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20.12.2011
Verteilung der Sekundarschulratssitze
Bezüglich der Verteilung der Sekundarschulratssitze für die Amtsperiode vom 1. August 2012 bis 31. Juli 2016 konnte mit allen Gemeinden eine einvernehmliche Lösung gefunden und vom Regierungsrat beschlossen werden.
Mit Beschluss vom 1574 vom 8. November 2011 hat der Regierungsrat die maximale Mitgliederzahl der Schulräte der Sekundarschulen für die Neuwahlen der Amtsperiode vom 1. August 2012 bis 31. Juli 2016 beschlossen. Im Anschluss ist es nun gelungen, mit allen Gemeinden eine einvernehmliche Lösung betreffend die Verteilung der Mandate zu finden.
Konkret geht es darum, die Sekundarschulratssitze, welche den Gemeinden eines Einzugsgebietes zur Verfügung gestellt werden, auf die einzelnen Gemeinden des Einzugsgebietes eines Sekundarschulstandortes zu verteilen. Diese Aufgabe bedingte aufgrund der Begrenzung der Anzahl Mitglieder der Schulräte je nach Grösse des Einzugsgebietes eines Sekundarschulstandortes interkommunale Absprachen. Deren Ergebnis wird mit dem heutigen Regierungsratsbeschluss sanktioniert.
Für Rückfragen:
Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft, Tel. 061 552 50 60
Christa Sonderegger, Leiterin der Rechtsabteilung der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft, Tel. 061 552 50 56
Mit Beschluss vom 1574 vom 8. November 2011 hat der Regierungsrat die maximale Mitgliederzahl der Schulräte der Sekundarschulen für die Neuwahlen der Amtsperiode vom 1. August 2012 bis 31. Juli 2016 beschlossen. Im Anschluss ist es nun gelungen, mit allen Gemeinden eine einvernehmliche Lösung betreffend die Verteilung der Mandate zu finden.
Konkret geht es darum, die Sekundarschulratssitze, welche den Gemeinden eines Einzugsgebietes zur Verfügung gestellt werden, auf die einzelnen Gemeinden des Einzugsgebietes eines Sekundarschulstandortes zu verteilen. Diese Aufgabe bedingte aufgrund der Begrenzung der Anzahl Mitglieder der Schulräte je nach Grösse des Einzugsgebietes eines Sekundarschulstandortes interkommunale Absprachen. Deren Ergebnis wird mit dem heutigen Regierungsratsbeschluss sanktioniert.
Für Rückfragen:
Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft, Tel. 061 552 50 60
Christa Sonderegger, Leiterin der Rechtsabteilung der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft, Tel. 061 552 50 56