015/2016 auf drei Klassenstufen verkürzt. Trotz des Schülerrückgangs hat der Regierungsrat beschlossen, den Schulsozialdienst an den Sekundarschulen während des kommenden Schuljahres in unveränderter Stellendotation weiterzuführen. Damit steht den Jugendlichen, ihren Familien und den Schulen in einer bewegten Zeit des Übergangs ein starker Schulsozialdienst zur Verfügung.
Ab Schuljahr 2016/2017 wird der Umfang des Schulsozialdienstes um rund 10 Prozent reduziert, womit 13,4 Vollstellen an den 17 Standorten der Sekundarschulen in unserem Kanton zur Verfügung stehen werden. Der Regierungsrat sieht die Notwendigkeit und den Nutzen der Schulsozialarbeit aufgrund der Erfahrungen der letzten zehn Jahre als klar bestätigt. Mit seinem Entscheid einer nur teilweisen Reduktion, die nicht dem Umfang des Rückgangs der Anzahl Schülerinnen und Schüler entspricht, trägt er dieser äusserst positiven Beurteilung trotz der angespannten Finanzlage des Kantons Rechnung.
Bezüglich Organisation wird die vor gut drei Jahren eingeführte fachliche Anbindung an die Kompetenzstelle der Jugendhilfe in der kantonalen Verwaltung, das Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote, weitergeführt. Dieses wird weiterhin die fachliche Leitung des Schulsozialdienstes leisten, während die personelle Führung den Schulleitungen beauftragt wird. Damit wechselt der Auftrag der Personalführung vom Schulrat zu den Schulleitungen, was an vielen Standorten weitgehend der bereits bislang gelebten Praxis und den geltenden gesetzlichen Grundlagen entspricht.
Der Regierungsrat ist überzeugt, mit den aktuellen Entscheiden zur Stellendotation und zur Organisation des Schulsozialdienstes die Voraussetzungen zu schaffen, dass dieser weiterhin die Heranwachsenden in ihrer Lebensbewältigung entscheidend und wirksam unterstützen kann.
Für Rückfragen:
Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD), 061 552 50 60
Mit der Umsetzung der Bildungsharmonisierung wird die Sekundarschule im Kanton Basel-Landschaft auf Beginn des Schuljahres 2015/2016 auf drei Klassenstufen verkürzt. Trotz des Schülerrückgangs hat der Regierungsrat beschlossen, den Schulsozialdienst an den Sekundarschulen während des kommenden Schuljahres in unveränderter Stellendotation weiterzuführen. Damit steht den Jugendlichen, ihren Familien und den Schulen in einer bewegten Zeit des Übergangs ein starker Schulsozialdienst zur Verfügung.
Ab Schuljahr 2016/2017 wird der Umfang des Schulsozialdienstes um rund 10 Prozent reduziert, womit 13,4 Vollstellen an den 17 Standorten der Sekundarschulen in unserem Kanton zur Verfügung stehen werden. Der Regierungsrat sieht die Notwendigkeit und den Nutzen der Schulsozialarbeit aufgrund der Erfahrungen der letzten zehn Jahre als klar bestätigt. Mit seinem Entscheid einer nur teilweisen Reduktion, die nicht dem Umfang des Rückgangs der Anzahl Schülerinnen und Schüler entspricht, trägt er dieser äusserst positiven Beurteilung trotz der angespannten Finanzlage des Kantons Rechnung.
Bezüglich Organisation wird die vor gut drei Jahren eingeführte fachliche Anbindung an die Kompetenzstelle der Jugendhilfe in der kantonalen Verwaltung, das Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote, weitergeführt. Dieses wird weiterhin die fachliche Leitung des Schulsozialdienstes leisten, während die personelle Führung den Schulleitungen beauftragt wird. Damit wechselt der Auftrag der Personalführung vom Schulrat zu den Schulleitungen, was an vielen Standorten weitgehend der bereits bislang gelebten Praxis und den geltenden gesetzlichen Grundlagen entspricht.
Der Regierungsrat ist überzeugt, mit den aktuellen Entscheiden zur Stellendotation und zur Organisation des Schulsozialdienstes die Voraussetzungen zu schaffen, dass dieser weiterhin die Heranwachsenden in ihrer Lebensbewältigung entscheidend und wirksam unterstützen kann.
Für Rückfragen:
Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD), 061 552 50 60