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Zurück ins Klassenzimmer
Schrittweise Lockerung der Pandemie-Massnahmen
Aufgrund des Bundesratsentscheids vom 29. April nehmen die Volksschulen des Kantons Basel-Landschaft den Unterricht vor Ort ab 11. Mai wieder auf. Begleitet wird die Rückkehr zum Präsenzunterricht durch ein umfassendes Schutzkonzept.
Ab dem 11. Mai kehren die Baselbieter Schülerinnen und Schüler der Primar- und Sekundarstufe für den Unterricht wieder ins Klassenzimmer zurück. Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) geht diesen Schritt im Rahmen der etappenweisen Lockerung der Pandemie-Massnahmen und öffnet die Volksschulen wieder als Orte der persönlichen Begegnung und des gemeinsamen Lernens für die Kinder und Jugendlichen.
Umfassendes Schutzkonzept
Laut dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) erkranken Kinder weitaus seltener am Coronovirus als Erwachsene und gelten nicht als Treiber der Epidemie. Deshalb erlaubt der Bundesrat den Präsenzunterricht unter der Voraussetzung, dass die Vorgaben des nationalen Schutzkonzeptes eingehalten werden. Dieses hebt die bisher geltenden Distanzregeln zwischen Schülerinnen und Schülern auf. Weiter umfasst es neben den Hygiene- und Schutzmassnahmen auch Vorgaben für die Sicherstellung des Schulbetriebs in dieser aussergewöhnlichen Situation.
Darauf aufbauend, hat die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion ein kantonales Schutzkonzept für die Volksschulen erstellt. Oberste Priorität kommt darin dem Schutz von Schulkindern und Mitarbeitenden der Schulen zu sowie Personen, welche einer Risikogruppe angehören.
Es gilt die Schulpflicht
Grundsätzlich gilt die Schulpflicht. Der Unterricht findet an den Schulen nach geltendem Stundenplan im normalen Klassenverband statt. Neben den Primar- und Sekundarschulen gilt die Lockerung auch für Musikschulen, Heim- und Sonderschulen. Die BKSD hat das Szenario «Halbklassenunterricht» intensiv geprüft. Angesichts der aktuell geringen Ansteckungsrate, der grossen organisatorischen und pädagogischen Herausforderungen sowie der unbestimmten Dauer der Coronakrise hat sich die BKSD für den Schulstart mit ganzen Klassen entschieden.
Kinderbetreuung: Rückkehr zum regulären Angebot
Zusammen mit der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den Volksschulen sollen auch die Kindertagesstätten, die schulergänzenden Betreuungsangebote und die Tagesfamilien weitgehend zum gewohnten Betrieb übergehen. Voraussetzung dafür ist ebenfalls die Einhaltung der Hygienevorschriften des BAG sowie von weiteren Schutzmassnahmen. Die Elternbeiträge im Monat Mai sind weiterhin nicht geschuldet, sofern die Betreuung aufgrund Corona nicht in Anspruch genommen wird.
Weitere Auskünfte:
Regierungsrätin Monica Gschwind, Vorsteherin der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft; monica.gschwind@bl.ch, 061 552 50 51