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26.10.2018
Wieder kein Einsitz des Kantons Basel-Landschaft im Schweizerischen Hochschulrat
Im Rahmen der Konferenz der Vereinbarungskantone des Hochschulkonkordats wurden vier Hochschulträger-Kantone für vier Jahre in den Schweizerischen Hochschulrat gewählt. Erneut wurde der Kanton Basel-Landschaft, der sich im Hochschulbereich stark engagiert, nicht berücksichtigt.Die Regierungspräsidentin und Bildungsdirektorin Monica Gschwind ist enttäuscht von der erneuten «Nichtberücksichtigung» des Kantons Basel-Landschaft. Schon bei der letzten Wahl in den Schweizerischen Hochschulrat im Februar 2015 ging der Kanton Basel-Landschaft, obwohl Träger der Universität Basel und der Fachhochschule Nordwestschweiz, leer aus. In der Folge wurde vorgeschlagen, dass eine alternierende Einsitznahme der Nicht-Universitätskantone im Hochschulrat einen Interessenausgleich sicherstellen würde. Der Kanton Basel-Landschaft kandidierte daher erneut für einen Sitz im Hochschulrat. Die Idee einer alternierenden Wahl wurde jedoch nicht umgesetzt.
Gute Gründe für einen Sitz im Hochschulrat
Seit 2006 ist der Kanton Basel-Landschaft paritätischer Träger der Universität Basel und der Fachhochschule Nordwestschweiz. Als einziger Universitätskanton ist er im Hochschulrat nicht stimmberechtigt vertreten. Gemessen an den finanziellen Mitteln, die der Kanton Basel-Landschaft jährlich für die Hochschulbildung ausgibt, rangiert er schweizweit auf dem eindrücklichen Rang acht. Er trägt damit mehr zum Schweizerischen Hochschulsystem bei, als viele anerkannte Universitätskantone mit kontinuierlichem Einsitz im Hochschulrat. Die Hochschulen sind für die Baselbieter Bevölkerung wichtig: Aktuell beträgt die Hochschuleintrittsquote 45%. Das ist der zweithöchste Wert aller Kantone für das Jahr 2018. Dies bedeutet, dass 45% der Personen eines Jahrgangs, die im Baselbiet wohnen, über eine Berufsmaturität, eine Fachmaturität oder eine gymnasiale Maturität verfügen und diese nutzen, um an eine Uni oder Fachhochschule zu gehen. Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion sieht sich daher in der Verantwortung, durch einen stimmberechtigten Sitz im Hochschulrat Einfluss auf die Gestaltung des Schweizerischen Hochschulsystems zu nehmen.
Verantwortung übernehmen
Der Kanton Basel-Landschaft leistet einen wesentlichen Beitrag zum Hochschulraum Schweiz und möchte daher als stimmberechtigtes Mitglied im Hochschulrat auch formell Mitverantwortung für die weitere Entwicklung und Zukunftssicherung übernehmen. Regierungspräsidentin Monica Gschwind verfolgt das Ziel weiter: «Wir halten an unserem Ziel der Einsitznahme im Hochschulrat als höchstem hochschulpolitischen Organ der Schweiz mit Stimmrecht fest, um auch formell Gestaltungsverantwortung für den Schweizerische Hochschulraum zu übernehmen».
Längerfristig sind Anpassungen nötig Der Schweizerische Hochschulrat setzt sich aus den zehn Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren von Universitätskantonen zusammen. Zusätzlich werden vier weitere Hochschulträgerkantone für jeweils vier Jahre in den Hochschulrat gewählt. Dass der Kanton Basel-Landschaft, anders als die zehn anderen Universitätskantone, keinen festen Sitz im Hochschulrat mit Stimmrecht hat, muss sich ändern. Die heutigen gesetzlichen Bestimmungen bewirken einen Dauerkonflikt bei der Wahl der vier freien Sitze in den Hochschulrat der Schweizerischen Hochschulkonferenz. Längerfristig sollte eine zukunftsorientierte Lösung gefunden werden, welche auch Anreize für eine erweiterte Beteiligung heutiger Nichthochschulkantone an einer Universitätsträgerschaft und für eine volle Mitfinanzierung beinhaltet. Der Kanton Basel-Landschaft hat deshalb heute dem Vorstand der Konferenz der Vereinbarungskantone des Hochschulkonkordats einen entsprechenden Antrag eingereicht: Der Vorstand der Konferenz soll die heutigen Rechtsgrundlagen für die Wahl und Zusammensetzung des Hochschulrats überprüfen und eine Lösung vorbereiten. Diese Lösung soll dem Kanton Basel-Landschaft als 11. Universitätskanton eine permanente Einsitznahme in den Hochschulrat ermöglichen. Ferner soll die Lösung in Rechnung stellen, dass der Kanton Aargau als grösster Nicht-Universitätskanton eine besondere Stellung einnimmt.
Längerfristig sind Anpassungen nötig Der Schweizerische Hochschulrat setzt sich aus den zehn Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren von Universitätskantonen zusammen. Zusätzlich werden vier weitere Hochschulträgerkantone für jeweils vier Jahre in den Hochschulrat gewählt. Dass der Kanton Basel-Landschaft, anders als die zehn anderen Universitätskantone, keinen festen Sitz im Hochschulrat mit Stimmrecht hat, muss sich ändern. Die heutigen gesetzlichen Bestimmungen bewirken einen Dauerkonflikt bei der Wahl der vier freien Sitze in den Hochschulrat der Schweizerischen Hochschulkonferenz. Längerfristig sollte eine zukunftsorientierte Lösung gefunden werden, welche auch Anreize für eine erweiterte Beteiligung heutiger Nichthochschulkantone an einer Universitätsträgerschaft und für eine volle Mitfinanzierung beinhaltet. Der Kanton Basel-Landschaft hat deshalb heute dem Vorstand der Konferenz der Vereinbarungskantone des Hochschulkonkordats einen entsprechenden Antrag eingereicht: Der Vorstand der Konferenz soll die heutigen Rechtsgrundlagen für die Wahl und Zusammensetzung des Hochschulrats überprüfen und eine Lösung vorbereiten. Diese Lösung soll dem Kanton Basel-Landschaft als 11. Universitätskanton eine permanente Einsitznahme in den Hochschulrat ermöglichen. Ferner soll die Lösung in Rechnung stellen, dass der Kanton Aargau als grösster Nicht-Universitätskanton eine besondere Stellung einnimmt.